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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,4
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028262Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028262Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028262Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 125. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll109. Sitzung 3445
- Protokoll110. Sitzung 3483
- Protokoll111. Sitzung 3501
- Protokoll112. Sitzung 3549
- SonstigesUebersicht ständischer Anträge und Aeußerungen zu der ... 3608
- Protokoll113. Sitzung 3613
- Protokoll114. Sitzung 3637
- Protokoll115. Sitzung 3677
- Protokoll116. Sitzung 3711
- SonstigesC. A. 3761
- Protokoll117. Sitzung 3767
- Protokoll118. Sitzung 3807
- Protokoll119. Sitzung 3825
- Protokoll120. Sitzung 3863
- Protokoll121. Sitzung 3893
- Protokoll122. Sitzung 3923
- Protokoll123. Sitzung 3963
- Protokoll124. Sitzung 3969
- Protokoll125. Sitzung 4019
- Protokoll126. Sitzung 4059
- Protokoll127. Sitzung 4075
- SonstigesGrundzüge der künftigen Medicinalorganisation in besonderer ... 4120
- Protokoll128. Sitzung 4133
- Protokoll129. Sitzung 4149
- SonstigesGeneralinstruction, die wegen der Wasserschäden im Sommer 1858 ... 4173
- Protokoll130. Sitzung 4177
- Protokoll131. Sitzung 4209
- Protokoll132. Sitzung 4247
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4275
- BandBand 1860/61,4 -
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sonstigen juristischen Umsicht sich nicht bewogen gefunden hat, die Verhandlungen über die Deutschkatholiken bezüglich des Gesetzes von 1848 einzuseden. Er würde dann zweierlei interessante Data gesunden haben, einmal die ausdrückliche Voraussetzung, daß unter Annahme und bei Festhaltung dieses Glaubensbekenntnisses überhaupt die Anerkennung der Gesellschaft statlsinden könne und dann die überaus umsichtige und milde Form, in der man sich damals über das Glaubensbekenntniß, welches jetzt zu Grunde liegt, ausgesprochen hat. Es wurde bekanntlich das evangelische Landesconsistorium und die Facultät zu Leipzig unter Anderem über dieses Glaubensbekenntniß be fragt und man hat damals, — und das ist der Stände versammlung mitgetheiit worden, — erklärt, daß man sich dabei beruhigen könne, „weil doch wenigstens noch Etwas von christlichem Character in diesem Glaubensbekenntnisse enthalten sei". Meine Herren, es scheint mir daraus deutlich hervorzugehen, daß man damals recht gut gewußt Hal, daß man auf der äußersten Grenze schon angekommen ist; noch weiter zu gehen und so weit, wie hier der Landes kirchenvorstand versucht und der Herr Abg. Ziesler verthci- digt hat, dürfte allndings nicht nur nicht mehr christlich, sondern gefährlich sein. Ich wiederhole, das Ministerium wird wissen, was seine Pflicht und Schuldigkeit ihm gebietet. Präsident Haberkorn: Ich schließe die Debatte und gebe dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent Hoffma n n: Ich möchte auf den Vorwurf, der der Deputation gemacht worden ist, einige Worte be merken. Es sagt nämlich der Abg. Ziesler: Die Deputa tion habe nur einen Theil der Erklärung des deutschkalho- lüchen Landeskirchenvorstandes ausgenommen; habe aber den Nachsatz weggelassen. Es ist das vollständig gegründet. Ich glaube aber,..man wird eö dem Berichte angesehen haben, daß die Deputation sich bemühet hat, wozu sie sich auch für verbunden hielt, -durchaus etwas Weiteres nicht aufzu nehmen und zu berühren, als was nolhwendig war. Daher kommt es auch, daß der Bericht sich lediglich an diese Worte gehalten hat und darüber hinaus nicht gegangen ist. Gewünscht hätte ich, daß die Deutschkatholiken lieber das Letztere blvs an die Kammer gerichtet hätten und daß sie das Erstere ganz weggelassen hätten; denn nöthig war diese Erklärung nicht. Es versteht sich nun von selbst, daß ich und insbesondere, weil ich den vom Abg Ziesler entwickel ten philosophischen Glaubensanschauungen nicht gewachsen bin, mich auf diese nicht einlassen kann. Ich glaube aber; damit hat es auch die Deputation gar nicht zu rhun. Was Einer im Stillen glauben will, das, glaube ich, geht uns Nichts an und ich für meine Person werde Niemanden darüber richten, auch die Deputation würde das nicht rhun. Die Deputation mußte sich nur an das halten, was ihr durch die Gesetzvorlage geboren war. Die Deutsch katholiken haben im Jahre 1848 ein Glaubensbekenntniß in die Hände der Regierung gegeben; auf Grund desselben sind sie als christliche Religionsgeseüichaft anerkannt wor den. Das ist also der Zeitpunkt, in dem wir uns zu bewe gen hatten und wenn sic nunmehr in ihrem Glaubensbe kenntnisse noch die Gottheit in Zweifel stellen, wie wir sie uns als Christen vorstellen, dann, glaube ich, sind wir doch gerechtfertiget, soweit, als die Nothwendigkeit es erfordert, darauf einzugehen. Ich möchte den Borwurf fast erwi dern, der der Deputation durch den Abg. Ziesler gemacht worden ist, daß er sagte, wir hätten die Stelle nicht voll ständig ausgenommen. Erhatuns auch dasGlaubensbekennt- niß, das die Deutschkatholiken damals festgestcllt haben, nicht vollständig mitgetheiit; solches ist im Berichte darum vermie den worden, weil wir nickt weiter geben wollten, als nolhwendig war. DaS frühere Glaubensbekenntniß enthält vollständig die christlichen Glaubenslehren, wenn auch darin theilweise an dere Worte gebraucht worden sind, als wir es in unserer Kirche haben und ob eine Glaubensgesellschaft, die auf Grund ihres Glaubensbekenntnisses anerkannt worden ist und der der öffentliche Gottesdienst infolge dessen bewilligt worden ist, ob diese dann, wenn sie eine Glaubcnserklärung von sich giebt, wie in der neueren Eingabe enthalten ist, dennoch als eine christliche Klaubensgesellschaft anzuerken nen sei, das würde doch wohl noch zu untersuchen sein. Jndeß die Deputation hat sich da nicht hineinmischen wollen und ist hier der Ersten Kammer beigetreten, weil sie vor zieht, zu glauben, daß die Staatsregierung schon von selbst ihre Pflichr zu erfüllen wissen wird. Wie es nun abergewöhn- lich geht, von Vereinen Seite ist die Deputation angegriffen worden, daß wir zu weit gegangen seien und der Abg. Reiche-Eisenstuck hat uns wieder angegriffen, wenn er es auch in möglichster Milde gethan hat, und gesagt, daß wir zu wenig gethan hätten ; er hätte gewollt, daß wir der Kam mer angerathen hätten, dem Beschlüsse der Ersten Kammer beizutreten. Wir haben uns aber auf Grund der Vorlage anders entschieden. Jndeß glaube ich, nicht weiter darauf eingehen zu dürfen. Die Gründe find im Berichte vorgelegt und ich darf das wohl nicht wiederholen und könnte daher der Kammer nur anrathen, daß sic der Deputation nur b-ipflichten möge. Nur noch wenige Worte will ich mir er lauben in Bezug auf das, was der Abg. Hepner zum Vor wurfe gemacht und ganz besonders mir ans Herz gelegt hat. Ich glaube, Toleranz darf ich mir zukrauen, insoweit ich sie persönlich gegen meine Mitmenschen auszuüben habe und ich will mich nicht zum Richter über Andere aufwerfen- Aber ich glaube, wenn der Abg. Hepner Deputationsmik- glied gewesen wäre, er es auch nickt anders hätte machen können und er sich auch nach dem Glaubensbekenntnisse hakte richten müssen und nach den gesetzlichen Bestimmungen und ich bin überzeugt, er wäre auch nicht um ein Haar an derswohin gelangt.
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