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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028264Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028264Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028264Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-03-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll43. Sitzung 1157
- SonstigesBericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für ... 1161
- SonstigesNachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung ... 1203
- Protokoll44. Sitzung 1219
- Protokoll45. Sitzung 1243
- Protokoll46. Sitzung 1271
- Protokoll47. Sitzung 1305
- Protokoll48. Sitzung 1351
- Protokoll49. Sitzung 1385
- Protokoll50. Sitzung 1429
- Protokoll51. Sitzung 1449
- Protokoll52. Sitzung 1473
- Protokoll53. Sitzung 1509
- Protokoll54. Sitzung 1537
- Protokoll55. Sitzung 1569
- Protokoll56. Sitzung 1599
- Protokoll57. Sitzung 1621
- Protokoll58. Sitzung 1653
- Protokoll59. Sitzung 1697
- Protokoll60. Sitzung 1733
- Protokoll61. Sitzung 1763
- Protokoll62. Sitzung 1797
- Protokoll63. Sitzung 1837
- Protokoll64. Sitzung 1877
- Protokoll65. Sitzung 1893
- Protokoll66. Sitzung 1939
- Protokoll67. Sitzung 1975
- SonstigesA. Petition des Herrn Abg. Martini 2016
- Protokoll68. Sitzung 2025
- Protokoll69. Sitzung 2061
- Protokoll70. Sitzung 2095
- Protokoll71. Sitzung 2135
- SonstigesDecret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und ... 2169
- Protokoll72. Sitzung 2175
- Protokoll73. Sitzung 2217
- Protokoll74. Sitzung 2229
- Protokoll75. Sitzung 2255
- Protokoll76. Sitzung 2293
- SonstigesBeilagen zum Deputationsbericht über Pos. 66c des Ausgabebudgets 2331
- Protokoll77. Sitzung 2339
- Protokoll78. Sitzung 2371
- Protokoll79. Sitzung 2401
- BandBand 1860/61,2 -
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ligen Auffassung von einzelnen Ansätzen in der Taxe sei nen Grund halte; zum Lheil aber haben wir da gefunden, daß allerdings zuweilen innerhalb des dem Richter gegebe nen Spielraums und Ermessens Etwas zu hoch gegriffen war. Solche Liquidationen haben allerdings zum Theil nicht unbedeutenden Ermäßigungen zu unterliegen gehabt. Jndeß ist in neuerer Zeit über Fragen, die dabei einschlu gen und zweifelhaft waren, an das Justizministerium Vor trag erstattet worden und es sind nunmehr Erläuterungen erfolgt und diese sind an die Untergerichte in paffender Weise weiter bekannt gemacht worden. Es wird also in dieser Beziehung nicht sowohl durch eine allgemeine gesetz liche Bestimmung Etwas abgeändert werden können, son dern es wird immermehr daraus hinzuwirken sein, daß bei vorkommenden Beschwerden, was ohnehin schon geschieht, eine genaue Prüfung eintritt. — Im Allgemeinen ist es wohl ganz richtig, daß es durchaus nicht erwünscht sein kann, wenn bei Eintreibung von Sporteln mit zu großer Strenge verfahren wird. Aber, meine Herren, auf der an deren Seite dürfen wir uns nicht verhehlen, daß.eine zu große Milde in dieser Beziehung auch mit großen Beschwer den für die Staatscasse verbunden, sein kann. Wir haben eine gesetzliche Bestimmung, daß bei Executionen wegen rückständiger Sporteln, wenn es darauf ankommt, ein Grundstück zu veräußern, nicht sofort zur Subhastation ge schritten werden kann. Ebenso wird bei Auspfändungen mit der möglichsten Milde zu Werke gegangen. Weiter zu gehen und sofort auf eine blose Vorstellung hin die Spor teln abzuschreiben und zu erlassen, dürfte nicht gerechtfertigt sein, vorzüglich in Bezug auf die übrigen Staatsbürger, die keine Sporteln zu zahlen haben. Denn das würde un bedingt zur Folge haben, daß der Ausfall von Sporteln aus der Staatscasse gedeckt werden müßte. Ich glaube, in dieser Beziehung ist das Festhalten an der Mittclstraße das Beste. Hoffentlich wird in vielen Beziehungen die künftigeProceßordnung ein günstiges Resultat hcrvorbringen; wenn auch nicht gerade eine Herabsetzung der einzelnen Ansätze zu erwarten steht, so werden doch die Processe ab gekürzt werden. Abg. Cichorius: Ueber den Antrag des geehrten Abg. Fahnauer wollte ich mich zustimmend äußern, sei es in seiner ursprünglichen oder in der, vom Herrn Referen ten, wie ich glaube, vorgeschlagenen verbesserten Form. Ich bin aber nicht einverstanden mit der Zurückweisung der Motiven des Antrags, wie wir dieselben vom Herrn Re ferenten gehört haben. Ich kann nicht zugeben, daß die Schuld des Zuviclregierens allein an der Bevölkerung liegt, sondern ich schiebe in dieser Beziehung auch eine große Schuld der Regierung zu. Ich halte es gegenwärtig aber nicht an der Zeit, darauf weiter einzugehen, würde viel mehr dem Herrn Antragsteller anrakhen, seinen Antrag hier zurückzunehmen und die Kammer zu ersuchen, den selben an eine Deputation zu verweisen, weil er zwar irr formeller Beziehung zu dieser Position des Budgets, bei welcher Verwaltungsbehörden in der untersten Instanz mit begriffen sind, gehört, in materieller Beziehung aber außer halb des Justizdepartements liegt. Der zweite Antrag des Abg. Riedel, der die ganze Aufstellung des Budgets be rührt, dürfte wohl kaum zur Beschlußfassung reif sein. Ich glaube, daß der Gegenstand erst der reiflichsten Erwä gung unterliegen muß. Dagegen möchte ich der Kammer empfehlen, den andern Riedel'schen Antrag anzunehmen, der sich auf eine Vorlegung der Sporteltaxe bezieht. Das Justizministerium ist in der eigenthümlichen Lage, von der Kammer angegriffen zu werden, weil es zu viel einge nommen hat, ein Fall, der sonst bei der Staatsregierung selten vorkommt. Ich gestehe aber allerdings aufrichtig, daß die auf Seite 180 zusammengestellte Summe der im Jahre 1859 eingegangenen Sporteln von 1,092,489 Tha- lern 1 Neugroschen 7 Pfennigen mir doch sehr hoch erscheint; es kommt auf den Kopf der Bevölkerung durchschnittlich ein halber Thaler. Man darf freilich nicht verkennen, daß jeder Ausfall an der Sporteleinnahme auf der andern Seite einen Rückschlag bewirkt auf die Zuschüsse, welche die Staatscasse zum Budget des Justizministeriums leistet. Ich gebe mich aber der Hoffnung hin, daß die Einrich tung, der wir hoffentlich bald entgegengehen, ich meine nämlich die Civilproceßordnung, wesentlich dazu beitragen werde, die großen Kosten unserer Justizverwaltung zu ver ringern, sodaß also gleichzeitig die Sporteln verringert, nicht aber eine Erhöhung der Staatsbeiträge herbeigeführt würde. Es ist nun namentlich von dem geehrten Abg. Sachße hervorgehoben worden, daß die große Belastung der Betheiligten mit Sporteln nicht sowohl in der Spor teltaxe, als vielmehr in der Anwendung derselben liege. Mir gehen specielle Erfahrungen ab, weil ich seit längerer Zeit der juristischen Praxis fern stehe. Das darf ich aber behaupten und darin steht meine Erfahrung fest, daß die Proceßkosten in Leipzig billiger waren beim Stadtgericht, als jetzt beim königlichen Bezirksgericht. Es ist nun bemerkt worden, daß auf allgemeine Klagen nicht zu viel gegeben werden dürfe, indem Specialitaten angeführt werden müß ten. Specialitaten stehen aber im Augenblicke mir nicht zu Gebote; aber gewiß ist es mir erlaubt, zu bezeichnen, bei was mir die Sporteln zu hoch erscheinen. Das ist na mentlich einestheils die Beitreibung kleiner Rester, wo die Executionen erfolglos geblieben sind. Da stehen meines Erachtens die Kosten in keinem Verhältniß zur ursprüng lichen Sache, weswegen die Justiz angerufen worden ist und bann scheinen mir die Kosten sehr hoch zu sein für Durchsetzung von Rechnungen, namentlich in Vormund schafts- und Nachlaßfachen. Da werden in einzelnen Fäl^ len Kosten postulirt, die nicht im Verhältniß zu stehen, scheinen mit der Sache, um die es sich handelt. Dafür
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