Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 119. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
wird. Ausnahmen lassen sich bei keiner allgemeinen Regel ausschließen. Wir haben zwar durch Aufhebung der Grund rechte gleichsam tabula rasa gemacht, allein dieser Zustand ist doch noch so neu, als daß man darüber sofort das Alte verges sen könnte. Man muß auch mit diesem Wechsel auszusöhnen suchen. Erst wollten die Altberechtigten die Ausnahme al lein machen, jetzt treten die Gemeinden hinzu. Der Schaden, welcher dadurch entsteht, wird nicht so bedeutend sein, denn es werden sich gewiß in den meisten Gemeinden weit mehr, als 150 Acker in einer Flur vereinigt finden. Präsident 0. Haase: Wünscht noch Jemand zu sprechen? Abg. v. Nostitz-Drzewiecki: Wenn ich mich schon im Allgemeinen gegen diesen Antrag erkläre, so muß ich es ganz besonders nach seiner jetzigen Fassung thun, denn wenn nicht das Wort „zusammenhängend" hineingebracht wird, so werden die Verhältnisse dadurch so verworren werden, daß zuletzt Niemand mehr weiß, wer Koch oder Kellner ist. Staatsminister v. Friesen: Ich wollte mir, abgesehen von dem materiellen Inhalte dieses Antrags, nur die Bemer kung erlauben, daß derselbe nicht zu §. 1 zu gehören scheint, denn hier wird von für sich bestehenden Grundstücken gespro chen, auf denen die Jagd selbstständig, d. h. von dem Besitzer allein ausgeübt werden soll, nicht aber von einem Complexe mehrerer Grundstücke, auf denen eine gemeinschaftliche Jagd ausübung stattsindet. Wenn also der Herr Abg. Haberkvrn einen derartigen Antrag stellen will, so müßte er ihn bei §. 3 einbringen, und da würde sich ergeben, daß er weiter nichts ist, als eine Herabsetzung der Größe der Jagdbezirke. Mir scheint der Antrag also nicht zur ersten, sondern zur dritten Paragraphe zu gehören. Referent Vicepräsident v. Criegern: Ich habe den An trag unterstützt und glaube auch, daß er hier am rechten Platze ist, weil §. 1 im Allgemeinen alle die Bestimmungen enthält, welche bei Bildung von Jagdbezirken überhaupt maaßgebend sein sollen. Allerdings nimmt diese Paragraphe damit schon vorläufig auf etwas Rücksicht,. was erst.später festgestellt wer den soll; es ist aber in Gesetzen oft nicht zu vermeiden, daß dergleichen einzelne Prämissen, die erst später ausgeführt werden, schon vorher Erwähnung finden. Ich glaube, es würde der Oeconomie des Gesetzes entsprechen, wenn in §. 1 alles das zusammengefaßt würde, was hinsichtlich der Aus übung der Jagd rücksichtlich des Flächenraums nöthig ist. Im Allgemeinen bin ich mit dem Abg. Schaffer einverstan den, daß sehr Rücksicht darauf zu nehmen ist, daß Grund besitzer, die in einer Flur liegen, nicht ohne dringende Noth auseönandergoriffen werden. Es ist schon in der Deputation am betreffenden Orte darauf hingswiesen worden, daß es gut sein würde, in einzelnen Fällen dem durch Dispensationen vorzubeugen; kommt aber eine solche Bestimmung gleich in das Gesetz selbst, so ist das noch besser. Das Bedenken des -'l. Ä. (6. Abonnement.) Abg. v. Nostitz ist allerdings nichtunbegründet, und es könnte nothwendig scheinen, den Antrag so zu formuliren, daß eine gewisse Connexität der Grundbesitzer vorausgesetzt wird. Ich habe den Antrag auch so verstanden, daß nur solche Grund stücke zu einem Bezirke von 150 Ackern zusammengeschlagen werden sollen, welche nicht durch andere dazwischen liegende Grundstücke getrennt liegen. Im Allgemeinen gebe ich gern zu, daß bei den Ausnahmen in Betreff einzelner Trennstücke, aus dem practischen Gesichtspunkte betrachtet, allenthalben gleiche Rücksichten eintreten. Es ist aber rechtlich diese Aus nahme wohl möglich zu Gunsten der Altjagdberechtigten int Gegensätze neu berechtigter Gemeinden in Betreff solcher EN^- claven, die in andern Fluren liegen. Im Allgemeinen scheint mir aber die Billigkeit für die Annahme dieses Antrags zu sprechen. Abg. Hab er körn: Dem, was der Herr Minister in Bezug auf die formelle Einordnung meines Zusatzes in die Paragraphe selbst entgegcnhiclt, habe ich zu entgegnen, daß ich bei dessen Motivirung ausdrücklich daraufhinwies, es ent halte §. 1 das Princip, und daß auch mein Antrag blos das Princip hinstellt: die selbstständige Ausübung der Jagd ist den jagdberechtigten Gliedern einerGemeindedann gestattet, wenn das Areal derselben mindestens IZOÄcker beträgt. Es ist da mit aber nicht im Mindesten ausgeschlossen, daß in den später» Paragraphen festgestellt werde, unter welchen Beschränkungen diese selbstständige Ausübung erfolgen solle. Unter diesen Um ständen glaube ich also immer noch, daß dieser Zusatz hierher am besten paßt. Was dagegen die Bemerkung des Herrn v. Nostitz anlangt, so gebe ich ihm vollkommen Recht. Auch ich habe nur zusammenhängende Grundstücke im Sinne ge habt. Ich würde also ganz damit einverstanden sein, wenn das Wort „zusammenhängende" in den Zusatzantrag einge schoben würde. Präsident v. Haase: Ich habe nach der Erklärung des Abg. Haberkorn die Kammer zu fragen, ob dieselbe beschließe, daß sie das Wort „zusammenhängend" an der betreffenden Stelle des Antrags mit in den unterstützten Antrag auf nehme; es versteht sich zwar eigentlich von selbst, daß dieses Wort als in dem Anträge enthalten anzusehen, indessen will ich doch, um der Form zu genügen, dis Frage stellen: ob die Kammer gemeint sei, dies Wort mit in den unterstützten An trag aufzunehmen? — Einstimmig Ja. Abg. v. d. Planitz: Ich will mit nur noch eine Anfrage an die Deputation erlauben. Alls dem, was der Herr Re ferent vorhin äußerte, schien hervorzugehen, daß man die All sicht habe, die Jagdbezirke gerade 300 Acker groß zu bilden; der Herr Referent sprach nämlich davon, daß die Möglichkeit gegeben sei, daß ein Fturbezirk oder die Grundstücke einer Gemeinde zu mehreren Jagdbezirken geschlagen werden kön nen; dagegen würde ich mich allerdings erklären. Ich glaube, daß man doch soviel wie möglich die Flurbezirke einem Jagd- 32
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview