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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028264Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028264Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028264Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll43. Sitzung 1157
- SonstigesBericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für ... 1161
- SonstigesNachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung ... 1203
- Protokoll44. Sitzung 1219
- Protokoll45. Sitzung 1243
- Protokoll46. Sitzung 1271
- Protokoll47. Sitzung 1305
- Protokoll48. Sitzung 1351
- Protokoll49. Sitzung 1385
- Protokoll50. Sitzung 1429
- Protokoll51. Sitzung 1449
- Protokoll52. Sitzung 1473
- Protokoll53. Sitzung 1509
- Protokoll54. Sitzung 1537
- Protokoll55. Sitzung 1569
- Protokoll56. Sitzung 1599
- Protokoll57. Sitzung 1621
- Protokoll58. Sitzung 1653
- Protokoll59. Sitzung 1697
- Protokoll60. Sitzung 1733
- Protokoll61. Sitzung 1763
- Protokoll62. Sitzung 1797
- Protokoll63. Sitzung 1837
- Protokoll64. Sitzung 1877
- Protokoll65. Sitzung 1893
- Protokoll66. Sitzung 1939
- Protokoll67. Sitzung 1975
- SonstigesA. Petition des Herrn Abg. Martini 2016
- Protokoll68. Sitzung 2025
- Protokoll69. Sitzung 2061
- Protokoll70. Sitzung 2095
- Protokoll71. Sitzung 2135
- SonstigesDecret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und ... 2169
- Protokoll72. Sitzung 2175
- Protokoll73. Sitzung 2217
- Protokoll74. Sitzung 2229
- Protokoll75. Sitzung 2255
- Protokoll76. Sitzung 2293
- SonstigesBeilagen zum Deputationsbericht über Pos. 66c des Ausgabebudgets 2331
- Protokoll77. Sitzung 2339
- Protokoll78. Sitzung 2371
- Protokoll79. Sitzung 2401
- BandBand 1860/61,2 -
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ihrer Unbereitwilligkeit -dazu. Einen Zwang der Gemein den dazu hielt man bei den früheren Werathungen Höch- Kens ausnahmsweise für Katthaft und ich glaube, der ge ehrte Abg. Ziesler würde einen gegen die Gemeinden aus geübten Zwang von seinem Standpunkte auch nicht ange messen finden. Das Resultat einer Ablehnung würde daher nur Denen zum Nachtheil gereichen, die den Verlust erlei den. Das wollte die Staatsregierung im Interesse der Kirche und Schule nicht und die Kammer hat es auf den letzten Landtagen auch nicht gewollt. Der geehrte Abg. Zies ler geht im Allgemeinen bei seiner Ansicht von dem Grund- princip aus, daß Staat und Kirche vollständig von einan der zu trennen feien. Es kann dahin gestellt bleiben, ob dies möglich und ausführbar ist. Bekanntlich ist es Ge genstand vielseitiger Streitigkeiten hauptsächlich auf dem Gebiete der Theorie. Ich von meinem Standpunkte aus, lohne darauf naher einzugehcn, zweifle daran, daß dieses Miincip vollständig zur Geltung kommen kann und wird. Nicht blos an der Möglichkeit es auszuführen zweifle ich, son'dern auch daran, daß es im Interesse der Civilisation und Volkswohlfahrt wünschenswert!) fein könne, die Tren nung von Staat und Kirche wirklich zur Ausführung zu 'bringen. Man darf nur daran gehen, dieses Princip sich praktisch durchgeführt zu denken und in der Idee durchfüh ren zu wollen und man sieht von allen Seiten Schwierig keiten entgegentreten. Eben darum darf es nicht auffallen, wenn in unserem Budget Ansätze für die Kirchen verschie dener Confessionen enthalten sind. Es wiederholt sich diese Erscheinung wohl -in Zöllen bekannten Staatshaüshaltungen der europäischen Staaten. Es kann auch 'von Seiten des Abg. Ziesler mit Grund nicht geltend gemacht werden, daß die protestantische Kirche in unserer Budgetvorlage unver- hältnißmäßig berücksichtigt werde. Es sind darin auch Bei träge für die katholische Kirche enthalten. Wir haben bereits ein Postulat für die katholische Kirche bewilligt und wir -werden später für die katholischen Kirchen, Schulen und wohlthätigcn Anstalten noch ein anderes, wie bisher die Be willigung auszusprcchen haben. Die Parität ist mithin auch in dieser Beziehung vollkommen gewahrt. Der Herr Ab geordnete erwähnte dabei noch, daß sich die Ständeversamm lung nicht ansehen könne als eine protestantische Versamm lung. Nun in einem Punkte gebe ich ihm Recht. Unsere Werfassungsurkunde enthält die auch mir unschätzbare Be- Kimmung, daß Manner aller christlichen Confessionen in die Ständeversammlung gewählt werden können. Aber daran knüpfe ich doch die Bemerkung, daß ich mich sehr freue, daß diese Versammlung ein protestantisches Land vertritt und in der Mehrzahl aus protestantischen Mitglie dern besteht. Denn an diesen Umstand knüpfen sich hoch wichtige Folgen und wir verdanken ihm hauptsächlich den Flor und den Ruhm des Landes. Abg. Georgi: Die letzte Rede des geehrten Herrn Referenten hat mich größtentheils dessen überhoben, was ich auf die Bemerkung des Abg. Ziesler zu erwähnen hatte. Er betrachtete in seiner ersten Rede die Bewilligung des Zuschusses für die evangelisch-lutherischen Geistlichen als eine Ungerechtigkeit für andere Confessionen und als Mit glied einer Confession, welche gar keine Unterstützung von Seiten des Staates genießt, hielt ich mich um so mehr verpflichtet, Etwas zu Gunsten des Postulates zu sage«. Ich hoffe auch, daß die geehrte Kammer, nachdem sie in einer Zeit, wo noch außerordentliche Steuern auf dem lLande lasteten, aus überwiegenden Gründen für die Bewilligung dieses Zuschusses sich ausgesprochen hat, heute nicht einer andern Ansicht Eingang verstauen werde. Als beim Land tage 1855 diefer-Zuschuß zum ersten Male bewilligt wurde, ging man dabei von der Ansicht aus, daß durch die Ab lösung der Kirchen- und Schullehen das Einkommen der Geistlichen und Schullehrer sehr geschmälert worden sei. Man erachtete es sowohl im Interesse der Kirche, als des Staates, die Verluste, welche die Geistlichen und Schul lehrer dadurch erlitten hatten, auszugleichen und es konnte sich nur darum handeln, in welcher Welse diese Ausglei chung zu bewirken sei. Dabei bot sich die Frage dar, ob Dicjefiigen, welche von der Ablösung prositirt hätten, ob die Parochialgemeinden oder der Staat die Kosten der Aus gleichung zu tragen haben sollten. Das Erstere schien un möglich zu sein; denn der Besitzstand hatte vielfach gewech selt und es wäre geradezu eine Ungerechtigkeit gewesen. Wollte man, wie Abg. Ziesler zu meinen scheint, den Ge meinden diese Entschädigung übertragen, so würde dies zu nächst im hohen-Grade ungleich treffen, weil es sich in ver schiedenen Gemeinden um sehr verschiedene Summen handeln würde. Es würde aber auch, wie ich glaube, ge radezu eine Ungerechtigkeit sein; denn mit welchem Rechte wollte man die Entschädigung zu einer Parochiallast ma chen? Mit welchem Rechte wollte man den armen Häus ler nöthigen, dem Geistlichen für den Gewinn, den der Gutsbesitzer gemacht hat bei der Ablösung, eine Entschä digung zu gewähren? Man ging damals von der Ansicht aus, daß nur durch eine möglichste Verallgemeinerung der Entschädigung die Ungerechtigkeit ausgeglichen werden könne und hielt dies um so mehr geboten, als die Ablösung durch einen Act der Gesetzgebung erfolgt war. Es läßt sich nicht verkennen, daß der Standpunkt des Abg. Zies ler staatsrechtlich viel für sich haben kann; aber hier möchte ich ihm zurufen, man möge nicht sagen „bat Mtitia, perest munäus". Aus überwiegenden Gründen und im Interesse des Staates und der Kirche und um nicht das Einkommen der Geistlichen in der Art zu schmälern, daß es nur nach theilig sein könnte, hat man damals den Zuschuß bewilligt. Er wird nur transitorisch erscheinen, er ist aber nothwen- dig, weil das Einkommen der Kirchendiener und Schul lehrer durch die Ablösung sehr verloren hat und ich glaube, daß die geehrte Kammer auch heute sich für den Zuschuß aussprechen werde.
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