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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,4
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028262Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028262Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028262Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 133. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll109. Sitzung 3445
- Protokoll110. Sitzung 3483
- Protokoll111. Sitzung 3501
- Protokoll112. Sitzung 3549
- SonstigesUebersicht ständischer Anträge und Aeußerungen zu der ... 3608
- Protokoll113. Sitzung 3613
- Protokoll114. Sitzung 3637
- Protokoll115. Sitzung 3677
- Protokoll116. Sitzung 3711
- SonstigesC. A. 3761
- Protokoll117. Sitzung 3767
- Protokoll118. Sitzung 3807
- Protokoll119. Sitzung 3825
- Protokoll120. Sitzung 3863
- Protokoll121. Sitzung 3893
- Protokoll122. Sitzung 3923
- Protokoll123. Sitzung 3963
- Protokoll124. Sitzung 3969
- Protokoll125. Sitzung 4019
- Protokoll126. Sitzung 4059
- Protokoll127. Sitzung 4075
- SonstigesGrundzüge der künftigen Medicinalorganisation in besonderer ... 4120
- Protokoll128. Sitzung 4133
- Protokoll129. Sitzung 4149
- SonstigesGeneralinstruction, die wegen der Wasserschäden im Sommer 1858 ... 4173
- Protokoll130. Sitzung 4177
- Protokoll131. Sitzung 4209
- Protokoll132. Sitzung 4247
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4275
- BandBand 1860/61,4 -
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für die Jahre 1861 bis mit 1863 Unserm Finanzministe rium überlassen und sind sodann die für die Bankschlächtcr hiernach ausfallenden Jndividualansätze bei Abschätzung der Bankbäcker (vcrgl. §. 110 des Gesetzes vom 23. April 1850) zum Anhalten zu nehmen. Nicht minder hat Unser Finanzministerium die Termine für die Erhebung der Gerverb- und Personalsteuer zu be stimmen. §- 4- Alle sonstigen Abgaben, Natural- und Geldleistungen, welche nicht ausdrücklich aufgehoben worden sind oder noch aufgehoben werden, haben vorschriftsmäßig fortzubeftehen Urkundlich haben Wir dieses Gesetz, mit dessen Aus führung Unser Finanzministerium beauftragt ist, eigenhändig vollzogen und Unser Königliches Siegel beidrucken lassen. Gegeben zu Dresden, den Zu diesen beiden Paragraphen heißt cs im Bericht: Die 3 und 4 geben zu keiner Bemerkung Veran lassung und wird deshalb deren unveränderte Annahme empfohlen. Präsident Haberkorn: Wenn Niemand das Wort begehrt, so frage ich die Kammer, ob sie den Z. 3 un verändert annimmt? —Einstimmig Ja. Nimmt die Kammer auch den tz. 4 und den Schluß dieses Gesetzes an? — Einstimmig Ja. Referent Vicepräsident Oehmichen: Unter der Voraussetzung, daß die Kammer den ge machten Vorschlägen ihre Zustimmung giebt, empfiehlt die Deputation die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs. Präsident Haberkorn: Mittelst Namensaufruf frage ich nun die Kammer: Nimmt dieselbe das Finanz gesetz auf die Jahre 1861, 1862 und 1863 mit den vonihr beschlossenen Modificationen an? Mit Ja beantworten die Frage sämmtliche Anwesende: Vicepräsident Ochmichcn. Secretär Kasten. Sccretär Fincke. Abg. Jungnickcl. - vr. Kraußc. - GüntherI. - Rüger. - Seiler. - Martini. - Pbtzsch. - Stockmann. - Wolf. - Ufer. - Schenk. - v. Schönberg. - v. Lossow. Lehmann. - Warth. - Günther II. - Dörstling. - Falcke. - v. Schönfels- Abg. Sachße. - Kleeberg. - vr. Hertel. - Müller. - Heyn. - Baumann. - Dietzsch. - Asmus. - Reiche-Eisenstuck. - Fahnauer. - Ploß. - vr. Loth. - Weinhold. - Heinze. - Domsch. - vr. Hermann. - v. König. - v. Burgk. - Göhler. - Winkler. - Lhümer. - Weidauer. Abg. v. Wöhrmann. Abg. r. Raisky. - Lcchla. - vr. Platzmann. - Rötzschkc. - Gruncr. - Zicsler. - Stöhr. - Man- - Eckclmann. ' - vr. Hevncr. - Koch. - Bccg. - Ricdcl. - Däwcritz. . - Cichorius. - Gcllc. Präsident Haberkorn. Präsident Haberkorn: Einstimmig ist die Frage bejaht worden. Es wird der Herr Vicepräsident nun sofort die über das Budget entworfene ständische Schrift der Kammer vor tragen. Referent Vicepräsident Oe hm ich en trägt die ständische Schrift über die Budgetvorlage für die Jahre 1861, 1862 und 1863 vor. (Staatsminister vr. v. Behr tritt ein.) Präsident Haberkorn: Wird die eben vorgelcscne ständische Schrift über das Budget nach Form und Inhalt genehmigt? — Genehmigt. Will die Kammer von Vorlesung der dazu gehörigen Beilagen abschen? — Einstimmig Ja. Wir gehen nun zum zweiten Gegenstände der Tages ordnung, zum anderweiten Berichte der dritten Deputation über den Antrag des Abg. Riedel, Pie Schaffung einer kräftigen deutschen Central gewalt mit gleichzeitiger Volksvertretung be treffend*), über. Der Abg. Falcke wird uns Vortrag erstatten. Referent Falcke: Der anderweite Bericht lautet: In ihrer 81. öffentlichen Sitzung vom 17. Mai dieses Jahres beschloß die Zweite Kammer auf Vorschlag der De putation gegen eine Stimme: ,,im Verein mit der Ersten Kammer die Staats regierung zu ersuchen, auf Herstellung einer kräftigen deutschen Centralgewalt mit Volksvertretung hinzuwirken, — und dabei noch zu beantragen, die Staatsregierung wolle insbesondere für sofortige Regelung der Frage über den Oberbefehl des deutschen Bundesheeres mit bemüht sein." Die Erste Kammer nahm dagegen in ihrer 79. öffent lichen Sitzung vom 12. Juli folgenden Antrag ihrer De putation einstimmig an: „Im Vereine mit der Zweiten Kammer, unter Aus sprache des Wunsches, daß es gelingen möge, eine kräf tige, das gesammte Deutschland umfassende Centralgewalt zu schaffen und eine zweckmäßige Vertretung des deutschen Volkes bei derselben herzustellen, die Regierung zu er suchen, dieselbe wolle auch ferner für Herbeiführung einer ganz Deutschland umschließenden Gesetzgebung auf den zu einer solchen geeigneten Gebieten durch den Deutschen Bund, ingleichen für dessen größere Wehrhaftmachung *) S. L.M. I. K. E. 1828 flg. II. K. S. 2475 flg.
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