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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028264Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028264Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028264Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-03-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll43. Sitzung 1157
- SonstigesBericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für ... 1161
- SonstigesNachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung ... 1203
- Protokoll44. Sitzung 1219
- Protokoll45. Sitzung 1243
- Protokoll46. Sitzung 1271
- Protokoll47. Sitzung 1305
- Protokoll48. Sitzung 1351
- Protokoll49. Sitzung 1385
- Protokoll50. Sitzung 1429
- Protokoll51. Sitzung 1449
- Protokoll52. Sitzung 1473
- Protokoll53. Sitzung 1509
- Protokoll54. Sitzung 1537
- Protokoll55. Sitzung 1569
- Protokoll56. Sitzung 1599
- Protokoll57. Sitzung 1621
- Protokoll58. Sitzung 1653
- Protokoll59. Sitzung 1697
- Protokoll60. Sitzung 1733
- Protokoll61. Sitzung 1763
- Protokoll62. Sitzung 1797
- Protokoll63. Sitzung 1837
- Protokoll64. Sitzung 1877
- Protokoll65. Sitzung 1893
- Protokoll66. Sitzung 1939
- Protokoll67. Sitzung 1975
- SonstigesA. Petition des Herrn Abg. Martini 2016
- Protokoll68. Sitzung 2025
- Protokoll69. Sitzung 2061
- Protokoll70. Sitzung 2095
- Protokoll71. Sitzung 2135
- SonstigesDecret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und ... 2169
- Protokoll72. Sitzung 2175
- Protokoll73. Sitzung 2217
- Protokoll74. Sitzung 2229
- Protokoll75. Sitzung 2255
- Protokoll76. Sitzung 2293
- SonstigesBeilagen zum Deputationsbericht über Pos. 66c des Ausgabebudgets 2331
- Protokoll77. Sitzung 2339
- Protokoll78. Sitzung 2371
- Protokoll79. Sitzung 2401
- BandBand 1860/61,2 -
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anzusehen habe. Ist das der Fall, so würde die Einwendung des Abg. Cichorius, wenn ich ihn recht verstanden habe, ohnehin zur Erledigung gelangen. Ich will aber zugeben, daß man die entgegengesetzte Behauptung ausstellen und vertheidigen könne, daß nämlich die Rinderpest nur eine Calamität für die Rindviehbesitzer bleibe. Aber auch unter dieser Boraussetzung ließen sich meines Erachtens die be sonderen Umstände, die hier eintreten, für die Uebertragung der Entschädigung aus der Staatscaffe anführen. Weniger würden diese Umstände maaßgebend erscheinen hinsichtlich derjenigen Lhiere, die wirklich an der Rinderpest erkrankt und gefallen sind. Hier läßt sich der Grundsatz durch führen, daß, wer den Unglücksfall erfahren hat, auch dessen Folgen über sich ergehen lassen muß. Aber eine Trennung der Entschädigung des gefallenen Viehes von dem, was der Keule erlegen ist, bleibt unausführbar, wenn wir irgend Etwas erreichen wollen. Soweit der Staat aber, um der Verbreitung der Rinderpest vorzubeugen, aus polizeilichen Maaßregeln gesundes Vieh tödten laßt, kann man nicht sagen, daß den Besitzer ein Unglücksfall trifft; er muß sich insoweit nur den Anordnungen des Staates fügen und es ist hier dieselbe Unterlage für die Entschädigung da, wie bei der Expropriation. Es würde daher, wenn man ganz genau gehen wollte, der Theorie nach eine Trennung ftatt- sinden müssen; das wäre aber ganz gewiß unpraktisch und unausführbar. Hiernächst aber kommt besonders in Er wägung, daß man die Entschädigungssumme, wenn sie nicht aus der Staatscaffe im Allgemeinen gegeben werden soll, nur aufbringen könnte durch Zwangsassecuranzen. Ein drittes Mittel scheint gar nicht ausführbar zu sein. Der Abg. Cichorius erwähnte allerdings, es wäre möglich, die Entschädigung aus der Staatscasse zu bezahlen, dennoch aber die Mittel dazu durch besondere Beiträge der Rindvieh- besitzer herbeizuschaffen. Allein diese Beiträge wären dann nicht nach den Grundsätzen der Besteuerung aufzubringen, sondern nach ganz anderen Unterlagen. Ich glaube aber, das wäre ein Weg, der wegen seiner Weitläufigkeit und vielfachen Unzuträglichkeiten nicht zu empfehlen ist. Wäre übrigens die Rinderpest eine solche Seuche, die sehr oft und fortwährend wieder im Lande sich verbreitet, so bliebe viel leicht Nichts übrig, als zu dem unerwünschten Mittel der Zwangsassecuranzen zu verschreiten. Aber die Sache steht so, daß die Rinderpest eine Calamität ist, die nur in ver einzelten Fällen, dann aber auch mit furchtbarem Erfolge auftritt. Man hat auch in früheren Zeiten schon große Opfer deshalb zu bringen aus der Staatscasse sich genöthigt gesehen. Ich erinnere an die Aufstellung von Grenzcordons, die große Kosten verursachten. Wenn man diese Verhält nisse auf der einen Seite ins Auge faßt und auf der an deren Seite berücksichtigt, daß die Fälle nur vereinzelt und selten vorkommen, so glaube ich, ist es ganz gerechtfertigt, für diese ganz ungewöhnlichen Fälle die Uebertragung der Entschädigung auö der Staatscasse zu befürworten. Abg. vr. Hertel: Es kann mir nicht beikommen, nachdem von Seiten namentlich eines Herrn Sachver ständigen über die Natur der hier in Vorfrage befange nen Viehkrankheiten sehr eingehend und kenntnißreich ge sprochen worden ist, darauf speciell zurückzukommen. In dessen möchte ich doch von meinem Standpunkte aus dem beitreten, was von mehreren Grundbesitzern und Viehhältern (Sie werden mir in diesem Augenblicke diese Be zeichnung erlauben) erfahrungsmäßig in Betreff der Lungen seuche gegen die Vorlage geäußert worden ist. Von ihnen (und daß ihnen die praktische Sachkenntniß beiwohnt, kann nicht bezweifelt werden,) ist eine so große Gefahr, wie die Vorlage besorgt, nicht gefürchtet worden. Außerdem möchte man doch auch sagen, daß die bisherigen Wirkungen der Viehseuche im Lande, wie sie aus der Tabelle, die dem Deputationsberichte beiliegt, ersichtlich sind, eine so große Besorgniß nicht erwecken, um zu einem so eingreifenden Mittel zu verschreiten, wie dies die Gesetzesvorlage durch die einzuführende Zwangsversicherung will. Es ist un geachtet dessen, was wir von dem Herrn Negierungs- commissar, der zuletzt sprach, gehört haben, nicht zu leugnen, daß durch die Maaßregeln, die im Gefolge der Zwangsversicherung angeordnet werden müssen, eine sehr bedeutende Belästigung der Behörden entsteht. Es ist dies wieder ein Gegenstand, der in die grellste Collision tritt mit dem allgemeinen Wunsche, das Beamtenheer zu vermindern. Die betreffenden Behörden würden sehr bald erkennen, daß durch dieses neue Gesetz ihnen ein sehr bedeutender Zuwachs an Geschäften zugeführt wird. Die Herren Friedensrichter, glaube ich, würden auch die Last davon schwerer fühlen, als in den Motiven ange nommen worden ist. Unter diesen Umständen kann man wohl erst abwarten, ob das Bedürfnis solcher Maaß, nahmen dringender wird. Ich bitte, nicht anzunehmen, daß ich das Unglück erst ganz vor Augen haben müßte, ehe ich mich zu ernsten Maaßregeln dagegen entschlie ßen könnte. Aber wenn es noch so entfernt liegt, daß von sachkundiger Seite die Nothwendigkeit bezweifelt wird, solche Vorkehrungen zu treffen, dann glaube ich, ist Abwarten auch Pflicht. Gehe ich sonach in dem Punkte der Viehseuche mit der Deputation, so thue ich es auch im zweiten Theile ihres Gutachtens, der die Maaß regeln gegen die Rinderpest zum Gegenstände hat. Ich glaube, daß nach Lage der Sache es wohl angemessen und räthlich erscheint, den dadurch entstehenden Aufwand, wie die Deputation vorschlägt, auf die Staatscasse zu über nehmen. Es ist zwar nicht zu leugnen, daß dadurch, wie mein geehrter Herr College aus Leipzig gesagt hat, den Städten und den bei der Viehhaltung nicht betheilig- ten Landesbewohnern eine Last mit zugeführt wird, , die ihnen eigentlich nicht zukommt und hierin möchte ich ihm vollkommen beistimmen. Dessenungeachtet aber halte ich
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