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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 119. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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rechtsten werden ein Areal von 300 Acker haben; haben sie dieses Areal! namentlich auf getrennten Pertinenzstücken nicht, nun so kann, wenn nicht das ganze Princip umgewor- fcn werden soll, ihnen auch auf diesen die Jagd nicht separat gelassen werden. Das ist unbedingt richtig, das Princip wird durch die Ansicht der früheren Majorität unbedingt durchlöchert. Ob durch den Antrag des Abg. Haberkorn noch ein Loch in das Gesetz gebracht wird, das, glaube ich, wird ziemlich gleichgültig sein; es ist allerdings der Con sequenz gemäß, daß man den Gemeinden ebenfalls das Areal zusichert, wenn sie früher jagdbcrechtigt gewesen sind. Frei lich wird die Sache nun noch schwieriger auszuführen sein, wenn hier ein Bezirk von 10 Acker Holz, hier einer von 30 Acker Feld und Wiese, und hier wieder einer von 150 Acker besteht, dann noch einen geschlossenen Bezirk für Andere zu bilden. Das, glaube ich, wird rein unmöglich, und daher ist gewiß die consequente Durchführung der Ansicht der früher« Majorität unbedingt richtig und sachgemäß. Abg. v. Nostitz-Drz ewieck i: ZurBerichtigung einer Lhatsache. Abg. 0. Kuntzsch meinte, daß die meisten Alt berechtigten 300 Acker zusammenhängendes Areal haben würden; es läßt sich aber mit Sicherheit nachweisen, daß gerade nur sehr Wenige derselben im Lande dieses Areal zu sammenhängend haben werden. Referent Vicepräsident v. Criegern: Der Sprecher der Majorität stellte die Gründe der Minorität als schwach dar; ich habe dieser Behauptung nur cntgegenzusetzen, daß ich die Gründe der Majorität für schwach ansehe. Abg. v. Kuntzsch: Ich gebe zu, daß der Abg. v. Nvstitz Recht haben kann, da er die Verhältnisse genau kennt; wenn es aber wahr ist, daß die frühem Berechtigten nicht so viel g e- sch losse n es cigcnthümliches Areal haben, daß sie eigene Jagdbezirke von 300 Ackern bilden können, so würde gerade damit, daß also überall kleinere Bezirke formirt werden wür den, die Bildung der übrigen Bezirke um so schwieriger und das Geschlossensein dadurch gehindert werden. Präsident 0. Haase: Meine Herren, ich gehe nun zur Abstimmung über. Ehe ich noch zu Z. 1 selbst übergehe, habe ich nach Anleitung des Berichtes zu fragen: ob Sie mit dem Eingänge des Gesetzentwurfes, welcher so lautet: „Wir, Friedrich August, von Gottes Gnaden-Körn'g von Sach sen rc. rc. w. finden Uns bewogen, zur definitiven Ordnung der die Ausübung der Jagd betreffenden Verhältnisse unter Zustimmung Unserer getreuen Stände zu verordnen, wie folgt:" einverstanden sind? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Ich komme nun auf §. 1; .ich bitte, hier den Bericht unserer Deputation zur Hand zu nehmen. Auf S. 745 daselbst ist die Paragraph? angegeben, wie sie von der ersten Kammer angenommen worden ist, die Zusätze aber, welche von der jetzigen Minorität unserer Depu tation unter 1,2 und 3 vorgeschlagen worden sind, befinden sich auf S. 748 und 749. Ich werde nun die Fragen auf die einzelnen Sätze selbst richten. Zuerst auf den Eingang der §. 1, wie solche die erste Kammer angenommen hat. Unsere Deputation hat dagegen nichts erinnert; er lautet so: „Die selbstständige Ausübung des den Grund besitzern und Nutznießern auf ihrem Grund und Boden zustehenden Jagdrechtes ist denselben nur gestattet". Ich bemerke, daß dieser Eingang gleichlautend ist mit dem der Vorlage, nur die Worte: „und als Nutznießer" sind hinzugekommen. Ich frage also: ijst die Kammer mit diesem Eingänge einverstanden? — Wird gegen 7 Stimmen angenommen. Präsident v. Haase: Wir kommen nun auf die von der jetzigen Minorität der Deputaten vorgeschlagenen ein zelnen Punkte a. b. und sodann zu dem, welcher vom Abg. Haberkorn als zusätzlicher Punkt o. beantragt worden ist. Die jetzige Minorität der Deputation beantragt nämlich, den ersten Satz unter g. so zu fassen: „Auf solchen Grundstücken, auf welchen der Eigen- thümer oder Nutznießer schon vor dem 2. Marz 1849 das Jagdrecht auszuüben befugt war." (Es ist diese Fassung dieselbe, welche die erste Kammer angenommen hat.) Ich frage: ob die Kammer hierin der Minorität unserer Deputation beistimme? — Mit 34 Stimmen wird das Gutachten der Minorität ab gelehnt. Präsident v. Haase: Es kommt nunmehr der Satz suk b.; dieser Satz ist gleichlautend mit dem Satze, welcher im Gesetzentwürfe auf S. 702 unter g. angegeben ist, und lautet so: ,,b) auf solchen Besitzungen, welche in einem oder mehrerer an einander grenzenden Flurbezirken einen land- oder forstwirthschaftlich benutzten Flachen raum von wenigstens 300 Ackern einnehmen und in ihrem Zusammenhänge durch kein fremdes Grundstück unterbrochensind; die Trennung, welche Eisenbahnen, Wege und Gewässer bilden, letztere mit Ausnahme der Elbe, werden als Unterbrechun gen des Zusammenhanges nicht angesehen." Nimmt die Kammer diesen Satz b. an? — Geschieht gegen 10 Stimmen. Präsident v. Haase: Es kommt nun derSatz in Frage, welchen Abg. Haberkorn als Satz o. beantragt hat und wel cher mit dem von der jetzigen Minorität der Deputation em pfohlen gewesenen Satze unter s. in Beziehung steht. Nimmt die Kammer folgenden Satz, wie ihn Abg. Haberkorn als Punkt o. beantragt hat, an? er lautet so: „Auf Grund stücken der sammtlichen Jagdberechtigten einer ganzen Ge meinde , wenn diese einen zusammenhängenden Flächenraum von mindestens 150 Ackern Areal enthalten." — Wird gegen 20 Stimmen angenommen. Präsident v. Haase: Wir kommen nun auf die Aus nahmen. Die erste Kammer hat deren zwei angenommen.
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