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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028264Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028264Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028264Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-04-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll43. Sitzung 1157
- SonstigesBericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für ... 1161
- SonstigesNachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung ... 1203
- Protokoll44. Sitzung 1219
- Protokoll45. Sitzung 1243
- Protokoll46. Sitzung 1271
- Protokoll47. Sitzung 1305
- Protokoll48. Sitzung 1351
- Protokoll49. Sitzung 1385
- Protokoll50. Sitzung 1429
- Protokoll51. Sitzung 1449
- Protokoll52. Sitzung 1473
- Protokoll53. Sitzung 1509
- Protokoll54. Sitzung 1537
- Protokoll55. Sitzung 1569
- Protokoll56. Sitzung 1599
- Protokoll57. Sitzung 1621
- Protokoll58. Sitzung 1653
- Protokoll59. Sitzung 1697
- Protokoll60. Sitzung 1733
- Protokoll61. Sitzung 1763
- Protokoll62. Sitzung 1797
- Protokoll63. Sitzung 1837
- Protokoll64. Sitzung 1877
- Protokoll65. Sitzung 1893
- Protokoll66. Sitzung 1939
- Protokoll67. Sitzung 1975
- SonstigesA. Petition des Herrn Abg. Martini 2016
- Protokoll68. Sitzung 2025
- Protokoll69. Sitzung 2061
- Protokoll70. Sitzung 2095
- Protokoll71. Sitzung 2135
- SonstigesDecret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und ... 2169
- Protokoll72. Sitzung 2175
- Protokoll73. Sitzung 2217
- Protokoll74. Sitzung 2229
- Protokoll75. Sitzung 2255
- Protokoll76. Sitzung 2293
- SonstigesBeilagen zum Deputationsbericht über Pos. 66c des Ausgabebudgets 2331
- Protokoll77. Sitzung 2339
- Protokoll78. Sitzung 2371
- Protokoll79. Sitzung 2401
- BandBand 1860/61,2 -
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den Verhältnissen die Staatsregierung Verordnungen er lassen kann, die eigentlich zum Gesetzressort gehören. Es ist nun allerdings weder eine dergleichen Verordnung zur nachträglichen Genehmigung den Ständen vorgelegt wor den, noch ist eine Gesetzvorlage an dieselben gelangt und es bleibt also inmittelstzweifelhaft, ob eine so allgemeine Verordnung und eine Verordnung, durch die die Rechte des einzelnen Staatsbürgers auf nicht Jnnungsgewerbe be schränkt worden, zu erlassen gewesen sein würde. Dem sei aber wie ihm wolle. Wenn das Gewerbegesetz den Stän den nicht vorgelegt worden wäre, so könnte wohl die Frage entstehen, ob die Stände zu Wahrung ihrer Rechte nicht darauf antragen sollten, entweder diese Verordnung im Hin blick auf §. 88 den Ständen noch zur Genehmigung vor zulegen oder diese aufzuheben oder ein besonderes Gesetz vorzulegen. Nun ist aber, wie der Deputationsbericht sehr richtig hervorhebt, durch die von der Kammer bereits an genommene Gewerbeordnung auch dieser Gegenstand als erledigt zu betrachten. Es ist von der Zweiten Kammer beschlossen worden, daß das Agenturwesen von der Cvn- cession abhängig gemacht werden soll. Es ist also faktisch die Staatsregierung nicht mehr ermächtigt, nach andern als den' allgemeinen Concessionsvoraussetzungen zu handeln, die nvthwendigsten Bestimmungen der Agentenverordnung unter die zulässigen Bedingungen aufzunehmen, unter welchen die Concession ertheilt werden soll. Dadurch iss diese angegriffene fragliche Verordnung bereits schon für einen todten Mann anzusehen und geht auf in der allge meinen Gewerbeordnung. Es kann nun nicht mehr die Frage entstehen, ob vielleicht ein Antrag, nachträglich der Ständeversammlung diese Verordnung zur Genehmigung vorzulegen, gestellt werden könne, sondern es ist schon der Gegenstand als erledigt anzusehen durch die neulichen Be schlüsse der Kammer bei der Gewerbeordnung. Daß der Antrag am Schlüsse des Berichts nicht überflüssig sei, muß ich allerdings auch anerkennen, eben damit Conflicte dieser Art immer mehr und mehr vermieden werden, damit, was die Stände von 1831 schon anerkannt haben, dergleichen Zweifel nicht aufkommen, die das gute Einvernehmen zwi schen Regierung und Ständen stören. Ich bin der Ansicht, daß man sich mit dem Anträge, den die Deputation ge stellt hat, wohl zufrieden stellen kann und insofern als man nunmehr gewiffermaaßen die Verordnung selbst als erlassen betrachten kann, stimme ich mit dem Riedel'schen Anträge nicht überein, der doch insbesondere auf Rücknahme dieser Verordnung gestellt ist. Sie ist faktisch zurückge- NomMcn durch den Beschluß bei der Gewerbeordnung, dUtch die Vorlage der Regierung bei der Gewerbeordnung und kann also im vorliegenden Falle, wie mir zu größer, Genugthuung gereicht, die Frage selbst als in der Khat ^erledigt angesehen werden, so daß Man üicht noch weitere Conflicte herbrrführt Und am Ende doch auch dem Gehör geben muß,"daß diehohe Staatsregierung gewiß geglaubt hat, die Rechte nicht zu verletzen und, wie ich im Eittgasig gesagt habe, jedenfalls materiell diese Verordnung nöthig war. Wäre die Kammer auch in letzterer materieller Be ziehung nicht einverstanden, dann würden wir auf Vir for melle Frage zurückkommen können. Ist die Kammer aber einmal einverstanden mit der Nothwendigkeit, Räthlichkeit und Nützlichkeit der Verordnung, dann wird freilich dst Entscheidung viel leichter sein. > Abg. v. Criegern: Ich habe dem, was vom Mg, Reiche-Eiseristuck gesagt worden ist, nur sehr wenige Pe? merkungen beizufügen. Ich bin ganz einverstanden tstis der geehrten Deputation. Nach meiner Ansicht liegt Mr- dings hier ein Fall vor, wo die Frage durchaus nicht so ganz leicht zu entscheiden ist, ob die ganze Verordnung oder doch Theile derselben ihrem materiellen Inhalte nach durch Oe; setz hätten festgestellt werden sollen. Ich theile dse Äls? sicht der Deputation, die wohl mehr dafür spricht, dH einzelne Bestimmungen, die m der Verordnung enthgssess sind, über dasjenige Gebiet hinausgehen, welches im Vcr- ordnungswege regulirt werden kann. Die Sache ist.aber von der Beschaffenheit, daß nach dem historischen Dange der Verhältnisse und nach dem zweifelhaften Inhalte, der dabei in Frage kommt, ich ganz sicher die Ansicht theile, die die Deputation Seite 759 ausgesprochen hüt, daß pian nicht die geringste Veranlassung habe, anzunehmen, haß die Absicht der Staatsregierung dahin gegangen fei, stän dische Befugnisse irgend wie zu beeinträchtigen. Muß man nun nach dem Gange der Verhältnisse diese Ueberzeugung fassen und festhalten, so liegt ein Fall vor, wo man weiter zu prüfen hat, ob der materielle Inhalt der Verordnung von der Beschaffenheit sei, daß er nützlich und zweckmäßig erschien, unter welcher Voraussetzung die Ständeversamm? lung zur Wahruug ihrer Rechte dieselbe ganz gut nach träglich genehmigen könnte oder ob das nicht der Fcrll. sen Ueber die Erörterung dieser Frage sind wir durch Annahme der Gewerbeordnung, wie bereits gezeigt worden ist, hin weg; es bleibt also Nichts übrig als -die formelle Erwägung. Diese kann aber, meines Erachtens, wenn wir die feste Mberzeugung haben, daß die Regierung unsere Rrchteimcht beeinträchtigen will, ganz einfach nur zudem Resultate füh ren, zu dem die Deputation gekommen ist, nämlich den Wunsch gegen die Staatsregierung auszusprechen, in ähn lichen zweifelhaften Fällen lieber das-Sichere-für däs Un sichere zu nehmen und lieber einen Schritt weniger aufdem Verordnungswege vorzugehen, als die zarten-Grenzen zwischen Gesetz und Verordnung zu verletzen. Diesen Wunsch drückt die Deputation aus auf«Seite 7S9 rind 'meines'Erachtbns wird die Kammer diesem auch'beipflichten. Die Befürchtung des Abg. Riedel, daß ein solcher Wunsch nur das Lächeln des Herrn Ministers veranlassen würde, kann ich keinesweges anerkennen, wir haben'keine so 'übele Erfahrung gemacht, daß wir so wenig Vertrauen zur Ne-
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