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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028259Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028259Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028259Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 27
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden, welche in ... 43
- Protokoll6. Sitzung 47
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 69
- BeilageBeilage A. 99
- Protokoll9. Sitzung 101
- Protokoll10. Sitzung 121
- Protokoll11. Sitzung 137
- Protokoll12. Sitzung 161
- Protokoll13. Sitzung 167
- BeilageBeilagen des Deputationsberichts. 201
- Protokoll14. Sitzung 205
- Protokoll15. Sitzung 213
- BeilageBeilage A. und B. 227
- Protokoll16. Sitzung 233
- BeilageBeilage D. 240
- Protokoll17. Sitzung 243
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 275
- Protokoll20. Sitzung 301
- Protokoll21. Sitzung 315
- SonstigesUeber die Straflosigkeit der Unzucht und die Ungültigkeit der ... 340
- Protokoll22. Sitzung 347
- Protokoll23. Sitzung 369
- Protokoll24. Sitzung 381
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 431
- Protokoll27. Sitzung 449
- Protokoll28. Sitzung 477
- Protokoll29. Sitzung 493
- Protokoll30. Sitzung 517
- Protokoll31. Sitzung 551
- Protokoll32. Sitzung 569
- Protokoll33. Sitzung 587
- Protokoll34. Sitzung 619
- Protokoll35. Sitzung 637
- Protokoll36. Sitzung 651
- BeilageBeilage zu Position 48. 681
- Protokoll37. Sitzung 683
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 723
- Protokoll40. Sitzung 743
- Protokoll41. Sitzung 771
- Protokoll42. Sitzung 799
- Protokoll43. Sitzung 817
- Protokoll44. Sitzung 833
- Protokoll45. Sitzung 847
- Protokoll46. Sitzung 859
- Protokoll47. Sitzung 869
- Protokoll48. Sitzung 895
- Protokoll49. Sitzung 907
- Protokoll50. Sitzung 917
- Protokoll51. Sitzung 931
- Protokoll52. Sitzung 943
- Protokoll53. Sitzung 961
- Protokoll54. Sitzung 973
- Protokoll55. Sitzung 995
- Protokoll56. Sitzung 1007
- BandBand 1851/52 -
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Staatsschuldenausschusses meinen Zweifel laut werden las sen. Uebrigens ist allerdings ganz gegründet, daß natürlich der Landtagsausschuß zur Verwaltung der Staatsschulden- cassen diejenigen 4Vsprocentigen Obligationen der neuen An leihe zurückbehält, für welche die betreffenden Handdarlehns- cassenscheine bis zum Betrag von 9 Millionen Khalern an denselben noch nicht abgeliefert sind. Richtig aber ist es nicht, was im Berichte angeführt worden ist, daß die 9 Mil lionen Thaler Handdarlehne schon ganz in die neue Anleihe übergegangen seien. Staatsminister Behr: Es scheint mir nur auf das ge naue Verständniß der Worte anzukommen. Ist mit den Wor ten im Berichte: „Mit der Anleihe von 15,000,000 con- solidirt" soviel gemeint, daß die gesammte Handdarlehns- schuld innerhalb der Grenzen der neuen Anleihe mit begriffen sei, so ist das vollkommen richtig, die Summe ist 15,000,000 und unter diesen 15,000,000 sind sämmtliche Handdarlehne begriffen; will man aber wissen, ob die Handdarlehne als solche sämmtlich in die neue Anleihe übergegangen sind, d. h. ob dafür ohne Ausnahme innerhalb der gegebenen Frist Schuldscheine angenommen worden seien und es mithin gar keine Handdarlehne mehr gebe, dann würde die letztere An nahme nicht ganz richtig sein. Die Handdarlehne sind nur insoweit erledigt, als die nichtumgetauschten zuvorsämmtlich gekündigt worden sind, entweder von den Interessenten selbst, oder von der Staatscasse; zurückbezahlt sind sie aber in dem letztem Falle nur so weit, als nicht die Inhaber Gebrauch ge macht haben von derOfferte, die Beträge ferner gegcn4Prvc. stehen zu lassen. Die Anleihcsumme selbst aber ist und bleibt die von 15,000,000 einschließlich der sämmtlichen Handdar lehne, von denen nur noch ein kleiner Theil existirt, gegen Jn- nebehaltung des entsprechenden Betrags von Obligationen bei der Staatsschuldencasse. PrinzJohann: Ich glaube, die einzige Verschiedenheit dürfte sich vielleicht in Bezug auf die Berechnung der Depu tation auf der 23. Seite unter b ergeben, nämlich, daß diese Summe, welche nicht übergetreten ist in die Anleihe von 1851, in der dort erwähnten Ersparniß in Wegfall kommt. Referent Secrctair Starke: Die Absicht der Deputa tion hat nur darin gelegen und hat nur darin liegen können, der geehrten Kammer die Versicherung zu geben, daß neben dem Betrage der Anleihe von 15 Millionen nicht mehr ein TheilderaltenHanddarlehensschuldexistire, welche, wenn dies der Fall wäre, gewissermaaßen verschwiegen worden sein würde. Es können dergleichen Handdarlehensschulden noch vorhanden sein, aber wie bereits von dem Herrn Staatsmi nister der Finanzen bemerkt worden ist, liegt solchenfalls dies nur darin, daß die bezüglichen Obligationen noch nicht gegen Staatsschuldscheine der neuen Anleihe umgetauscht worden, und es bleibt sonach immer wahr, daß dieHanddarlehnsschuld von 9 Millionen, welche prinojpMor in der neuen Anleihe ganz aufgehen sollen, wenn sie auch factisch theilweise noch existirt, doch nicht als eine Schuld neben der Anleihe von 15 Millionen besteht. Staatsminister Behr: Mit dieser Erläuterung muß ich dem geehrten Herrn Referenten beistimmen. Es besteht eine Anleihe von 15Millionen,sovielObligationensind geschaffen, es sind aber nur soviel ausgegeben worden, als Handdarlehne gezahlt worden sind. Die Anleihesumme bleibt immer genau dieselbe. Präsident v. Schönfels: Nach dieser Erläuterung und insbesondere, da diese ganze Angelegenheit erst später wieder zur Berathung der Kammer kommen wird — denn es han delt sich um die Rechnung von 1851, also um eine Rechnung, die heute, streng genommen, nicht vorliegt und nicht revidirt worden ist — scheint der Abstimmung kein Hinderniß mehr entgegen zu stehen, und ich werde, insofern Niemand weiter das Wort begehrt, um über die vorliegende Angelegenheit zu sprechen, die Debatte schließen. Der Antrag, wie ihn die De putation gestellt hat, befindet sich auf Seite 21 des Berichts und geht dahin: darauf anzutragen, daß die erste Kam mer nach erfolgter Zustimmung der zweiten Kammer, im Verein mit derselben, dem Land- tagsausschusse zurVerwaltung der Staatsschul den rücksichtlich der über die gedachte Verwal tung auf die Jahre 1848, 1849 und 1850 abge legten Rechnungen gewöhnlichen Justifications- schein ertheilen möge, und ich frage, ob die Kammer mit diesem Deputationsantrage sich einverstehen will? —> Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Und somit wäre dieser Ehest der heutigen Tagesordnung erschöpft. Wir gehen zu dem zweiten Thcile der Tagesordnung über, es ist dies ein Vortrag der vierten Deputation und zwar ein mündlicher, die Petition des Modelleur Müller betreffend. Hr. v. Erdmanns dorf wird die Güte haben, als Referent uns den Vortrag zu erstatten. Referent v. Erdmannsdorf: Schon auf dem letzten Landtage hat der genannte Petent, Herr Ludwig Müller, in zwei Eingaben vom Januar und März 1851 bei der Stände versammlung das Gesuch eingereicht: diese wolle doch dahin intercediren, daß auch er Ehest bekomme an der Beschäftigung mit Bildhauerarbeit bei dem Museum. Er hatte vorher alle möglichen Schritte gethan, um diesem seinem Gesuche Folge zu verschaffen, durch mehrmalige Eingaben bei der Com mission dieses Baues, bei dem Referenten in Bauangelegen heiten in dem Ministerium des Innern, bei dem Herrn Staatsminister des Innern selbst, ja sogar direct an Se. Majestät den König, und endlich war er, wie ich schon er wähnte, an die Kammern gegangen. Da in beiden Kam mern der Beschluß der vierten Deputation Annahme fand, dieses Gesuch, als zur ständischen Befürwortung ungeeignet, auf sich beruhen zu lassen, findet er sich bewogen, jetzt unter dem 2. Januar noch einmal zu bitten, seine früheren Gesuche
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