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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,4
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028262Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028262Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028262Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 125. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll109. Sitzung 3445
- Protokoll110. Sitzung 3483
- Protokoll111. Sitzung 3501
- Protokoll112. Sitzung 3549
- SonstigesUebersicht ständischer Anträge und Aeußerungen zu der ... 3608
- Protokoll113. Sitzung 3613
- Protokoll114. Sitzung 3637
- Protokoll115. Sitzung 3677
- Protokoll116. Sitzung 3711
- SonstigesC. A. 3761
- Protokoll117. Sitzung 3767
- Protokoll118. Sitzung 3807
- Protokoll119. Sitzung 3825
- Protokoll120. Sitzung 3863
- Protokoll121. Sitzung 3893
- Protokoll122. Sitzung 3923
- Protokoll123. Sitzung 3963
- Protokoll124. Sitzung 3969
- Protokoll125. Sitzung 4019
- Protokoll126. Sitzung 4059
- Protokoll127. Sitzung 4075
- SonstigesGrundzüge der künftigen Medicinalorganisation in besonderer ... 4120
- Protokoll128. Sitzung 4133
- Protokoll129. Sitzung 4149
- SonstigesGeneralinstruction, die wegen der Wasserschäden im Sommer 1858 ... 4173
- Protokoll130. Sitzung 4177
- Protokoll131. Sitzung 4209
- Protokoll132. Sitzung 4247
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4275
- BandBand 1860/61,4 -
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König!. Commissar v. Ehren stein: Die geehrte De putation hat den Gegenstand des vorliegenden Berichts so gründlich erschöpft, daß der Regierung Etwas hinzuzufügen nicht übrig ist, als die Empfehlung an die hohe Kammer, daß sie dem Gutachten der Deputation ihre Billigung nicht versagen möge. Die Regierung selbst erkennt als zweck mäßig an, daß in der Regel die Chausseen zur Bepflanzung mit Obstbaumen benutzt werden; allein es kann dies soweit nicht führen, daß da, wo besondere Rücksichten eintreten, die anderen Bäume nunmehr gänzlich verbannt würden, ja daß da, wo schon schöneBaumpflanzungen bestehen, diese ohne Ausnahme beseitigt würden. Man ist in Bezug auf diese Anpflanzungen von Seiten der Staatsregierung be reits soweit gegangen, daß diejenigen Baume, welche als schädlich betrachtet werden, namentlich die Pappeln, die deutschen und italienischen Pappeln, fast durchgängig be seitigt wurden, nur mit Ausnahme von solchen Stellen, wo sie zugleich an hochgelegenen Straßen eine Barriere bildeten und gerade da auch den Adjacenten so gut als gar keinen Schaden thun. Wollte man noch weiter gehen und die Ausrottung auch auf andere Bäume noch erstrecken und gerade auf so schöne Anpflanzungen, wie hier in Frage stehen, so würde dies als eine barbarische Maßregel erscheinen und ich glaube, daß auch die Kammer den An sprüchen, welche das Publikum zu machen berechtigt ist den Anforderungen der Adjacenten gegenüber, wohl Rechnung tragen und Berücksichtigung schenken werde. Abg. Heyn: Ich habe den Antrag des Abg. Fahnauer unterstützt und zwar auch darum, weil durch so große Bäume auch die Chausseen gar nicht austrocknen können und sich daher immerwährend in einem schmutzigen Zustande befinden. Wer ungefähr kennt, welchen Nachtheil solche Bäume auf die Fluren ausüben, der wird gewiß zugeben, daß es eine so ganz geringe Kleinigkeit nicht ist, als man sie für den Augenblick zu halten scheint. Präsident Hab erkor n : Wünscht noch Jemand das Wort? — Ich schließe die Debatte und gebe dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent Abg. Kleeberg: Ich habe in der Haupt sache der Kammer zu überlassen, was sie beschließen will und wünsche nur, daß sie den Antrag der Deputation annehme. Präsident Ha berkorn: Ich werde auf den Antrag des Abg. Fahnauer die erste Frage richten und wenn der- selbe abgelehnt wird, zu dem Deputationsgukachten übergehen, i Der Abg. Fahnauer hat beantragt, diese Petition der i Staatsregierung zur Berücksichtigung zu em- pfehlen. Wird dieser Antrag angenommmen? ' — 39 Stimmen haben sich gegen diesen Antrag er- , klärt. > li. K. (8. Abonnement.) - Will die Kammer diese Petition auf sich be- > ruhen lassen? — Gegen 5 Stimmen Ja. ! Wir gehen zum vierten Gegenstand der Tagesord- , nung über. Es ist das der Bericht der vierten Deputation über die Petition Cunradi's in Dresden, die Entziehung der Concession zur P oudrett enfabrikation betreffend. Der Abg. Günrher wird uns Vortrag erstatten. Referent Günther: Ich will mir zunächst die Be merkung erlauben, daß der wesentliche Theil der Petition in den Bericht ausgenommen ist und habe es der Kammer zu überlassen, ob sie von Vorlesung der Petition absehen wolle. Präsident Haberkorn: Sieht die Kammer von der Vorlesung der Petition ab? — Beschlossen. Ist die Regierung auch damit einverstanden? — Wird bejaht. Referent Günther: Der Bericht lautet: In einer sehr umfangreichen Petition, ll. cl. Dresden, 15. April, wendet sich der ehemalige Besitzer einer Poudret- tenfabrik Philipp Wilhelm Evmund Cunradi in Dresden an die Ständeversammlung mit dem Gesuche: „Dieselbe wolle sich dafür verwenden, daß ihm die jenigen 1,312 Lhlr. I5Ngr. von dem königlichen Smats- sic-cus restüuirt würden, welche er in den Jahren >852 bis 1856 als Pachtquantum für die ihm überlassene Ab fuhre des Latrinenstoffes der Dresdner Casernen an das Kriegsministerium gezahlt habe." Petent ist zwar wegen dieses Pachtverhältnisses mit dem königlichen Kriegsministerium in keinerlei Differenzen gekommen, er glaubt sich aber durch die von dem könig lichen Ministerium des Innern zurückgezogene Concession zum Betriebe seiner Poudrettensabnk beeinträchtigt und beansprucht deshalb die obengenannte Summe als Ent schädigung. - Petent giebt den Verlauf der Angelegenheit folgender maßen an und hatte die Deputation volle Veranlassung, diese Mitlheilung als richtig anzunehmen, da dieselbe mit der Seiten des erbetenen Herren Negierungscommissars ertheilten Auskunft und mit den in der Sache ergangenen Acten vollkommen übereinstimmt. Petent erkaufte im Jahre 1852 die in der Nähe von Neustadt-Dresden gelegene Poudrettenfabrik des Herrn v. Hartmann-Knoch und trat mit der königlichen Casernen- verwaltung in das bereits mitgetheilte Pachlverbältniß, wo nach er jährlich 350 Thaler und später, als das Pachtgeld aus Rücksicht für den Petenten herabgesetzt wurde, 250 Lhaler jährlich Pacht zu bezahlen hatte. Der Betrieb hatte bis zum Jahre 1852 darin bestanden, daß die flüssigen Excremente an der Luft getrocknet wurden. Petent erkannte indessen, daß bei dieser Manipulation die für die Dünger bereitung sehr wichtigen flüssigen Stoffe verloren gingen und richtete ein neues, für ihn vortheithafteres Verfahren dadurch ein, daß er unter Aufbau der nökhigen Gebäude und Beschaffung der geeigneten Apparate die Excremente, nachdem er sie mit Schwefelsäure vermischt hatte, theils 578
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