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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,4
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028262Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028262Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028262Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 130. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll109. Sitzung 3445
- Protokoll110. Sitzung 3483
- Protokoll111. Sitzung 3501
- Protokoll112. Sitzung 3549
- SonstigesUebersicht ständischer Anträge und Aeußerungen zu der ... 3608
- Protokoll113. Sitzung 3613
- Protokoll114. Sitzung 3637
- Protokoll115. Sitzung 3677
- Protokoll116. Sitzung 3711
- SonstigesC. A. 3761
- Protokoll117. Sitzung 3767
- Protokoll118. Sitzung 3807
- Protokoll119. Sitzung 3825
- Protokoll120. Sitzung 3863
- Protokoll121. Sitzung 3893
- Protokoll122. Sitzung 3923
- Protokoll123. Sitzung 3963
- Protokoll124. Sitzung 3969
- Protokoll125. Sitzung 4019
- Protokoll126. Sitzung 4059
- Protokoll127. Sitzung 4075
- SonstigesGrundzüge der künftigen Medicinalorganisation in besonderer ... 4120
- Protokoll128. Sitzung 4133
- Protokoll129. Sitzung 4149
- SonstigesGeneralinstruction, die wegen der Wasserschäden im Sommer 1858 ... 4173
- Protokoll130. Sitzung 4177
- Protokoll131. Sitzung 4209
- Protokoll132. Sitzung 4247
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4275
- BandBand 1860/61,4 -
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lichPunktl bei ihrem früheren Beschlüsse stehen bleibt? — Einstimmig Ja. Referent Hoffmann: Den Antrag, den die Erste Kammer infolge der von den Deutschkatholiken erneuerten Eingabe gestellt hatte: „Die hohe Staatsregierung wolle untersuchen, ob die Deutschkatholiken jetzt noch auf dem Glaubensbekennt nisse von 1848 stehen und je nach dem Ergebnisse der Untersuchung die weiter geeignete Entschließung fassen," hat die Zweite Kammer auf Anrathen ihrer Deputation nicht angenommen. Gestern im Vereinigungsverfahren ist die Deputation der Ersten Kammer einstimmig von ihrer früheren Ansicht zurückgegangen und wollte ihrer Kammer anrathen, den Antrag aufzugeben. Es ist also in Betreff dieses Differenzpunktes Einstimmigkeit herbeigeführt worden. Präsident Haberkorn: Einer Beschlußfassung hier, über bedarf es nicht. Wir gehen nun zum Vortrag der Dif ferenzpunkte wegen der Petitionen, die Abänderungen einiger Paragraphen der Armenordnung betreffend über. Der Herr Referent wird uns Vortrag erstatten. — Der Herr Refe rent ist aber jetzt nicht gegenwärtig, wir werden daher in zwischen den mündlichen Vortrag der vierten De- putativn über die Beschwerde Ed. Beyers in Chemnitz wegen Schutz seiner Gerechtsame*) ent gegennehmen. Referent Günther: Die Petition befindet sich gedruckt in Ihren Händen und ich kann daher von der Vorlesung derselben absehen. Ich mache noch darauf aufmerksam, daß gestern eine Erwiderung auf die Eingabe des Apothe kers Eduard Beyer von Seiten des Apothekers Fedor Hape eingegangen ist, welche ebenfalls gedruckt sich in den Händen der Mitglieder befindet. In der Ersten Kammer ist nun die Petition Beyer's gestern zur Berathung ge kommen und es ist in der jenseitigen Kammer der Antrag der Deputation zum Beschluß erhoben worden, die Petition als gegenwärtig formell unzulässig zu bezeichnen. Ihre Deputation sieht sich aus den dort angeführten Gründen ebenfalls veranlaßt, diesem Beschlüsse beizutreten; denn wollte man die Eingabe als Beschwerde ansehen, so würde sie nach tz. 115e unzulässig sein, weil sie nicht in allen Instanzen entschieden ist, es wird vielmehr in der Petition nur befürchtet, daß in letzter Instanz eine dem Petenten ungünstige Entscheidung erfolgen könne und diese Befürch tung dadurch motivirt, daß der Herr Staatsminister v. Beust eine dem Petenten ungünstige Privatäußerung ge- than habe. Wollte man die Eingabe als Petition an sehen, so würde sie nach tz. 115b kaum zur Competenz der Ständeversammlung gehören, weil sie sich um Conces- sionsgegenstande, die man gewissermaßen mit Anstellungs- ") S. 2.M. I. K. S. 2126 flg. gesuchen, die namentlich genannt sind, gleichbetrachten kann, nicht kümmern kann und infolge dessen schlägt die Depu tation vor, diese Beschwerde beziehendlich Petition als gegen wärtig unzulässig zu bezeichnen. Was den materiellen Inhalt der Eingabe betrifft, so hat die Deputation keinen Anlaß ge funden, sich mit demselben ausführlich zu beschäftigen, einmal aus den bereits angegebenen formellen Bedenken, dann wegen des nahen Schlusses des Landtags und end lich, weil, soviel der Deputation bekannt ist, bereits in der Ersten Kammer Seiten der Staatsregierung die Erklärung abgegeben worden ist, daß man den Wünschen des Peten ten werde gerecht werden. Die Deputation will bei alle dem nicht verkennen, daß auf den ersten Anblick und vor- ausgesetzt, daß alle die in der Petition enthaltenen Anga ben sich wirklich so verhallen, wie sie angeführt sind, das Ver fahren der Negierung vielleicht etwas auffällig erscheinen kann. Die Deputation ist aber nicht im Stande, sich darüber ge nauer auszusprechen, weil sie keine Gelegenheit gehabt hat, sich mir den Herren königlichen Commissarcn in specielles Vernehme» zu setzen. Präsident Haberkorn: Begehrt Jemand das Wort? Abg. vr. Heyn er: Meine Herren, es liegt uns hier ein Gesuch des Apothekers Beyer aus Chemnitz vor um Schutz seiner Gerechtsame. Es liegt ferner eine Eingabe von dem betreffenden Apotheker Fedor Häpe vor. ^uäiatur et altera par8. Man kann nun die verschiedenen Ansich ten, die beiden Behauptungen prüfen. In formeller Hin sicht habe ich nun hervorzuheben, daß die Eingabe des Apothekers Beyer mir nicht eine Beschwerde zu sein scheint, wie die Erste Kammer angenommen hat, sondern mehr eine Petition. Der Petent sucht bei der Kammer um Schutz nach für seine Gerechtsame. Dem Petenten stehen, soviel ich vernommen habe, die Sympathien der Chemnitzer Localbebörden zur Seite, sowie ferner die öffentliche Mei nung in jener Gegend. Die Localbehörde hat auch dem Petenten bezeugt, — soviel ich weiß, lag das Zeugniß in der Ersten Kammer vor — daß die Lhatsachen, die Eduard Beyer angeführt hat, sich in Richtigkeit befin den. Könnten nun allerdings diese Lhatsachen, die angeführt sind, weil sie zufällig in Verbindung gebracht worden mir den Verhältnissen, in welchen Fedor Häpe zu seinem Bruder steht und dessen Antecedentien dessen jetzige Verhältnisse zur Regierung genau bekannt sind, über die ich mich jedoch nicht weiter aussprechen will, Bedenken erregen, so liegen doch ganz eigenthümliche Verhältnisse vor, wo es gewiß nur im Interesse der hohen Staatsregierung selbst liegt, wenn darüber klares Licht gegeben wird. Sie kennen die Sache, ich will sie nicht weiter auseinandersetzen, sie wissen, daß ein examinirter Apotheker, ein gewisser Beu» melburg, früher ebenfalls erfolglos um Conccssion nachge- sucht hatte und nachdem sogar die Localbehörde, so wie an-
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