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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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Lieser Beziehung stattfindet. Ich für meinen Theil glaube, daß vor der Hand hier in dieser Angelegenheit weiter von Sei ten der zweiten Kammer etwas zu thun nicht sein wird, und würde mir daher nur erlauben, in dem Berichte weiter fortzu fahren. Präsident v. Haase: Ich glaube allerdings, daß die erste Kammer sich annoch darüber zu erklären habe. Referent Abg. Schäffer: Zu §. 20. Die erste Kammer hat sich bewogen gefunden, den in der zweiten Zeile angezogenen Paragraphen annoch die 3, 6, 9 beizufügcn, um die Bestimmung dieser Paragraphe mit §. 8 des Civilpensionsgesetzes, welche ebendieselbe Vorschrift ent hält, in völlige Uebereinstimmung zu bringen. Die §§. 3 und 9 nämlich enthalten Ebendaffelbe, was die §§. 5 und 6 des Civilpensionsgesetzes bestimmen. Nach letz terem leiden dieselben auf alle die seitdem 15.October.1848 angestellten oder Gehaltserhöhung erhaltenen Civilstaats- diener Anwendung, mithin muß ein Gleiches auch in gegen wärtiger Gesetzvorlage Platz ergreifen, und die Berührung §. 6 rechtfertigt sich dadurch, daß deren Bestimmung rückwir kende Kraft auf bereits Angestellte nicht zu geben ist. Die Deputation beantragt daher, die §H. 3,6 und 9 in §. 20 ebenfalls mit zu citiren. Präsident v. Haase: Wünscht Jemand darüber zu spre chen? Ist dieKammer damit einverstanden,daß die gedachten Paragraphen, wie die Deputation uns anempfiehlt, in der tz. 20 mit angezogen werden? — Einstimmig Ja. Rrserent Abg. Schäffer: Endlich hat die erste Kammer in Gemäßheit des Vor schlags zu §. 8 des Civilpensionsgesetzes folgenden Zusatz zu tz. 20 beschlossen: Alle Diejenigen, welche nach dem Erscheinen dieses Gesetzes in den Staatsdienst eintreten, sowie die schon jetzt Angestellten, und zwar Letztere rücksicht lich des höheren Gehaltes, welcher ihnen von jetzt an zu Theil wird, haben sich allen gesetzlichen Abände rungen der jetzt in Bezug aufPensionen und Warte geld bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, auch ohne besonder» Vorbehalt Seiten der anstellenden Behörde, zu unterwerfen. Da die zweite Kammer einen ganz ähnlichen Zusatz zu tz. 8 des Civilpensionsgesetzes bereits beschlossen hat, so em pfiehlt die Deputation den Beitritt zu dem Beschlüsse der ersten Kammer. von der ersten Kammer beschlossene Zusatz zu §. 20 ist ganz analog mit dem, den die Kammer zu §. 8 des Civilpensions- gesctzes beschlossen har, und kann nur für die Staatscasse nützlich sein. Die Deputation hat angerathen, dem Beschlüsse der ersten Kammer beizutreten, und ich frage: ob die Kam mer diesem gedachten Beschlüsse der ersten Kam merbeitrete? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Sonach wäre dieser Gegenstand erledigt. Wir kommen nun, meine Herren, auf den Vortrag der Differenzen, welche noch bei einigen Ansätzen des ordent lichen und außerordentlicher Budgets zwischen beiden Kam mern obwalten, und ich ersuche den Herrn Abgeordneten, welcher das Referat über die Abtheilungen des ordentlichen Budgets in Betreff des Cultus und des Innern übernommen hat, uns deshalb den nöthigen Vortrag zu geben. Referent Abg. Sachße: Mein mündlicher Vortrag hat Zweierlei zum Gegenstände: Anzeigen von erledigten Be schlußverschiedenheiten, .und dann noch bestehende Verschieden heiten, über welche von Seiten der geehrten Kammer ander- weit Beschluß zu fassen ist. Präsident v. Haase: Ich bitte um die nähere Angabe, wo der berührte Gegenstand im Budget und den dazu gege benen Berichten befindlich ist. Referent Abg. Sachße: Bei Position 75, Beiträge für die allgemeine deutsche Centralgewalt betreffend, hatte zu dem gemeinschaftlich beschlossenen Anträge an vie hohe Staats regierung: „Dieselbe möge bei Mitwirkung zu Schaffung einer kräftigen, das gesammte Deutschland umfassenden Cen tralgewalt für gleichzeitige Herstellung einer zweckmäßigen allgemeinen Vertretung des deutschen Volkes Sorge tragen", die erste Kammer einen Zusatz beschlossen, der dahin ging, die Wahl zu der Vertretung selbst nicht in der Maaße gesche hen zu lassen, und nicht nach einem Wahlgesetze, dem ähnlich, wie das war, nach welchem zu dem deutschen Parlamente im Jahre 1848 gewählt worden ist. Sie hat aber den Antrag nunmehr in der Vereinigungsdeputation auf Vorschlag ihrer Deputation in Folge der dort angeführten Gründe fallen las sen. Ebenso hat die erste Kammer in Folge des Vereinigungs verfahrens den Antrag Abtheilung 0. des Budgets des Mini steriums desJnncrn Position 21, die Amtshauptmannsckaftcn betreffend, fallen lassen, dessen Gegenstand ist, für die Amts hauptleute eine Post zu bewilligen, um ihre Auslagen besser zu decken, als durch die jetzigen Bewilligungen für die Aus lagen der Fall sei. Auch diesen Antrag hat sie in Aussicht auf die nahe bevorstehenden Veränderungen in der Verwal tung fallen lassen. Was hingegen das Cultusministerium betrifft, Pos. 62 .... Präsident 0. Haase: Wünscht Jemand noch über die- Abg. v. d. Planitz: Wird cs nicht nöthig sein, über scn letzten Abschnitt unseres Berichtes zu sprechen? Der hier diese Angelegenheit abstimmen zu lassen ? ll. K. 6">*
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