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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 94. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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Kammer, die beideeinen großen Einfluß aufdieEntschließung der ersten Kammer möglicherweise haben können; cs wird auf jeden Fall der ersten Kammer leichter werden, zu einer andern Ansicht zu gelangen und doch vielleicht auf die Sache einzu gehen, wenn das Gesetz aus der Berathung dieser Kammer gleich in einer solchen Gestalt hervorgehl, daß dadurch die wich tigsten Bedenken der ersten Kammer beseitigt werden. Ich werde mir daher erlauben, bei der speciellcn Debatte, unbescha det des Festhaltens andem Principe der Gesetzvorlage und der Hauptpunkte, doch alle die Amendements und Anträge auch Seiten der Regierung zu unterstützen, die dazu dienen können, Verschiedenheiten zwischen der ersten und zweiten Kammer möglichst auszugleichen und zu einer Vereinigung zu führen. Abg. Unger: Wenn ich mir bisher nicht das Wort er beten habe, so ist es darum nicht geschehen, weil ich noch nicht zu einem festenBoden über diese Gesetzvorlage gekommen bin, darum nicht, weil mir die Sache einestheils zu wichtig und anderntheils für mich eine Gewiffensfrage geworden ist. Wenn ich sage, einestheils für mich wichtig, so nehme ich an, daß dieses Gesetz und dieser Gesetzentwurf künftighin die Träger der Verfassung, sowie auch des Wahlgesetzes sein sollen, die Träger der Verfassung und die Berather der künf tigen Gesetze sollen aus dem zu beruhenden Gesetze hervor gehen. Und so fühlte ich mich verpflichtet, auf die Jahre von 1831 bis 1848 zurückzugehen; bin ich aber diese durchgegan- gen, und gewissenhaft durchgegangen, so habe ich mich gefragt, ob alle Stände in den sächsischen Ständeversammlungen nach dem Wahlgesetze von 1831 vertreten werden oder nicht? Mußteich mir diese Frage mit Nein beantworten, so mußte ich mich ferner fragen, ob dies nach der neuen Vorlage mög lich sei? Und dieses mußte ich mir ebenfalls mit Nein beant worten. Es blieb mir also nichts übrig, als ebenfalls auf die Geschichte zurückzugehen, um wieder einmal den Punkt zu finden, der die Gliederung festhält und von der Gliederung nicht abweicht. Wenn ich nun auf diese Gliederung gegangen bin bis zum Jahre 1848, so habe ich mich auch wieder ernstlich gefragt: waren in dieser Zeit alle Stände vertreten oder aber waren einige von ihnen nicht vertreten und diese nicht beach tet? Sind wahrend dieser Zeit Gesetze erlassen worden, welche die eine Classe bedrückten und die andere begünstigten? —und -auch diese Frage mußte ich mir abermals mit Nein beantwor ten. Was blieb mir nun noch übrig bei der neuen Vorlage für das Wahlgesetz? Es ist der dritte Landtag, daß dasselbe Dorgelegt wird, und ich hoffe und wünsche, daß es die An nahme der Kammer finden wird, aber ich hoffe und wünsche auch zugleich, man reiße die Ketten der Gliederung nicht ent zwei, man schließe sich an das jetzige System an, und ich glaube, es wird möglich sein, wenn bei der speciellen Bera thung da und dort noch etwas eingeschaltet wird, daß das Gesetz die Annahme in der Kammer finden wird. Wenn man aber so viel Gewicht daraufgelegt hat, daß das Wahlgesetz von 1848 die erste Kammer von Neuem gestaltet hat, so frage ich: hat sie sich dadurch besser gestattet? Ist das aber nicht derFall gewesen und behalten Sie dkstn Gesetzentwurf bei, so habe ich nur wenig hinzuzusetzen, nämlich den frommen Wunsch, daß in der ersten Kammer noch der große Handels- und Fabrikstand vertreten werde. Es wird dies möglich sein, ich glaube die erste Kammer wird nicht dagegen sein. Wenn man nun aber zweitens der ersten Kammer wegen ihres Besitzes immer und immer wieder ihre Rechte und Sitze in Anregung bringt, so bin ich kein Vertheidiger derselben, sie wird sich schon selbst vertheidigen; aber sie hat auch hiermit eine heilige Pflicht auf sich, und dieser Pflicht möchte ich sie am wenigsten jetzt entbinden, einer Pflicht, die zwar ganz gewiß auf allen Landtagen in Sachsen geübt werden wird, von jener aber vielleicht am besten. Wenn man mir daher den Vorwurf machen würde, warum ich 1848 für diese Veränderung des Wahlgesetzes gestimmt habe, so bekenne ich diese Sünde offen, und ein offenes Bekenntniß setzt einen guten und milden Rich ter voraus. Es war deshalb, — und meine Ueberzeugung hat sich heute noch nichtgeändert,—weil ich glaubte, Sachsen würde mit Einer Kammer durchkvmmen können.' Darum, wenn auch die erste Kammer mit ihren ganzen Gliedern in die zweite eintritt oder die zweite in die erste, das ist mir völlig gleich, ich würde selbst dann dafür sein, wenn man die zweite Kammer noch etwas in der Zahl verminderte. Allein ich sehe davon ab, es liegt nichts vor und die erste Kammer wird künftighin bleiben, ich hoffe aber, daß dieser mein frommer Wunsch, den ich ausgesprochen habe, doch recht bald in Erfül lung gehen werde. Wenn ich nun weiter betrachte die Zer gliederung des neuen Wahlgesetzes, aus welcher diese Männer kommen sollen, die nicht allein die Träger der Verfassung mit der Staatsregierung gemeinschaftlich, sondern auch die Be rather und Mitausführer der so wichtigen Gesetze sein sollen, und wenn man jetzt in diesem Augenblicke glaubt, man müsse den Stoff benutzen, um zu der Periode zu verschreiten, um dies in Ausführung zu bringen, nun so bin ich mit dem Abgeordne ten, der sehr alt ist, demungeachtet aber nicht darin einverstan den, daß man demGährungsproceß eineOcffnung nach unten geben möchte. Meine Herren, diesen Gährungsproceß möchte ich niemals wiederhervvrgebracht wissen, wie 1848, daß er uns solche Bierkammern hervorbringt; es ist eben dies Dasjenige, wo man glaubte,wenn man sich nur aufdenStuhl setzte,wo frü her Einer gesessen hatte, der mehr gelernthätte, daß man auch dann sogleich das gelernt und begriffen habe, wie derFrühere, daß man dasselbe gleich dem Magnete in den Kopf bekäme. Ich bedaure recht sehr, daß man diesen Gährungsproceß dazu benutzen will, uns vielleicht wieder so etwas vorzubringen, das würde ich beklagen. Wenn mir nun daher weiter nichts übrig geblieben ist, als daß ich mich wieder an das Alte an schließen muß, so gestehe ich offen, wenn nicht die Gliederung wieder in das neue Wahlgesetz hineinkommt, die in dem alten vorhanden ist, so werde ich auch selbst gegen dieses Wahlge setz stimmen. Denn, meine Herren, wo haben Sie denn die Unzufriedenheit, über das Wahlgesetz von 1831? Sie spukt-in
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