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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028265Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028265Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028265Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-01-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- SonstigesNotizen zu dem Entwurfe eines Gewerbegesetzes 39
- Protokoll4. Sitzung 57
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 111
- Protokoll7. Sitzung 135
- Protokoll8. Sitzung 159
- Protokoll9. Sitzung 185
- Protokoll10. Sitzung 209
- Protokoll11. Sitzung 233
- Protokoll12. Sitzung 261
- Protokoll13. Sitzung 293
- Protokoll14. Sitzung 319
- Protokoll15. Sitzung 341
- Protokoll16. Sitzung 375
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 457
- Protokoll20. Sitzung 491
- Protokoll21. Sitzung 531
- Protokoll22. Sitzung 565
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 601
- Protokoll25. Sitzung 627
- Protokoll26. Sitzung 645
- Protokoll27. Sitzung 677
- Protokoll28. Sitzung 697
- Protokoll29. Sitzung 729
- Protokoll30. Sitzung 769
- Protokoll31. Sitzung 781
- Protokoll32. Sitzung 817
- BeilageBeilage I. Erläuterungen zu Cap. L. des Staatsbudgets für ... 857
- Protokoll33. Sitzung 873
- Protokoll34. Sitzung 909
- Protokoll35. Sitzung 939
- Protokoll36. Sitzung 969
- Protokoll37. Sitzung 985
- Protokoll38. Sitzung 1001
- Protokoll39. Sitzung 1019
- Protokoll40. Sitzung 1055
- Protokoll41. Sitzung 1093
- Protokoll42. Sitzung 1127
- BandBand 1860/61,1 -
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nur auf eine wenig zahlreiche Kategorie der conft'rmirten Volksschullehrer erstreckt. Wir zeichnen in ehrfurchtsvoller Ergebenheit Dresden, am 24. November 4860. Die Directoren an den hiesigen städtischen Elementarschulen: H. E. Belzing, Director der 2. Bürgerschule. F. A. Berthelt, Dircctor der 1. Bürgerschule. F. M. Carl, Director der 1. Armenschule. E. F. Goldammer, Director der 4. Armenschule. I. C. Jäkel, Director der I. Bezirksschule. E. A. Kaulfuß, Director der H. .Bezirksschule. G. E. Kretzschmar, Director der V. Bezirksschule. C. H. L. Schulze, Director der III. Bezirksschule. C. A. Zehrfeld, Director der 4. Bürgerschule. Der Bericht sagt: Die geehrte Kammer hat nun aber der Deputation auch eine von mehreren Directoren an den hiesigen städtischen Elementarschulen an die Standeversammlung gerichtete Petition zur Begutachtung überwiesen, deren Inhalt im Wesentlichen dahin gerichtet ist, daß auch hinsichtlich der Oberlehrer oder wenigstens der Directoren an den Hähern Bürgerschulen, und namentlich in Betreff der Rectoren an Stadtschulen (Gesetz vom 1. Juli 1840, H'. 4 sub o und cl), der Unterschied zwischen Denjenigen, welche nach bestandener Maturitätsprüfung academische Studien gemacht haben, und zwischen Denen, wo solches nicht der Fall ist, hinsicht lich der Pensionsclassc aufgehoben werden möge. Die De putation hat sich in Betreff dieser Petition zuvörderst die Erklärung des königlichen Commissars erbeten und von diesem vernommen, daß die Staatsrcgierung den Wünschen der Petenten unter besonderer Berücksichtigung ihrer persön lichen Verdienste um das städtische Schulwesen sehr gern entsprechen würde, jedoch Bedenken tragen müsse, dem Ge setzentwürfe eine solche Ausdehnung zu geben. Denn der Begriff „höhere Bürgerschule" lasse sich nicht genau fixiren und die Tragweite einer hierauf gerichteten Abände rung des Gesetzes vom 1. Juli 1840 sei daher gar nicht zu übersehen. Die Deputation sieht sich unter diesen Umständen be hindert, die Petition zu empfehlen, muß vielmehr der Kam mer anrathen, dieselbe auf sich beruhen, aber noch an die Erste Kammer gelangen zu lassen. Präsident Haberkorn: Es kann sich die Debatte so wohl auf den spcciellen Inhalt des Gesetzentwurfs, als auch auf die eben vorgelesene Petition erstrecken. Abg. v. Nostiz-Paulsdorf: Es kann nicht in meiner Absicht liegen, mich gegen die Tendenz des Gesetzentwurfs oder gegen das Deputationsgutachten im Allgemeinen aus zusprechen; im Gegenthcil, ich begrüße diesen Gesetzentwurf mit großer Befriedigung und namentlich deswegen, weil mir geschienen hat, als wenn bisher in allen Theilen der Staatsgnstellungen oder auch der Anstellung in öffentlichen Aemtern auf die academische Ausbildung zuviel Gervicht ge legt worden-sei. Es ist durch dieses Zuviel förmlich aus ¬ gesprochen gewesen, daß Derjenige, welcher eine solche Aus bildung nicht hatte, eigentlich zu manchen Dingen ganz unfähig war. In dieser Beziehung ist es mir höchst an genehm, daß das Cultusministerium. den Anfang gemacht hat, einen Unterschied zu beseitigen, der mir bisher als zu schroff erschienen ist. Ich kann aber ferner nicht unter lassen, mit Bezugnahme auf einen psssus im allgemeinen Theil des Berichtes, worin die segensreichen Anstrengungen des sächsischen Lehrerstandes hervorgehoben sind, eine Mah nung an diesen ergehen zu lassen; die Mahnung nämlich, daß er auch in schwierigen, politischen Zeiten für die große Sorgfalt, welche Regierung und Stände für ihn bewiesen haben und fortwährend beweisen, sich dankbar zeigen möge. Es scheint mir bei der jetzigen Zeit ganz gewiß nicht un angemessen zu sein, diese Mahnung ergehen zu lassen und es ist sicher, von Seiten des Lehrerstandes auch zu erwar ten, daß er frühere, nicht eben erfreuliche Vorgänge durch ein jeder Zeit angemessenes Verhalten vergessen mache. Abg. Reiche-Eisen stuck: So allgemein auch die Theilnahme der Ständeversammlung an der Lage des ehrenwerthen, hochverdienten Schullehrerstandes überhaupt vorausgesetzt werden kann, so wird sie gewiß auch dem vor liegenden Gesetzentwurf zu Theil werden. Nun ist, wie bereits auch vom Abg. v. Nostiz erwähnt worden, im Be richt der Wunsch ausgesprochen, daß künftig bei Anstellung von Oberlehrern in der Regel auf solche Bedacht genommen werden möge, welche academische Studien gemacht-haben. Daß die Befähigung zu diesem Berufe zum Theil mit von vorhergegangenen akademischen Studien abhängen kann, ist allerdings nicht zu leugnen; auf der andern Seite möge man aber auch erwägen, daß gerade solche Lehrer, dke keine academischen Studien gemacht haben, sich mit um so größe rem Eifer ihrer Laufbahn hingcben und auch künftig mehr dazu befähigt sein werden, als solche, welche academische Studien gemacht haben, die ihre Laufbahn im öffentlichen Dienste damit beginnen, eine Lehrerstelle als Uebergangs- posten anzunehmen und immer mit einem Auge auf das Prcdigtamt hinübcrschielen. Ich bin daher nicht der Mei. nung der Deputation, nur solche, welche academische Stu dien gemacht haben, zur Anstellung zu empfehlen. Gerade die nicht akademisch gebildeten Lehrer werden sich um so mehr bemühen, sich ferner zu ihrem Berufe auszubilden, als gerade sie keine Aussicht haben zu einer weiteren An- ciennetät und weiteren Entfaltung ihrer Berufsthätigkeit als eben im Schulfache. Mit Bedauern habe ich gesehen, daß die am Schluffe erwähnte, von Directoren der höheren Bürgerschulen zu Dresden ausgegangene Petition von der Deputation nicht bevorwortet worden ist. Ich im Gegen- theil würde gewünscht haben, daß wenigstens die Direktoren der höheren Bürger- und Stadtschulen im ganzen Lande mit in die Classe ausgenommen werden möchten, welche die-
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