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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,3
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028263Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028263Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028263Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-07-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll80. Sitzung 2439
- Protokoll81. Sitzung 2475
- Protokoll82. Sitzung 2507
- Protokoll83. Sitzung 2533
- Protokoll84. Sitzung 2563
- Protokoll85. Sitzung 2585
- Protokoll86. Sitzung 2609
- Protokoll87. Sitzung 2639
- Protokoll88. Sitzung 2671
- Protokoll89. Sitzung 2713
- Protokoll90. Sitzung 2753
- Protokoll91. Sitzung 2791
- Protokoll92. Sitzung 2837
- Protokoll93. Sitzung 2865
- Protokoll94. Sitzung 2895
- Protokoll95. Sitzung 2919
- Protokoll96. Sitzung 2955
- Protokoll97. Sitzung 2983
- Protokoll98. Sitzung 3015
- Protokoll100. Sitzung 3075
- Protokoll101. Sitzung 3111
- Protokoll102. Sitzung 3143
- SonstigesAllgemeine Motiven zu dem Gesetzentuwrf, das ... 3180
- Protokoll103. Sitzung 3187
- SonstigesGesetzentwurf, das Immobiliarbrandversicherungswesen betreffend 3224
- SonstigesSpecieller Theil des Berichts der zweiten Deputation der Zweiten ... 3248
- Protokoll104. Sitzung 3259
- Protokoll105. Sitzung 3297
- Protokoll106. Sitzung 3323
- Protokoll107. Sitzung 3359
- Protokoll108. Sitzung 3405
- BandBand 1860/61,3 -
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Diese Bestimmung wird in §. 1 des vorliegenden Ge setzes dahin ergänzt, daß künftig auch Fünfpfcnnigstücke in Kupfer geprägt werden sollen. Die Deputation empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzes. In Bezug auf einige, mir von Mitgliedern der Kam mer gewordene Bemerkungen über die ausliegenden Probe stücke, habe ich zu erwähnen, daß diese Probestücke, wie auch bereits im Bericht bemerkt ist, nur rückfichtlich ihrer Größe und Starke maaßgebend sein sollen, daß aber, was das Gepräge anlangt, eine feste Bestimmung darüber noch nicht getroffen ist. Die Bedenken, welche rege geworden sind gegen das Gepräge, können also seiner Zeit ihre Erledigung finden. Präsident Haberkorn: Die allgemeine und specielle Debatte über den Entwurf fallen zusammen, da es sich blos um einen Paragraphen handelt. — Abg. Dindorf. Abg. Dindorf: Ich glaube, es wird im Lande zu großer Befriedigung gereichen, daß die Staatsregierung zu dem Entschlüsse gekommen ist, der Kammer einen Gesetz entwurf vorzulegen, wonach in Zukunft statt der halben Neugroschen in Silber, halbe Neugroschen in Kupfer ge prägt werden sollen; es ist nicht nur ein offenbares Be- dürfniß dazu vorhanden, weil die halben Neugroschen in Silber aus dem Verkehre fast verschwunden sind, sondern es sind auch die silbernen Fünfpfenniger eine so unbequeme Scheidemünze, daß Jedermann sich ihrer so bald als mög lich entledigt, daher kommt es, daß sie so bald verschwun den sind, so groß auch ihre Summe war. Ich würde mir nun an den Herrn Finanzministcr die Frage erlauben, ob man bei Prägung dieser halben Neugroschen in Kupfer bis auf das geringste Maaß des Volumens und specifischen Ge wichtes herabgegangen ist; denn könnten die halben Neu groschen kleiner oder dünner sein, so würde das nur er wünscht sein. Ich gebe zu, daß der Wiener Münzvertrag hier maaßgebend ist, indessen wäre es doch möglich, daß etwas an Volumen zurückgegangen werden dürfte zur Er leichterung des Verkehrs. Daß die Staatsregierung, wie auch die Deputation, von Prägung der Dreipfennigstücke Abgesehen hat, ist ganz den Wünschen des Volkes und auch dem Verkehre angemessen; es würden dadurch nur neue Verwechslungen entstehen, wie sie früher stattfanden, wo Drei-, Vier-, Sechs- und Achtpfenniger zu Unbequemlich keiten und Verlusten führten, abgesehen davon, daß die Fünfpfenniger weit besser in das Decrmalsystem passen, als die Dreipfenniger. Ich hoffe also auf eine Auskunft des Herrn Staatsministers über das Volumen der neuen Münze. Staatsminister v. Friesen: Was die Anfrage des ge ehrten Abg. Dindorf anlangt, so hat sie derselbe eigentlich bereits selbst beantwortet. Denn es giebt über die Aus prägung der Münzen der Wiener Vertrag bestimmte Vor schriften, diese erstrecken sich auch auf die Scheidemünzen. Hiernach ist der Centner Kupfer zu 112 Lhaler auszuprä- gen und es wird dadurch unmöglich, diesen Münzen ein geringeres Gewicht zu geben. Die Frage kann sich also blos darauf beziehen, ob man die Münzen etwas dünner und im Durchmesser dann größer machen will oder um gekehrt. Die vorgelegten Probestücke haben lediglich den Zweck, zu zeigen, wie sich die Größe und Schwere dieser Stücke gestalten wird; auf das Gepräge dieser Probestücke ist dabei gar kein Werth zu legen, es ist darüber noch kein Beschluß bei dem Ministerium gefaßt worden. Ich be dauere also, daß ich den Wunsch des geehrten Abgeordneten nicht erfüllen kann; denn kleiner können die Stücke nicht gemacht werden. Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir noch, auf eine einzige Stelle im Berichte hinzuweisen, die zu Mißverständnissen Anlaß geben könnte. Es heißt näm lich auf Seite 476 des Berichts: „die Regierung habe zur Abhülfe gethan, was zulässig war und mehr als das." Das könnte so verstanden werden, als ob die Regierung etwas Unzulässiges gethan habe; denn was mehr als zu lässig ist, das ist wohl unzulässig. Dagegen muß ich nur zur Erläuterung bemerken, daß diese Ausprägung der Scheidemünzen vor dem Wiener Münzvertrage stattgefunden hat, daß wir also, als wir in den Münzvertrag eintraten, bereits eine größere Masse Scheidemünze hatten. Später ist nur die einzige Maaßregel ergriffen worden, daß für 15,006 Thaler Zweineugroschenstücke außer Verkehr gesetzt und deponirt, statt dessen aber für 15,000 Thaler Ein- und Zweipfennigstücke ausgegeben worden sind. An den Münz vertrag hat man sich aber stets streng gehalten. Präsident Haberkorn: Begehrt noch Jemand das Wort? — Es ist nicht der Fall; ich schließe daher die De batte und gebe dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent Georgi: In Beziehung auf den Wunsch des Herrn Abg. Dindorf will ich nur erwähnen, daß, wie mir scheint, das Format der Fünfpfennigstücke nach den vorgelegten Probestücken kein unbequemes-sein wird und daß, wenn sie noch kleiner würden, möglicherweise auch weitere Verwechselung mit kleineren Lheilstücken stattsinden könnte. Was die Aeußerung des Herrn Staatsministers betrifft, so bezieht sich die Stelle im Berichte nur darauf, daß gegenwärtig bei uns ein größeres Quantum Scheide münze im Verkehre ist, als fünf Sechstheile Thaler pro Kopf, daß aber nach der gegebenen Erläuterung des Herrn Staatsministers doch nicht gegen den Wiener Münzvertrag gefehlt worden ist, indem das bezügliche Mehr schon früher vorhanden war. Präsident Haberkorn: Ich werde eine einzige Frage an die Kammer richten und zwar sofort mittelst Namens aufruf: Nimmt die Kammer den Entwurf eines
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