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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,3
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028263Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028263Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028263Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-05-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll80. Sitzung 2439
- Protokoll81. Sitzung 2475
- Protokoll82. Sitzung 2507
- Protokoll83. Sitzung 2533
- Protokoll84. Sitzung 2563
- Protokoll85. Sitzung 2585
- Protokoll86. Sitzung 2609
- Protokoll87. Sitzung 2639
- Protokoll88. Sitzung 2671
- Protokoll89. Sitzung 2713
- Protokoll90. Sitzung 2753
- Protokoll91. Sitzung 2791
- Protokoll92. Sitzung 2837
- Protokoll93. Sitzung 2865
- Protokoll94. Sitzung 2895
- Protokoll95. Sitzung 2919
- Protokoll96. Sitzung 2955
- Protokoll97. Sitzung 2983
- Protokoll98. Sitzung 3015
- Protokoll100. Sitzung 3075
- Protokoll101. Sitzung 3111
- Protokoll102. Sitzung 3143
- SonstigesAllgemeine Motiven zu dem Gesetzentuwrf, das ... 3180
- Protokoll103. Sitzung 3187
- SonstigesGesetzentwurf, das Immobiliarbrandversicherungswesen betreffend 3224
- SonstigesSpecieller Theil des Berichts der zweiten Deputation der Zweiten ... 3248
- Protokoll104. Sitzung 3259
- Protokoll105. Sitzung 3297
- Protokoll106. Sitzung 3323
- Protokoll107. Sitzung 3359
- Protokoll108. Sitzung 3405
- BandBand 1860/61,3 -
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der Bundesacte beseitigt und aufgehoben, welche auf das Bestehen des Bundestages Bezug haben. Wenn übrigens der Herr Staatsminister die Frage aufgeworfen hat, mit welchem Rechte dir Nationalversammlung die provisorische Centralgewalt gewählt habe, so möchte ich ihm entgegnen, 'daß ich das Recht allerdings ein ursprüngliches nennen muß, daß mir aber diese Frage eine müßige um deswillen zu sein scheint, weil die Regenten, die Fürsten der deutschen Volksstämme nicht blos schon vor jener Wahl dem Reichs gesetze vom 28.. Juni 1848, sondern auch nach dem Wahl acte dieser Entschließung der Nationalversammlung zuge stimmt haben. Es ist dadurch unzweifelhaft rin rechtliches Verhältniß entstanden; es hat aber dadurch nicht die Rechts- rvntinuität erhalten werden können, daß späterhin, als die Nationalversammlung auseinander gesprengt war, nunmehr die deutschen Fürsten einfach zu dem Alten zurückkehrten, einfach zur Wiederherstellung des Bundestages, ohne die Vertreter der deutschen Nation um ihre Zustimmung zu befragen. Abg. Ploß: Ich habe nur mit wenig Worten be merken wollen, daß ich mich aus denselben Gründen, die der Herr Abg. Fahnauer angeführt hat, auch gegen das Postulat suk s erklären muß und stimmen werde. Im Be treff der Worte, die wir vorhin von dem'Abg. Cichorius gehört, daß der Bundestag für uns sorgte ÜNd inwieweit er für uns gesorgt habe, nun, meine Herren, dies näher anzuführen und durchzuführen, dürfte vielleicht in einer spätem Verhandlung am rechten Orte sein, wenn wir den Antrag des Abg. Riedel im Betreff der Schaffung einer kräftigen -Centralgewalt näher besprechen. Ich glaube in dessen, nicht blos der Bundestag hat mit dem deutschen Wolke Sorge, sondern es bezweifeln gewiß Wenige, das deutsche Volk habe mit dem Bundestage auch seine große Sorge. Präsident Ha b erko rn: Wünscht sonst noch Jemand das Wort? — Der Herr Stesqtsminister., Staatsminister v> B eu st: Wenn der geehrte Herr Abg. Ziesler den Standpunkt der Ursprünglichkeit des Rechts als einen durchschlagenden hxrvorhob, so kommen wir damit allerdings auf ein Gebiets mit dem, ich wenigstens glaube, daß sich die Mehrzahl unserer Herren Juristen in der Kam mer nicht wird einverstehen können, weil damit nicht blos unsere Bundesverfassung und ähnliche Einrichtungen des öffentlichen Rechts in Frage.gestellt würden, sondern mehr oder minder auch das Privatrecht. Ich glaube also, ihm dahin nicht folgen zu sollen. Ich wiederhole, daß meine letzte Erwähnung aber nur dahin zielte, wie nicht etwa blos müßig, sondern wie mißlich es sek, dergleichen Rechtsfragen auf die Spitze zu treiben; denn er wird mir nimmer widersprechen können, wenn ich hervorhebe und ihn darauf verweise, was in dem Wahlausschreiben für die Vertreter zur' Nationalversammlung gesagt war, wie ihr Zweck darin normirt war und wie schlüßlich ihre Beschlüsse aussielem Die Bundesversammlung hat damals ihre Be fugnisse auf den Reichsverweser übertragen. Es har aber in dem Publikationsgesetze nicht gestanden, was er hinzu setzte, daß daS Bestehen für immer aufhört. Man hat damals nicht den Gedanken gehabt, daß der Bundestag, die Bundesversammlung wieder zusammentreten soll; aber man hat auch das Wort „immer" nicht hineingesetzt. Das ist zufälligerweise vielleicht nicht geschehen; aber eben daraus folgt, daß, wenn das Provisorium, wozu man die Hand bot, in sich selbst zusammensiel und sich nicht halten konnte, daß dann das Recht, das geschrieben bestehende, seine voll ständige Geltung wieder erlangen mußte. Präsident Haberkorn: Ich kann nunmehr die De batte schließen und gebe dem Herrn Referenten, wenn er es wünscht, das Schlußwort. Referent Vicepräsident Oeh mich en: Der Deputations bericht hat in der Hauptsache, namentlich in seinem finan ziellen Theile wesentliche Angriffe nicht erfahren und nur zwei von den geehrten Herren Sprechern schienen wenig stens aus den Gründen die Position nicht billigen zu wol len, weil sie unter dem Titel: „für deutsche Centralgewalt" steht. Namentlich hat der Abg. Fahnauer gesagt, er kenne keine Centralgeckatt und insofern könnte eine Akk Vorwurf für die Deputation darin liegen, daß sie diese Worte in ihren Bericht ausgenommen hat und nicht, was nach seiner Ansicht vielleicht richtiger gewesen wäre, „für die Bundes versammlung". Allein die Deputation hat sich lediglich an die Vorschriften im Budget zu halten. In der Bud- getvorlage Seite 174 steht nur: „Beiträge zur Unterhal tung der deutschen Centralgewalt". Und wenn die Depu tation sich ja darüber befragt hätte, ob dieser Ausdruck rich tig sei, so mußte es ganz zweifellos sein, daß der Name an Und für sich wenigstens nicht unrichtig ist. Immerhin besteht der Deutsche Bund als eine Gewalt, der sich sämmt- liche deutsche Regierungen unterworfen haben und diese Gewalt ist zur Zeit in der freien Stadt Frankfurt a. M. concentrirt. Sie hat dort ihren Sitz und dictirt auch ge wisse Befehle, denen wir auch nachkommen müssen und in sofern wenigstens konnte der Deputation Nichts auf den. Namen ankommen und sie hat deshalb denselben, wie er hier steht, acceptiren zu müssen geglaubt und auch nicht für nöthig gehalten, sich weiter darum zu kümmern. Uebrigens habe ich Nichts weiter hinzuzufügen und habe der Kammer zu überlassen, ob sie der Ansicht der Deputation gemäß die 12,000 Thaler bewilligt? Präsident Haberkorn: Bewilligt die Kammer die sub s zu Unterhaltung der deutschen Cen tralgewalt geforderten 12,000 Thaler etatmäßig? — Gegen 9 Stimmen Ja.
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