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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,3
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028263Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028263Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028263Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-05-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll80. Sitzung 2439
- Protokoll81. Sitzung 2475
- Protokoll82. Sitzung 2507
- Protokoll83. Sitzung 2533
- Protokoll84. Sitzung 2563
- Protokoll85. Sitzung 2585
- Protokoll86. Sitzung 2609
- Protokoll87. Sitzung 2639
- Protokoll88. Sitzung 2671
- Protokoll89. Sitzung 2713
- Protokoll90. Sitzung 2753
- Protokoll91. Sitzung 2791
- Protokoll92. Sitzung 2837
- Protokoll93. Sitzung 2865
- Protokoll94. Sitzung 2895
- Protokoll95. Sitzung 2919
- Protokoll96. Sitzung 2955
- Protokoll97. Sitzung 2983
- Protokoll98. Sitzung 3015
- Protokoll100. Sitzung 3075
- Protokoll101. Sitzung 3111
- Protokoll102. Sitzung 3143
- SonstigesAllgemeine Motiven zu dem Gesetzentuwrf, das ... 3180
- Protokoll103. Sitzung 3187
- SonstigesGesetzentwurf, das Immobiliarbrandversicherungswesen betreffend 3224
- SonstigesSpecieller Theil des Berichts der zweiten Deputation der Zweiten ... 3248
- Protokoll104. Sitzung 3259
- Protokoll105. Sitzung 3297
- Protokoll106. Sitzung 3323
- Protokoll107. Sitzung 3359
- Protokoll108. Sitzung 3405
- BandBand 1860/61,3 -
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dessen zu sagen vermag, will ich mittheilen. Es ist aller dings nicht richtig, daß die Bundescasse Etwas herauszu zahlen habe, da die Bundescasse im Gegentheil zugeschossen hat und wenn von einer Abrechnung die Rede sein könnte, sie eher zu fordern hatte, als Etwas herauszuzahlen. Ich theile ganz das Bedauern des geehrten Abgeordneten über die Sache selbst; allein hier handelt es sich nur um eine Berichtigung der Ansicht, als habe man das Flottengeld zu anderen Zwecken, als für die Flotte selbst, verwendet. Man wird sich erinnern, daß man bei dem ersten Ankäufe der Schiffe im Jahre 1848 einige Male nicht sehr glück lich war, was sehr zu entschuldigen ist bei dem Mangel an Erfahrung, die man in diesem Punkte haben mußte. Die Folge davon war, daß die Ausgaben für die geschafften Schiffe zum Theil außer Verhältniß groß waren. Die Flottenbeitrage haben daher nicht gereicht und theils zur Abtragung noch rückständiger Forderungen, theils zur Unter haltung der vorhandenen Schiffe mußten in der ersten Zeit, namentlich nach dem Aufhören der provisorischen Central gewalt, aus den Bundescaffen sehr bedeutende Zahlungen geleistet werden. Sie sind genommen worden aus dem Festungsfond und anderen Fonds; darüber ist sehr genau Rechnung abgelegt worden; aber davon kann nicht die Rede sein, daß die emgeggngenen Flottengelder zu anderen Zwecken verwendet worden waren, als für die Flotte selbst. Allerdings waren diese Ansprüche an die Bundescasse namentlich auch dadurch bedingt, daß die deutschen Regierungen und Staa ten nicht gleichmäßig ihre Beiträge in den Jahren 1848 und 1849 geleistet haHep. S-chsen i^Pah^W Rückstände , geblieben und ich erlaube mir nur daran zu erinnern, daß dies zu einer Zeit geschah, wo man am wenigsten hier von Seiten der Regierung bundestägige Gesinnungen voraus setzen konnte. Ich will damit dem damaligen Ministerium durchaus keinen Borwurfmachen; denn die Schwierigkeit lag mehr in der verzögerten Bewilligung der Kammern. Dies nur als ein Beleg meinerseits zu einer unbefangenen Beurtheilung jener allerdings sehr bedauerlichen Flotten angelegenheit. Ich habe im Jahre 1852 an dieser Stelle miA einmal in einer längeren Rede über die ganze Ange legenheit verbreitet und zu zeigen bemüht, wie schwierig es war, aus dieser ganzen Verwickelung herauszukommen und daß es eines ganz anderen Schwunges der Zeit bedurft hätte, als gerade damals vorhanden war, um diese etwas schnell gezogene Pflanze zu erhalten und groß zu ziehen. Die Regierung ist aber vollständig davon durchdrungen, daß in dieser Beziehung gesorgt werden müsse und sie ihrerseits wird es nicht an Unterstützung fehlen lassen, wenn nur auch andererseits die nöthige Energie gezeigt wird. Zum Belege und Beweise für dieses Streben weise ich darauf hin, daß auf der mehrfach angefochtenen Würzburger Con« ferenz im Jahre 1859 ein Antrag mit anderen Regierungen verabredet wurde, daß für die Befestigung der norddeutschen Küsten gesorgt werden möge und zwar auf Bundeskosten. Die dort vertretenen Regierungen gehörten theils Mittel deutschland, theils Süddeutschland an, mit Ausnahme einer einzigen, deren Gebiet an die Ostsee grenzt; wir haben aber damals gerade diesen Schritt gethan, nicht etwa, wie vorausgesetzt wurde, um einen Schachzug zu thun und uns ein großartiges Verdienst mit einem Anträge zu erwerben, sondern man gab, damit eine Kundgebung, die für die Küstenstaaten sehr werthvoll war, indem man die Ver pflichtung darlegte, auch von Seiten Mittel- und Süd deutschlands zur Befestigung der norddeutschen Küsten bei zutragen und ich war beider Conferenz des festen Vertrauens, daß die Kammern das Vorgehen der Regierung nicht miß billigen und nötigenfalls ihre Zustimmung zu den Mitteln gewähren würden. Die Frage wegen Anschaffung von Kanonenbooten steht: damit in genauer Verbindung und ich hebe nur hervor, daß die Regierung bei dieser Gelegen heit geglaubt hat, darzUthun, wie wenig sie gemeint sei, hierbei etwaS zu verahsäumeri. Präsident Haberkorn: Der Abg. vr. Heyner wünscht zum dritten Male zu sprechen; will es ihm die Kammer gestatten? — Gestattet. Abg. vr. Heyner: Dem geehrten Herrn Minister nur einige Wort« zur Erwiderung. Solche Achtung ich gerade vor der preußischen Regierung habe, so müssen Sie mir doch Alle Recht geben, daß die preußische Regierung keine juristische Autorität ist. Wir haben in der Kammer selbst aus dem Munde des geehrten Herrn Ministers in früherer Zeit gehört, daß die Majorität des preußischen Abgeordneten- .haüfes rbWalls der Ansicht ist, daß der'Bundestag, nicht der Deutsche Bund, um nicht wieder mißverstanden zu werden, rechtlich Nicht existirt. ' Staatsminister v. Beust: Nur eine kleine Berich tigung. Ich habe bei einer früheren Gelegenheit einem Ab geordneten, der die Behauptung aufgestellt hatte, es habe sich, die Majorität des preußischen Abgeordnetenhauses gegen die Zurechtbeständigkeit des Bundes ausgesprochen, aller dings eingehalten, daß dort nicht vom Bunde, sondern von der Bundesversammlung gesprochen sei. So viel ich mich aber erinnere, ist nicht .einmal die Ansicht von der Majorität gestellt worden , da meines Wissens ein Beschluß in der preußischen Kammer gar nicht erfolgt ist, sondern es hat nur eine Anzahl von Rednern in der preußischen Kam mer diese Behauptung aufgestellt und infolge dessen hat der preußische Minister die Erklärung abgegeben, daß die Bundesversammlung allerdings zu Recht besteht, , Abg^ v. Criegern: Als der Abg. vr. Heyner zu nächst eine Frage stellte, die von Seiten des Herrn v. Kö- . nig beantwortet worden ist,'war ich nicht im Saale; ich habe daher derselben nicht ganz folgen , können und nur Hin sichtlicheiner Erwiderung des Herrn Abg. Ziesler erlaube ich , mir, im Anschlüsse an das, was Herr v. König gesagt hat, 353*
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