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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028264Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028264Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028264Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-03-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll43. Sitzung 1157
- SonstigesBericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für ... 1161
- SonstigesNachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung ... 1203
- Protokoll44. Sitzung 1219
- Protokoll45. Sitzung 1243
- Protokoll46. Sitzung 1271
- Protokoll47. Sitzung 1305
- Protokoll48. Sitzung 1351
- Protokoll49. Sitzung 1385
- Protokoll50. Sitzung 1429
- Protokoll51. Sitzung 1449
- Protokoll52. Sitzung 1473
- Protokoll53. Sitzung 1509
- Protokoll54. Sitzung 1537
- Protokoll55. Sitzung 1569
- Protokoll56. Sitzung 1599
- Protokoll57. Sitzung 1621
- Protokoll58. Sitzung 1653
- Protokoll59. Sitzung 1697
- Protokoll60. Sitzung 1733
- Protokoll61. Sitzung 1763
- Protokoll62. Sitzung 1797
- Protokoll63. Sitzung 1837
- Protokoll64. Sitzung 1877
- Protokoll65. Sitzung 1893
- Protokoll66. Sitzung 1939
- Protokoll67. Sitzung 1975
- SonstigesA. Petition des Herrn Abg. Martini 2016
- Protokoll68. Sitzung 2025
- Protokoll69. Sitzung 2061
- Protokoll70. Sitzung 2095
- Protokoll71. Sitzung 2135
- SonstigesDecret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und ... 2169
- Protokoll72. Sitzung 2175
- Protokoll73. Sitzung 2217
- Protokoll74. Sitzung 2229
- Protokoll75. Sitzung 2255
- Protokoll76. Sitzung 2293
- SonstigesBeilagen zum Deputationsbericht über Pos. 66c des Ausgabebudgets 2331
- Protokoll77. Sitzung 2339
- Protokoll78. Sitzung 2371
- Protokoll79. Sitzung 2401
- BandBand 1860/61,2 -
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den Gegenstand für zu unbedeutend, indem ich es bedenk licher finde, wenn man, um die Last nur auf die Betref fenden zu verteilen, eine zwangsweise Viehversicherungs anstalt errichten wollte, zumal erfahrungsmäßig die Rin derpest bis jetzt sich für Sachsen noch nicht sehr bedrohlich bewiesen hat. Richtig ist es, wie gesagt, im Princip un bedingt, daß der Nachtheil, der davon zu besorgen ist, zu nächst auf Kosten der Vichbesitzer abzuwenden sein möchte. Es ist zwar dagegen eingehaltcn worden, es würden aus der Staatscasse auch in andern Nothfällen Unterstützungen verabreicht, z. B. an Wassercalamitose. Der Fall ist aber ein anderer; denn solche Calamitose werden nicht ohne Un terschied entschädigt, es würde das auch nicht möglich sein, sondern es werden nur die Hülfsbedürftigen unterstützt. Im vorliegenden Falle sollen aber nach dem Geseke und dem Vorschläge der Deputation die. Besitzer des betreffen den Viehes ohne Unterschied, ob sie hülfsbedürftig sind oder nicht, aus der Staatscasse entschädigt werden. Der ge ehrte Herr Referent äußerte zu Rechtfertigung allgemeiner Beitragspflicht, daß in der Umgebung einer Stadt alles Vieh sterben und daraus für die Stadt großer Nachtheil erwachsen könne. Dem möchte ich entgegnen, daß man von solchen Extremen ein Gesetz nicht abstrahiren kann, sonst würde man in praxi wohl eigenthümliche Gesetze er halten. Und selbst wenn solche extreme Fälle einträten, so würde das nächste Interesse, sie abzuwenden, doch auf Seiten der Viehbesitzer sein. Da indessen, wie ge sagt, der Aufwand nicht sehr bedeutend erscheint, so halte ich für zweckmäßig, ihn auf die Staatscasse zu über nehmen, wie die Deputation vorschlägt. Ich glaube auch, daß die geehrten Repräsentanten des Grundbesitzes, die dabei hauptsächlich betheiligt sind, gelegentlich dessen ein gedenk sein werden, wenn cs darauf ankvmmt, eine Ausgabe zu verwilligen, bei der zunächst sie nicht be theiligt sind. Abg.-vr. Hermann: Auf die mich betreffende Be merkung des geehrten Herrn Referenten habe ich zu erwi dern, daß ich ganz mit ihm übereinstimme, daß die von der Seuche Betroffenen durch die Assecuranz nicht hinlänglich entschädigt werden können. Ich habe nur angeführt, daß der Verlust weit größer ist, als 25 Procent, nach welchen die Deputation ihn rechnet, um die Größe der Gefahr und deswegen die Notwendigkeit der Vorstchtsmaaßregeln dar zustellen. Daß wir uns vor der Seuche nicht völlig schützen können, geht allerdings daraus hervor, daß wir in unsern Verhältnissen die Einfuhr von Ochsen zum Zug und das Schlachtvieh für die Städte, ingleichen die von Milchvieh nicht mehr entbehren können, wie von Seiten des Regic- rungstisches bereits nachgewiesen worden ist. Der weiteren Verbreitung der Seuche können wir aber sicher entgegen treten, wenn wir dieselbe, da wo sich Spuren zeigen, sofort energisch unterdrücken. Wenn der Sprecher vor mir be hauptete, daß durch Annahme des vorliegenden Gesetzent wurfs nur das Beamtenheer vermehrt werden würde, so kann ich mir das nichs erklären, wie das möglich sein dürfte, da nach der Vorlage die Regierung sehr wenig mit der Ausführung der Sache zu thun haben wird. Im Gegen teil glaube ich, wenn wir die Sache länger Hinhalten und Nichts thun werden, später weit größere und kostspieligere Maaßregeln, weit größere Opfer in Anspruch genommen werden müssen. Im Allgemeinen habe ich noch der geehr ten Kammer bei der Wichtigkeit der Sache anzurathen, doch nicht sofort heute über die Sache abzuurtheilen.' Sie würde dies thun, wenn sie mit dem Anträge der Deputa-- tion sich einverstehen wollte. Die Mittheilungen, die Gründe, welche uns betreffs dieser Sache von Seiten der Herren königlichen Commissare gemacht und vorgelegt rvor- den, erscheinen wirklich so wichtig, daß sie einer weitern Erwägung bedürfen. Geht aber die Kammer heute auf den Antrag der Deputation ein und lehnt die Sache ab, so ist auch jede weitere Erwägung der vorgeschlagenen Maaßregeln abgeschnitten. Stimmen wir gegen die Deputation, so muß der fragliche Gesetzentwurf uns speciell vorgelegt wer den und dann steht jedem Mitgliede frei, nach weiterer reiflicher Erwägung dafür oder dagegen zu stimmen. Schie ben wir also die Entscheidung dieser Sache bei der großen Wichtigkeit derselben lieber noch hinaus. Insbesondere scheint sehr beachtbar, was Seiten der Herren königlichen Commissare angcdeutet worden ist, daß es möglich sein dürfte, wenn wir mit derartigen Maaßregeln voranschritten, daß auch die andern deutschen Regierungen sich dem an schließen würden, so daß dann allgemeine Maaßregeln viel leicht durch ganz Deutschland und weiterhin gegen diese gefährliche Seuche erzielt werden könnten. Abg. v. Schönberg: Vom Ministertische aus ist uns gesagt worden, daß die Seuche nur eingeschleppt würde. Nun, meine Herren, wenn das so ist, so ist das auch das einzige Mittel die Seuche loszuwerden, die vollständige Ab sperrung des Landes gegen das Hereinbringen des Viehes. Ich frage alle Landwirthe, ob sie mit einer solchen Maaß- regel zufrieden sein würden, daß sofort aller Import von Vieh in Sachsen verboten, würde? Aber nur durch diese Maaßregel würde es möglich sein, die Lungenseuche im ganzen Lande vollständig auszurotten. Ich bin überzeugt, daß allgemein sehr große Klagen entstehen würden, wenn diese harte Maaßregel des vollständigen Absperrens einge führt würde. Es ist von Seiten des Herrn königlichen Commissars Reuning erklärt worden, daß ein Theil des Landes Vieh exportire. Ich gebe das zu; aber ebenso ist von ihm mitgetheilt worden, daß Sachsen viel Vieh ein führen muß, da der Bedarf viel größer ist, als daß er durch Aufzug gedeckt werden könnte. Es geht also daraus her vor, daß Sachsen, wenn man die Ausfuhr und Einfuhr zusammenstellt, kein ausführendes Land ist und. deshalb
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