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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,4
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028262Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028262Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028262Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 125. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll109. Sitzung 3445
- Protokoll110. Sitzung 3483
- Protokoll111. Sitzung 3501
- Protokoll112. Sitzung 3549
- SonstigesUebersicht ständischer Anträge und Aeußerungen zu der ... 3608
- Protokoll113. Sitzung 3613
- Protokoll114. Sitzung 3637
- Protokoll115. Sitzung 3677
- Protokoll116. Sitzung 3711
- SonstigesC. A. 3761
- Protokoll117. Sitzung 3767
- Protokoll118. Sitzung 3807
- Protokoll119. Sitzung 3825
- Protokoll120. Sitzung 3863
- Protokoll121. Sitzung 3893
- Protokoll122. Sitzung 3923
- Protokoll123. Sitzung 3963
- Protokoll124. Sitzung 3969
- Protokoll125. Sitzung 4019
- Protokoll126. Sitzung 4059
- Protokoll127. Sitzung 4075
- SonstigesGrundzüge der künftigen Medicinalorganisation in besonderer ... 4120
- Protokoll128. Sitzung 4133
- Protokoll129. Sitzung 4149
- SonstigesGeneralinstruction, die wegen der Wasserschäden im Sommer 1858 ... 4173
- Protokoll130. Sitzung 4177
- Protokoll131. Sitzung 4209
- Protokoll132. Sitzung 4247
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4275
- BandBand 1860/61,4 -
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und in der größten Vollkommenheit ausgeprägt. Es ist in solchen Vereinen jede Einmischung der Behörden aus geschlossen. Nur der Schutz der Gesetze wird in An spruch genommen gegenüber einzelnen Renitenten, gegen solche, die nicht bezahlen wollen; aber von Einführung größeren Zwangs ist nun und nimmermehr die Rede. Ich stimme dem geehrten Abgeordneten darin gern bei, wenn er sagte, jede Gemeinde möge ihre Armenangele genheiten ordnen. Er mag dabei aber wohl nur seine Gegend vor Augen haben, wo es nur größere Gemeinden giebt; aber ich wünschte, er könnte die Zustände in Ge genden beobachten , wo es keine großen Gemeinden giebt und nicht jede einzelne Gemeinde einen besonderen Armen- und Heimathbezirk bildet. Es ist, wie ich be reits gesagt habe, in diesen Gegenden schon jetzt ein Zwang eingetrelen; denn man hat bereits mehrere klei nere Gemeinden gezwungen, gemeinschaftlich einen Hei- math- und Armenbezirk zu bilden und die Petenten ver langen weiter Nichts, als daß dieser Zwang, wo er ir gend von der Majorität gewünscht wird, den Renitenten gegenüber eine größere, aber sehr milde Ausdehnung er lange. Dies genügt zugleich als Widerlegung gegen die Aeußerungen des Abgeordneten Günther, den ich übri gens um den hohen philanthropischen Standpunkt beneide, den er einzunchmen vermag. Ich habe mich leider nicht auf denselben schwingen können und zwar auf Grund gemachter Erfahrungen. Die Citation, welche derselbe Abgeordnete aus der Ersten Kammer zur Unterstützung seiner Ansicht herbeizog, will ich namentlich in Bezug auf den betreffenden geehrten Sprecher, den er dabei nannte, nicht weiter verfolgen. Denn wenn man wollte auf ein anderes Feld übergehen, so würde man gerade in dem Wunsche nach Zwang denselben Redner auf einer ganz anderen Fährte ertappen. Ich will dabei nur an die Kirchenordnung erinnern. Da war nach meinem Da- fürhälten von Zwang nicht wenig, aber viel die Rede. Wenn der geehrte Abg. Rüger als Rettungsmittel gegen das Bettelwesen die Bildung und Einrichtung von Ar beitshäusern hinstellte, so gebe ich ihm darin vollständig Recht; ferner gebe ich ihm Recht, wenn er sagt, es ge höre dazu die Anstellung tüchtiger Personen, um diese Anstalten zu leiten und überhaupt diese Zwecke zu errei chen. Ich gebe ihm vollkommen Recht, wenn er sagte, die Kinderbewahranstalten wären das beste Mittel, um dem künftigen Bettelwesen entgegenzuarbeiten. Das Alles ist richtig; aber ich frage nur, wo kommt das Geld dazu her, um solche Anstalten zu gründen und zu unterhalten und wo sind die von ihm bezeichneten Personen zu finden? Sind sie vielleicht in seiner Gegend häufiger als in der meinen, so habe ich ihn nur darum zu beneiden. Bei uns sind solche Personen nicht sehr häufig. Solche Personen müßten auch nach Befinden bezahlt werden; aus uneigen ¬ nützigem Antriebe unterzieht sich fast Niemand der Leitung solcher Geschäfte. Da dreht man sich nur im Kreiseherum und muß sich immer wieder fragen: wer bezahlt dies Alles? Kleine Gemeinden können dies nicht, sie können keine Ret tungshauser und keine Kinderbewahranstallen haben. Es gehören dazu größere Vereine und diese sind nicht zu errei chen nach Maßgabe der jetzigen Bestimmungen. Um größere Bezirke zu schaffen, ist erforderlich, daß sich einzelne kleine Gemeinden an einander anschließen, nicht daß sie zurückbleiben können; denn dann würden sie blos die Vortheile genießen, ohne daß sieBeiträge geben. Wenn man aber das Eine will,, muß man das Andere auch wollen. Wie gesagt, ich erkenne zwar das von dem Abg. Rüger angcdeutete Mittel als vollkommen richtig an; vermisse aber die Mittel, um das zu erreichen. Es bleibt hierzu Nichts übrig, als das, was die Petenten wünschen. Abg. Günther: Der geehrte Abg. Rötzschke erklärte im Beginn seiner Rede, daß es merkwürdiger Weise stets sehr harte Kämpfe koste, ehe das Gute sich Bahn breche. Ich darf dem Abg. Rötzschke versichern, daß ich wenigstens nicht zu den Kämpfern gegen das Gute gehöre. Ich erkenne vielmehr die Vorzüglichkeit der Armenvereine ausdrücklich an; ich bin nur anderer Meinung darüber, auf welche Weise sie am zweckmäßigsten herzustellen sind. Ich glaube, die Armenvereinc würden sich nicht so entwickelt haben, wie es geschehen ist, wenn man sie in die starren Formen des Gesetzes gezwängt hätte, gleichviel, ob der Zwang modifi- cirt sei oder nicht. Wie würden die Armenvereine heute aussehen, wenn vor 5 oder 10 Jahren das ganze Land in eine Anzahl Armenbezirke eingetheilt und überall die Bei- tragspflicht für jeden Einzelnen ausgesprochen worden wäre? Ich bin fest überzeugt, es würde das die Quelle zur größ ten Unzufriedenheit, zur größten Opposition geworden sein. Man würde sich von allen Seiten gegen eine solche Ein richtung gesträubt und die Armenvereine würden nicht die Wirksamkeit entwickelt haben, wie bis jetzt. Wenn man aber das Zwangsprincip einmal nicht will, dann muß man auch vollständige Freiheit geben. Gesetzlicher Schutz existirt übrigens, wie bereits von mehreren Rednern aus geführt worden ist, schon jetzt und die Beamten haben so- viel Macht, auf die Bildung von Armenbezirken hinzuwir ken, daß es eines besonderen Gesetzes wirklich nicht bedarf. Ausdrücklich widersprechen muß ich aber dem Abg. Rötzschke, wenn er glaubt, daß die Herstellung von Zwangsbezirken keine Verletzung des Communalprincips sei. Der Herr Vicepräsident hat ebenfalls gesagt, wenn man die Statu ten der jetzigen Vereine durchlese, so werde man finden, daß von polizeilichen Anordnungen und Maßregeln nicht die Rede sei. Allein, meine Herren, das ist Alles nur so lange möglich, als die Bezirksbildung eine freiwillige ist, so lange man sich blos denjenigen Verpflichtungen unter wirft, die man sich selbst gegeben hat. Ganz anders ge
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