Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,3
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028263Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028263Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028263Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 85. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-06-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll80. Sitzung 2439
- Protokoll81. Sitzung 2475
- Protokoll82. Sitzung 2507
- Protokoll83. Sitzung 2533
- Protokoll84. Sitzung 2563
- Protokoll85. Sitzung 2585
- Protokoll86. Sitzung 2609
- Protokoll87. Sitzung 2639
- Protokoll88. Sitzung 2671
- Protokoll89. Sitzung 2713
- Protokoll90. Sitzung 2753
- Protokoll91. Sitzung 2791
- Protokoll92. Sitzung 2837
- Protokoll93. Sitzung 2865
- Protokoll94. Sitzung 2895
- Protokoll95. Sitzung 2919
- Protokoll96. Sitzung 2955
- Protokoll97. Sitzung 2983
- Protokoll98. Sitzung 3015
- Protokoll100. Sitzung 3075
- Protokoll101. Sitzung 3111
- Protokoll102. Sitzung 3143
- SonstigesAllgemeine Motiven zu dem Gesetzentuwrf, das ... 3180
- Protokoll103. Sitzung 3187
- SonstigesGesetzentwurf, das Immobiliarbrandversicherungswesen betreffend 3224
- SonstigesSpecieller Theil des Berichts der zweiten Deputation der Zweiten ... 3248
- Protokoll104. Sitzung 3259
- Protokoll105. Sitzung 3297
- Protokoll106. Sitzung 3323
- Protokoll107. Sitzung 3359
- Protokoll108. Sitzung 3405
- BandBand 1860/61,3 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
well rs ganz kurze Fasern hat. Von volkswirthschafrlicher Seite.ist es nicht nöthig- den Nutzen dB Genießens des Wildprets vorzuführen., -Also das Staatswohl kann da» durch nicht beeinträchtigt werden. Man lasse doch den Wildprethändlern ebenfalls vollständige Freiheit, wie man sie auch andern Gewerbtreibenden läßt. Ich sehe nicht ein, warum man den Wildprethändlern Hindernisse in den Weg legt, mit ausländischem Wildpret öffentlich zu handeln ; mit inländischem geht's ja so nicht, denn das ist ja gesetzlich verboten. Das Gesetz wird aber hinsichtlich des Verkaufs ausländischen Wildprets täglich umgangen, das sehen die Behörden mit offenen Augen und das Ansehen vor der Autorität des Gesetzes verliert ungeheuer, wenn solche Ge sche gemacht werden, die sich nicht halten können. Sie sind mit mir überzeugt, meine Herren, daß Viele, die im Sommer gern Wildpret essen wollen, die Gesetzübertretung gar nicht umgehen können, es ist dies eine reine Unmög lichkeit; denn nach dem Gesetz sollen die Wildprethändler blos ein ganzes Wild" zum Verkauf bringen. Wer soll nun ein so großes Stück während der Hitze verbrauchen können? Es muß vereinzelt werden, es kann im Ganzen nicht verwerthet werken, wie es das Gesetz vorschreibt. Mißtrauen und Rücksichten kann nur das Motiv zum Gesetz gewesen sein. Daß das Gesetz nicht ganz 'voll ständig gehalten werden kann, das geht daraus hervor, daß die Regierung es selbst schon durchlöchert hatj sie hat den Termin auf 14. Tage prolongirt und mit Recht hat dies die Regierung (Zechaus MZade-chisNute.SünMr, wo die Schon- undnHegezckt dngeht,' wird:i^ drst litztsn^ Tagen das meiste Wild, namentlich Hasen, geschossen und mir ist gesagt worden, daß in Dresden — aus Leipzig ist es mir selbst bekannt — die Händler 500 bis 800 Hasen auf einmal kaufen. Wie können sie diese in so kurzer Zeit verschleißen? Es gehört dazu eine viel längere Zeit. Dazu kommt, daß man namentlich in neuerer Zeit es sehr weit mit Conserviren vom Fleisch gebracht hat, daß man es dahin gebracht hat, daß solches Wildpret auf längere Zeit, ja auf Monate hinaus sich hält. Also sehe ich nicht ein, warum der Termin nicht prolongirt wird.- Man lasse den Verkauf des Wildprets, d. h. des ausländischen Wildprets, vollständig frei. Das ist meine Ansicht. Ich werde gegen die Deputation stimmen. Abg. Rüger: Ich wollte dem'geehrten Redner nur erwidern, daß er die Petition der Wildprethändler. von Dresden und Leipzig zwar überreicht, nicht aber zu der sei- nigen gemacht hat, sonst würde sie nicht an die vierte De putation gekommen sein. Was den Gegenstand selbst an langt, so konnte die vierte Deputation bei dem zur Zeit noch bestehenden Verbote der Schon- und Hegezeit, nicht anders als abfällig sich entscheiden. Eine Ueberweisung an die Staatsregierung würde zur Zeit Nichts genützt haben. Dazu kommt, daß bei Gelegenheit derBerathung der Jagd petitionen, über welche der Abg. Jungnickel referirt hat, unter Anderm der Antrag an die Staatsregierung, wenn ich nicht ganz irre, gebracht worden ist, daß die Staatsre gierung die, Frage, ob die Schon» und Hegezeit fernerhin beizubehalten oder .abzuschaffen sei., in Erwägung ziehen möge. Fällt die Schon- und Hegezeit weg- so fällt auch, dieses Verbot des Verkaufes von Wildpret, Im klebrigen, bin ich mit der Ansicht des Abg. Vr. Hepner einverstanden, daß durch ein solches Verbot nicht gerade viel erreicht wird Und daß die Umgehung desselben notorisch ist. Ich bekenne im klebrigen ganz offen mich zu der Ansicht, daß hie Er haltung eines verhältnißmäßigen Hychwildstandes mir mit den gegenwärtigen modernen Landesculturzuständen nicht recht vereinbar scheint und ich meinerseits bin ganz damit einverstanden, wenn die Schon- und Hegezeit vollständig aufgehoben wird. Präsident Haberkorn: Begehrt noch Jemand das Wort? — Ich schließe die Debatte und gebe dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent Emmrich: Ich werde ganz kurz sein, da nur von einer Seite eine Ausstellung gegen den Bericht gemacht worden ist. Wenn der Abg. vr. Hepner fragt, weshalb die Deputation darauf gekommen sei, daß es mit dem Staatswohl zusammenhänge, so muß ich dem entgeg nen , daß allerdings insofern ein Zusammenhang sich ergiebt, als durch die Schonung des Wildes eine werthvolle Nah- rmrgsquelle dem Volke erhalten wird, während, wenn nach Ansicht! der'Deputatidn die Schon- und Hegezeit auf gehoben wird, dann alles Wild mehr oder weniger vertilgt oder auf einen ganz geringen Stand zurückgeführt wird. Daß er die Petition nicht zu der seinigen gemacht, sondern dieselbe blos überreicht hat, hat ein Deputationsmitglied schon erwähnt und die Deputation konnte auf das vor liegende Petitum einen andern Vorschlag nicht machen. Etwas Anderes wäre es, wenn die Petition die Aufhebung des Gesetzes beantragt hätte; dann hätte man sich vielleicht dafür entscheiden können; so. lange aber ein Gesetz besteht, muß auch die Möglichkeit gegeben sein, dasselbe zu hand haben. Nach alledem habe ich nur der Kammer zu em pfehlen, der Ansicht der Deputation beizutreten und die Petition auf sich beruhen zu lassen. PräsidentHaberkorn:Die Deputation empfiehlt uns, die Petition, beziehendlich Beschwerde der Wildprethändler Johann Fürchtegott Gebler und Genossen auf sich be ruhen zu lassen; da sie aber an die Ständeversammlung im Allgemeinen gerichtet ist, noch an die Erste Kammer ab zugeben. Tritt die Kammer diesem Vorschläge der Deputation bei? — Gegen 2 Stimmen Ja. Der Abg. Georgi hat noch gebeten, einen kurzen münd lichen Bericht erstatten zu dürfen über einen der Finanz« depütation überwiesenen Gegenstand. B)ill die Kammer dies gestatten?— Einstimmig I a.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview