Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,4
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028262Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028262Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028262Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 131. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll109. Sitzung 3445
- Protokoll110. Sitzung 3483
- Protokoll111. Sitzung 3501
- Protokoll112. Sitzung 3549
- SonstigesUebersicht ständischer Anträge und Aeußerungen zu der ... 3608
- Protokoll113. Sitzung 3613
- Protokoll114. Sitzung 3637
- Protokoll115. Sitzung 3677
- Protokoll116. Sitzung 3711
- SonstigesC. A. 3761
- Protokoll117. Sitzung 3767
- Protokoll118. Sitzung 3807
- Protokoll119. Sitzung 3825
- Protokoll120. Sitzung 3863
- Protokoll121. Sitzung 3893
- Protokoll122. Sitzung 3923
- Protokoll123. Sitzung 3963
- Protokoll124. Sitzung 3969
- Protokoll125. Sitzung 4019
- Protokoll126. Sitzung 4059
- Protokoll127. Sitzung 4075
- SonstigesGrundzüge der künftigen Medicinalorganisation in besonderer ... 4120
- Protokoll128. Sitzung 4133
- Protokoll129. Sitzung 4149
- SonstigesGeneralinstruction, die wegen der Wasserschäden im Sommer 1858 ... 4173
- Protokoll130. Sitzung 4177
- Protokoll131. Sitzung 4209
- Protokoll132. Sitzung 4247
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4275
- BandBand 1860/61,4 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Es antworten mit Ja: Vicepräsident Oehmichen. Abg. Fahnauer. Secretär Kasten. - Ploß. Secretär Fkncke. - vr. Loch. Abg. Jungnickel. - Meinhold. - vr. Krauß e. - vr- Arnest. - Günther I. - Heinze. - Rüger. - Doinsch. - Seiler. - vr- Hermann. - Martini. - v. König. - Pötzsch. - v. Burgk. - Stockmann. - Göhler. - Wolf. - Winkler. - Ufer. - Thümer. - Hoffmann. - Weidauer. - Schenk. , v. Wöhrmann. - v. Schönberg. - Lechla. - v. Lossow. - Rbtzschke. - Lehmann. - Iiesler. - v. Criegern. - May. - Barth. - vr. Hepner. - Günther II. - Beeg. « DLrstling. - Däweritz. - Cichon'uS. - Volle. - Falcke. -- v. Raisky. - v. Schönfels. - vr. Plahmann. - Kleeberg. - Stöhr. » Müller. - Gruner. - Heyn. - Eckelmann. - Dietzsch. - Koch. - Baumann. - Behr. - Asmus. - Reiche - Eisenstuck. Präsident Haberkorn. Präsident Haberkorn: bejaht.*) Die Frage ist einstimmig Wir geheu zum vierten Gegenstand« der Lag eso rd- npng über, es'ist das der anderweit« mündliche Br» richt über das königliche Decret, die Verhand lungen mit dxm Hause Schönburg wegen der in den Recxßherrschaften noch nicht zur Ausfüh rung gelangten Gesetze betreffend.*) Dec Herr Abg. Rei'che-Eisenstuck wird uns Vortrag erstatten. (Staatsminister vr. v. Behr tritt ein.)' ' Referent Reiche - Eisenstuch: Der Kgmmer ist er innerlich, daß von Seiten der Staatsregierung mittelst De krets darauf angetragen wurde, daß sich die Ständeversamm lung darüber erklären möge: „1) daß die Verhandlungen mit dem Hause Schönburg fortgesetzt und auf Grund der in vorstehender Mit theilung erwähnten, Seiten der Regierung gefaßten Entschließungen und abgegebenen Erklärungen zum Abschlüsse gebracht werden." Später bei der Verhandlung wurde von Seiten der hohen Staatsregierung erklärt, daß statt der Worte: „ggf Grund dieser Erklärung" eingeschaltet werde: „auf Grund schiedsrichterlicher Entscheidung". „2) Daß im Fall des Beschlusses das Nöthige einstwei len im Verordnungswege, soweit erforderlich, auf Grund von §. 88 der Verfassungsurkunde, regulirt, das Geschehene jedoch der nächsten Ständever'samm- lung zur Genehmigung, soweit letztere verfassungs mäßig erforderlich, vorgelegt, diese Genehmigung auch deshalb dem Hause Schönburg gegenüber ausdrück lich Vorbehalten werde", und dann unter *) Der nicht zum Vortrag gekommene Kheil des Be richts lautet: ZuI. Die Worte: „diese Einwendung" beziehen sich darauf, daß bei dem militärgerichtlichen Strafverfahren dem Kom mandanten, wie im gewöhnlichen Strafverfahren der Staats anwaltschaft, das Recht beigelegt ist, gegen gerichtliche Er kenntnisse und Entschließungen Rechtsmittel auch zu Gun- -sten des Angeschuldigten einzuwenden. Hat man sich für eine derartige Bestimmung einmal im Princip entschieden, so ist sie auch folgerichtig, ebenso wie durch Novelle XV in Betreff der allgemeinen Straf- proceßordnung geschehen, auf die in Zusatz I erwähnten Fälle auszudehnen. Die Worte; „diese Einwendung" sollen demnach so viel besagen als: „der Gebrauch dieser Rechtsmittel". Zu ll. Die Gründe, aus denen man sich bei Berathung von Novelle XIV dafür entschieden hat, daß die Erkenntnisse des Oberappellationsgerichts nur von dem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter zu unterzeichnen sind, leiden auch bei dem Oberkriegsgerichte Anwendung. Zu III. Die Vergleichung ergiebt, daß nunmehr die allgemeine Strafproceßordnung, Art. 44, und die Militärstrafproceß- ordnung, §. 48, hinsichtlich der zur einzelrichterlichen Com- petcnz gehörigen Körperverletzungen in Uebereinstimmung gebracht sinh. Namentlich sind, was die Körperverletzungen aus Un bedachtsamkeit anlangt, dieselben zwar nicht in Novelle XVII, dagegen aber schon in gedachtem Art. 44 selbst er wähnt. Zu IV. Durch diesen Zusatz wird §. 53 der Militärstrafproceß ordnung in Betreff der etwaigen Lheilnehmer und Begün stiger des Verbrechens in gleicher Weise vervollständigt, wie es in Betreff von Art. 58 der (allgemeinen) Strafproceß ordnung durch Novelle XXI geschehen ist. Zu V. Dieser Zusatz ist ebenso wie Novelle XIX zu Art. 5b und 57 der (allgemeinen) Strafproceßordnung darauf be rechnet, daß dem Angeschuldigten, welcher sich bereits wegen L. L.M. I, K. S. 2225 flg. II. K. S. 3981-4018,
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview