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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028259Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028259Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028259Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-05-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 27
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden, welche in ... 43
- Protokoll6. Sitzung 47
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 69
- BeilageBeilage A. 99
- Protokoll9. Sitzung 101
- Protokoll10. Sitzung 121
- Protokoll11. Sitzung 137
- Protokoll12. Sitzung 161
- Protokoll13. Sitzung 167
- BeilageBeilagen des Deputationsberichts. 201
- Protokoll14. Sitzung 205
- Protokoll15. Sitzung 213
- BeilageBeilage A. und B. 227
- Protokoll16. Sitzung 233
- BeilageBeilage D. 240
- Protokoll17. Sitzung 243
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 275
- Protokoll20. Sitzung 301
- Protokoll21. Sitzung 315
- SonstigesUeber die Straflosigkeit der Unzucht und die Ungültigkeit der ... 340
- Protokoll22. Sitzung 347
- Protokoll23. Sitzung 369
- Protokoll24. Sitzung 381
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 431
- Protokoll27. Sitzung 449
- Protokoll28. Sitzung 477
- Protokoll29. Sitzung 493
- Protokoll30. Sitzung 517
- Protokoll31. Sitzung 551
- Protokoll32. Sitzung 569
- Protokoll33. Sitzung 587
- Protokoll34. Sitzung 619
- Protokoll35. Sitzung 637
- Protokoll36. Sitzung 651
- BeilageBeilage zu Position 48. 681
- Protokoll37. Sitzung 683
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 723
- Protokoll40. Sitzung 743
- Protokoll41. Sitzung 771
- Protokoll42. Sitzung 799
- Protokoll43. Sitzung 817
- Protokoll44. Sitzung 833
- Protokoll45. Sitzung 847
- Protokoll46. Sitzung 859
- Protokoll47. Sitzung 869
- Protokoll48. Sitzung 895
- Protokoll49. Sitzung 907
- Protokoll50. Sitzung 917
- Protokoll51. Sitzung 931
- Protokoll52. Sitzung 943
- Protokoll53. Sitzung 961
- Protokoll54. Sitzung 973
- Protokoll55. Sitzung 995
- Protokoll56. Sitzung 1007
- BandBand 1851/52 -
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Zeit, die wir noch hier zuzubringen haben, dadurch nicht ver längert werden wird, ob der Gegenstand an die vierte oder dritte Deputation gelangt, dies dürste die Sache nicht verbes sern. Denn das würde der einzige Unterschied sein, der nach dem Entschlüsse des geehrten Sprechers einträte. Es scheint dies aber durchaus nicht zur Beförderung beitragen zu kön nen, denn eine Deputation arbeitet so gut, wie die andere, indessen, wenn der Herr Domherr darauf besteht, den Gegen stand zu dem seinigen zu machen, so würde er an die dritte Deputation abgegeben werden. Bicepräsident Gottschald: Es ist zu beklagen, daß erst in den letztenTagen solche Petitionen eingehen, von denen man die Ueberzeugung haben muß, daß, sie mögen an die dritte oder vierte Deputation gelangen, es doch kaum möglich sein werde, noch einen erschöpfenden Bericht darüber zu er statten; und selbst wenn das der Fall wäre, wenn es möglich, daß die Deputation noch zum Berichte gelangte, so würbe cs doch bei der Menge finanzieller und gesetzgeberischer Gegen stände kaum möglich sein, daß die Berathung über diesen Be richt stattfande. Unter diesen Umständen kann es zu keinem andern Beschlüsse führen, als zu dem, die Sache einstweilen zurückzulegen und den Petenten anheimzugeben, wenn die Zwischendeputationen einberufen sind, ihre Angelegenheit wieder in Anregung zu bringen ist. Etwas Anderes wird kaum möglich sein. Präsident v. Schönfels: Ich würde mich derselben Meinung völlig anschließen, denn wer nur einigermaaßen den Geschäftsgang kennt, den das Zweikammersystem nöthig macht, daß nämlich, ehe ein Beschluß zu Stande kommen kann, beide Kammern sich vereinigt haben müssen, der muß übersehen, daß es, da wir nur noch 5 Sitzungstage haben, rein unmöglich ist, einen wirksamen Beschluß zu erlangen und es erscheint daher der Vorschlag des Herrn Vicepräsidenten, die Sache so lange zu asserviren, bis die Zwischendeputationen zusammentreten, als zweckmäßig. Es bleibt dann den Peten ten überlassen, das Weitere zu verfügen. Vicepräsident Gottschald: Ich würde den Beschluß zur Annahme empfehlen, die Sache zurückzulegen und den Petenten anheim zu geben, ob sie diese Angelegenheit nach Zusammentritt derZwischendeputationen wieder inAnregung bringen wollen. v. Welck: Ich muß mir doch die Bemerkung erlauben, daß meinerAnsicht nach die Zwischendeputationen unmöglich berechtigt sein können, die Petition anzunehmen. Den Zwischendeputationen ist ihr Geschäftskreis von der hohen Staatsregierung vorgeschrieben. D. Fried er ick: Es findet doch noch ein Unterschied statt, insofern ich weiß, daß dieselbe Petition kn gleichlauten der Abschrift auch der zweiten Kammer übergeben woben ist. Präsident v. Schönste! s: Das wird allerdings keinen großen Unterschied ausmachen, weil zu gleicher Zeit in beiden Kammern der Gegenstand nicht berathen werden kann, es muß eine Kammer ihn erst berathen haben, ehe die andere nachfolgen kann. Zeit wird also dadurch nicht erspart. In Bezug auf die Aeußerung des Herrn v. Welck bin ich auch der Ansicht, daß die Zwischcndeputation gar nicht geeignet sein dürfte, Petitionen anzunehmen, indessen da die Petenten ausdrücklich den Wunsch aussprechen, ihre Petition an die Zwischendeputation gelangen zu lassen, so kann man wohl den Zwischendeputationen überlassen, was sie, sofern die Sache durch die Petenten an sie gelangt, beschließen wollen. v. König: Mir scheint, daß die Petenten vollkommen Beruhigung fassen können, indem der Gegenstand ein solcher ist, daß die künftigen Zwischendeputationen notwendigerweise von demselben werden Kenntniß nehmen müssen und ich schließe mich daher vollkommen dem Vorschläge des Herrn Bkceprasidenten an. Präsident v. Schönfels: Es würde nun freilich der Antrag des Herrn Domherrn Friederici noch bestehen, insofern er die Eingabe zu der seinigen gemacht hat. O. Fried erici: So will ich denn meinen Antrag zurück- Zichen, denn ich muß mich selbst bescheiden, daß kein anderes Resultat erlangt werden wird, wenn ich auch die Petition zu der meinigen mache. Präsident v. Schön fels: Es geht also der Vorschlag dahin, die Sache zu asserviren und den Petenten zu überlassen, ob sie dieselbe spater bei der Zwischendeputation vorbringen wollen. — Wenn Niemand sich dagegen erklärt, so nehme ich an, daß die Kammer dieselbe Ansicht von der Angelegen heit hat. (Nr. 307.) Protocollauszug der zweiten Kammer vom II. und 12. Marz 1852, die Berathung überden Entwurf zu einem Gesetze, einige Abänderungen des Gesetzes über die Militairpflicht betreffend, enthaltend. Präsident v. Schönfels: Es wird kein Zweifel dar über obwalten, daß dieser Protocollextract an die erste Depu tation zurückzugelangen hat. Es war dies die letzte Nummer der Hauptregistrande. — Entschuldigt hat sich für heuteHerr Oberhofprediger v. Harleß. Eine weitere Mittheilung habe ich nicht zu machen und ich schlage vor, ehe wir zur Tagesordnung übergehen, daß der Kammer gefallen möge, den Vortrag über die Resultate zu vernehmen, welche das Vereinkgungsver- fahren über verschiedene Differenzen mit der zweiten Kam mer gehabt hat. — Ich würde daher Herrn v. Römer er suchen, Vortrag zu erstatten über das Resultat, was in Bezug aus die Differenz beim Ministerium des Innern stattgefun den hat. Referent v. Römer: Es sind nach der zweiten Bera thung des Budgets des Ministeriums des Innern noch zwei Differenzpunkte, wo die zweite Kammern den abweichenden
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