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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,4
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028262Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028262Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028262Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-07-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll109. Sitzung 3445
- Protokoll110. Sitzung 3483
- Protokoll111. Sitzung 3501
- Protokoll112. Sitzung 3549
- SonstigesUebersicht ständischer Anträge und Aeußerungen zu der ... 3608
- Protokoll113. Sitzung 3613
- Protokoll114. Sitzung 3637
- Protokoll115. Sitzung 3677
- Protokoll116. Sitzung 3711
- SonstigesC. A. 3761
- Protokoll117. Sitzung 3767
- Protokoll118. Sitzung 3807
- Protokoll119. Sitzung 3825
- Protokoll120. Sitzung 3863
- Protokoll121. Sitzung 3893
- Protokoll122. Sitzung 3923
- Protokoll123. Sitzung 3963
- Protokoll124. Sitzung 3969
- Protokoll125. Sitzung 4019
- Protokoll126. Sitzung 4059
- Protokoll127. Sitzung 4075
- SonstigesGrundzüge der künftigen Medicinalorganisation in besonderer ... 4120
- Protokoll128. Sitzung 4133
- Protokoll129. Sitzung 4149
- SonstigesGeneralinstruction, die wegen der Wasserschäden im Sommer 1858 ... 4173
- Protokoll130. Sitzung 4177
- Protokoll131. Sitzung 4209
- Protokoll132. Sitzung 4247
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4275
- BandBand 1860/61,4 -
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möglich abzuwenden und die zu dem Ende eingeleitete Ver handlung hat auch insofern den gewünschten Erfolg gehabt, als sich der gedachte Professor gegen Gewährung gewisser, sein hiesiges Dienftverhältniß betreffender Zugeständnisse zur Ablehnung des an ihn ergangenen Rufs bestimmt ge funden hat und dadurch seiner Stellung und Wirksamkeit bei der hiesigen Kunstacademie auch für die Folge erhalten worden ist. Unter den Bedingungen, von deren Bewilligung der selbe sein Verbleiben in Dresden abhängig machen zu müs sen erklärte, stand obenan die Einräumung einer mit dem Atelier in unmittelbarer Verbindung zu setzenden, entspre chenden Dienstwohnung. Selbst wenn dieser -Wunsch, wie thatsächlich der Fall ist, nicht durch Gesundheitsrücksichten sehr dringender Art motivirt gewesen wäre, würde er schon an und für sich als ein nicht ungerechtfertigter haben er scheinen müssen, da anzuerkennen war, daß für das Atelier- bedürfniß durch die zeitherige Einrichtung nur in sehr un zureichender, zu dem Umfange und der Bedeutung der künstlerischen Wirksamkeit des Betheiligten ganz außer Ver- hälrniß stehenden Weise gesorgt sei. Es konnte sich daher nur um die Art und Weise handeln, wie ihm am füglich- sten zu entsprechen sein werde. Da nun ein bereits im Besitz des Staatsfiscus befindliches, für den Zweck irgend wie passendes Gebäude nicht zur Verfügung stand, von einem völligen Neubau aber, anderer Gründe und Rück sichten zu geschweigen, schon des damit verbundenen größern Zeitaufwandes halber jedenfalls Umgang zu nehmen war, so mußte das Absehen auf Ausfindigmachung eines zur alsbaldigen Benutzung geeigneten, die nöthige Räum lichkeit auch für Herstellung eines Ateliers gewährenden Privatgrundstücks und dessen eventuelle Acquisilion für den Staatsfiscus gerichtet werden. . Nach näherer Erwägung aller Verhältnisse ist die Wahl in dieser Hinsicht schlüßlich auf das auf der hiesigen Am monstraße unter Nr. 4 gelegene, dem Kaufmann Hempel gehörige Haus- und Gartengrundstück gefallen, welches von dem Besitzer für den später auf 24,000 Thaler ermäßigten Preis von 25,000 Thalern zum Kauf angeboten worden war. Dasselbe ließ nicht nur seiner Lage in einer der besten und gesündesten Gegenden der Stadt, sowie der baulichen und sonstigen Beschaffenheit nach Nichts zu wünschen übrig, sondern empfahl sich auch dadurch, daß das zu erbauende Atelier innerhalb desselben eine Stellung erhalten konnte, welche für den Fall einer etwaigen künftigen Wiederver äußerung des Grundstücks die Abtrennung von diesem und die selbständige Verwendung als Atelier möglich macht. Der stipulirte Kaufpreis selbst durfte überdies als ein angemessener und verhältnißmäßiger betrachtet werden und bleibt präsumtiv wenigstens innerhalb desjenigen Betrags, für welchen das Grundstück, bei der mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehenden Steigerung des Grundstückswerthes in der betreffenden Stadtgegend, eintrerenden Falls wieder zu verwerthen s.in würde. Nach Lage der Verhältnisse konnte zwar der Abschluß des Geschäfts im Allgemeinen nicht bis zum Zusammen tritt des nächsten Landtags ausgesetzt bleiben, sondern mußte, unerwartet der dazu nachträglich einzuholenden ständischen Zustimmung, sofort erfolgen. Um jedoch dabei das ständi sche Bewilligungsrecht nichtsdestoweniger so vollständig als möglich zu wahren, ist der unter dem 1. März d. I. voll zogene Kauf zur Zeit blos für den Verkäufer verbindlich, für den Staatsfiscus aber mit dem von ersterem zugestan denen Vorbehalte abgeschlossen worden, daß verfeme daran nicht gebunden und zu dessen Wiederaufhebung berechtigt sein solle, wenn die — Seitens der Staatsregierung bei dem nächsten ordentlichen Landtage zu beantragende — ständische Genehmigung dazu versagt würde. Für letzteren Fall hat man aber zugleich darauf Be dacht genommen, dem Staatsfiscus die miethweiseBenutzung des Grundstücks auf die Dauer von Sechs Jahren, in Ver bindung mit einem den nämlichen Zeitraum umfassenden Vorkaufsrechte, contractlich zu sichern, nicht minder das Recht vorzubehalten, denjenigen, solchenfalls abzutrennenden Theil des Grundstücksareals, auf welchem sich das für Staatsrechnung erbaute Atelier befindet, zu einem im Vor aus, bestimmten Preise käuflich zu erwerben. Indem wegen des Näheren auf den den betreffenden ständischen Deputationen in extenso mitzutheilenden Kauf vertrag vom 1. März d. I. Bezug zu nehmen ist, darf sich die Regierung der zuversichtlichen Erwartung hingeben, daß die Stände das von ihr in dieser Angelegenheit eingeschlagene Verfahren als ein durch das Interesse und die Ehre'des Landes gebotenes anerkennen, die Ermächtigung zur defini tiven Erwerbung des Hempel'schen Grundstücks für den Staatsfiscus aber unter den vorläufig stipulirten Bedin gungen, welche hiermit zugleich beantragt wird, schon des halb nicht vorenlhalten werden, weil dieselbe, auch finanziell betrachtet, gegenüber einer blos vorübergehenden miethweisen Benutzung des erstem für den vorliegenden Zweck als die ungleich vortheilhaftere Alternative erscheint. Das in dieser Voraussetzung in das Budget des Staatsaufwands der nächsten Finanzperiode aufgenommene Postulat beträgt im Ganzen 32,500 Lhaler, nämlich: 1) 24,000 Thlr. Kaufpreis des Grundstücks. 2) 8,500 - anschlagsmäßiger Bauaufwand für das Atelier, einschließlich eines zwischen diesem und dem Wohnhause herzustellenden be deckten Ganges, sowie der vom Staats- siscus zur Hälfte zu übertragenden Kosten der gegen das Nachbargrundstück herzu- —stellenden Grenzmauer. uts. Den Aufwand für das Atelier insonderheit anlangend, so wird dabei nicht unberücksichtigt zu lassen sein, daß der selbe, selbst abgesehen von der Wohnungsfrage, unter allen Umständen erforderlich geworden sein würde, da die dem ersten Professor der Sculptur von der Kunstacademie jetzt zu Benutzung als Atelier angewiesenen Localitäten auf der Brühlschen Lerasse theils an sich für den Zweck wenig ge eignet sind, theils aber auch ihrer dermaligen Bestimmung über lang oder kurz durch eine dem betreffenden Gebäude zugedachte anderweite Verwendung entzogen werden dürf ten, so daß auf einen, dem Bedürfnisse entsprechenden ge eigneten Ersatz, der mit einem geringeren, als dem jetzt in Frage stehenden Kostenaufwande wohl in keinem Falle zu beschaffen gewesen sein würde, jedenfalls hätte Bedacht genommen werden müssen. Die außerdem bei Pos. 27 als transitorischer Bedarf etatisirten beiden Posten an 518*
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