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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,4
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028262Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028262Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028262Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 120. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll109. Sitzung 3445
- Protokoll110. Sitzung 3483
- Protokoll111. Sitzung 3501
- Protokoll112. Sitzung 3549
- SonstigesUebersicht ständischer Anträge und Aeußerungen zu der ... 3608
- Protokoll113. Sitzung 3613
- Protokoll114. Sitzung 3637
- Protokoll115. Sitzung 3677
- Protokoll116. Sitzung 3711
- SonstigesC. A. 3761
- Protokoll117. Sitzung 3767
- Protokoll118. Sitzung 3807
- Protokoll119. Sitzung 3825
- Protokoll120. Sitzung 3863
- Protokoll121. Sitzung 3893
- Protokoll122. Sitzung 3923
- Protokoll123. Sitzung 3963
- Protokoll124. Sitzung 3969
- Protokoll125. Sitzung 4019
- Protokoll126. Sitzung 4059
- Protokoll127. Sitzung 4075
- SonstigesGrundzüge der künftigen Medicinalorganisation in besonderer ... 4120
- Protokoll128. Sitzung 4133
- Protokoll129. Sitzung 4149
- SonstigesGeneralinstruction, die wegen der Wasserschäden im Sommer 1858 ... 4173
- Protokoll130. Sitzung 4177
- Protokoll131. Sitzung 4209
- Protokoll132. Sitzung 4247
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4275
- BandBand 1860/61,4 -
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auf Punkt 5 sagte, indem er bezweifelte, daß Collisionen eintreken könnten, so ist die Deputation freilich anderer An sicht; sie glaubt vielmehr, daß Collisionen sehr leicht möglich sind. Man denke sich, daß heute der Rendant die Chaussee bereist. Gestern hat der Chausseeinspector z.. B. angeordnet, daß die Vorrathshaufen auf der einen Seite der Straße anzusetzen sind. Der Rendant findet es jedoch besser, daß die Vorrathshaufen auf der anderen Seite der Straße angesetzt werden. Die betreffenden Un terbeamten müssen dem Folge leisten, wenn die Bestim mung so stehen bleibt, daß Jeder unmittelbare Abänderun gen auf eigne Verantwortung anordnen kann. Insofern sind doch wohl Collisionen denkbar. Was zu Punkt H unter 1 der Herr Regierungscommissar sagte, so hat die Deputa tion allerdings auch hier eine andere Ansicht. Sie glaubt, daß die Brandversicherungscommissare nach Maaßgabe der in dieser Kammer gefaßten Beschlüsse und mit Rück sicht auf die neue Bauordnung wohl eine andere Stellung haben werden, als blos Brandschäden abzuschätzen. Sie werden Baupläne und neue Bauten zu prüfen haben. Dazu wird erforderlich sein, daß sie eben so gut, wie die Bauinspectoren, vorgebildet sein müssen. Aus diesem Grunde allein würde es denkbar sein, daß die Brandversicherungs- inspectoren wohl auch brauchbar zu Hochbauinspectoren sein werden. Im Uebrigen habe ich Nichts weiter hinzu- z'ufügcn, weil bis jetzt Angriffe auf den Bericht nicht ge macht worden sind. Abg. Sachße: Der Herr Regierungscommissar erklärte, daß das Aequivalent für das Fortkommen eine Berechnungs post sei und daß man eben deshalb eine Erhöhung nicht ohne Weiteres aussprechen könne, indem es sich darum handle, daß die Berechnungssumme auch wirklich absorbirt worden sei. Soviel ich weiß, hat man nur einen Lheil des Äquivalents als Berechnungspost gewährt und einen anderen Theil als Fixum. Man hat den Chausseeinspec- toren 300 Thaler für das Fortkommen gewährt und außer dem noch für Reisen außerhalb des Wohnortes täglich einen Thaler und noch ein kleines Aequivalent für Nachtquartier. Dadurch hat man bewirkt, daß Diejenigen, die sparen woll. len, zu Hause blieben, das ist nun das, was ich nicht wünsche. Ich wünsche, daß die Chausseeinspectoren so ge stellt sind, damit sie nicht nöthig haben, an Dienstreisen zu sparen. Ich wünsche, daß sie reichlich besoldet werden, da mit sie im Stande sind, vielfach in ihrer amtlichen Wirk samkeit thätig zu sein. Sie haben z. B. nach ihrer In struction die Pflicht, die Communicationswege zu besichtigen. Wenn sie aber auf Communicationswegen eine Reise mach ten, bekamen sie keine Vergütung. Das Ministerium des Innern lehnte es ab, aus dem zu Unterstützung der Ge meinden in Straßenbauzwecken angewiesenen Fond Etwas zu vergüten, weil dieser Fond nur bestimmt sei, von den Gemeinden auf die Communicationswege wirklich verwendet zu werden. Die Folge davon war, daß die Chaussee inspectoren sich nicht um die Communicationswege beküm merten. Die Abgeordneten vom Lande werden mir bei pflichten, daß die Amtsstraßenmeister sich gegen die Ge meindevorstande mancherlei Willkür haben zu Schulden kommen lassen. Der Amtshauptmann kann der Natur der Sache nach die Khätigkeit der Amtsstraßenmeister nicht controliren, sie sind also die eigentlichen Herren für die Communicationswege und der Amtshauptmann resolvirt auf ihren Bericht Auflagen und Execution. Werden die Chausseeinspectoren so gestellt, wie ich wünschte, so werden sich für die Gemeinden bessere Verhältnisse Herausstellen, weil diese dann sich an den Chausseeinspector wenden kön nen und wie bekannt, läßt sich mit einem gebildeten Manne immer besser verhandeln, als mit einem ungebildeten. Das ist der Hauptgrund, warum ich mich für eine bessere Be zahlung der Chausseeinspectoren vor den anderen Technikern interessire. Es kann nicht im Interesse der Kammern liegen, einen Antrag auf Erhöhung des Budgets zu stellen- Die Natur der ständischen Vertretung ist in dieser Bezie hung mehr negativer Art. Ich glaube aber, die Verhält nisse sind so bekannt, daß in diesem Falle ein ständischer Antrag wohl gerechtfertigt sein dürfte. Ich erlaube mir daher einen Antrag einzubringen, dahin lautend: „die Kammer wolle beantragen, daß die hohe Staats regierung in Erwägung ziehe, ob nicht das Aequivalent der Chausseeinspectoren für Fortkommen zu erhöhen und ob nicht dasselbe auch nach den nicht zum Ressort des Finanzministeriums gehörigen Straßen zu bemessen sek und hierüber der nächsten ordentlichen Ständeversamm lung anderwer'te Vorlage machen." Präsident Haberkorn: Wird der Antrag, den der Herr Abg. Sachße soeben verlesen hat, unterstützt? — Ausreichend unterstützt. Abg. Rüger: Mein geehrter Freund hat einen Gegen stand zur Sprache gebracht, auf den ich mir vorgenommen hatte, bei einem späteren Theile des Berichts zuzukommen; da er aber angeregt worden ist, ergreife ich jetzt das Wort und erlaube mir nur außer den für den Antrag angeführ ten Gründen noch darauf hinzuweisen, daß eine bessere Stellung der Chausseeinspectoren insofern gerechtfertigt sein dürfte, als sie weit größere Geldsummen zu vertreten haben, als dies bei den Wasserbau- und Hochbaubeamten der Fall ist. Die postulirte Summe für den Straßenbau beträgt 681,860 Thaler, während für den Wasserbau nur 50,000 Thaler und für den Hochbau nur 133,000 Thaler postulirt sind. Es scheint nicht nur billig, sondern gerecht zu fein, wenn man für die höheren Ansprüche an die Leistungsfähig keit der Chausseeinspectoren ihnen auch etwas mehr an Einkommen gewährt. Was den Reiseaufwand betrifft, so scheint es nach der Vorlage die Absicht zu sein, denselben für die Chausseeinspectoren mit 500 Thalern jährlich zu
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