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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028265Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028265Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028265Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-01-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- SonstigesNotizen zu dem Entwurfe eines Gewerbegesetzes 39
- Protokoll4. Sitzung 57
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 111
- Protokoll7. Sitzung 135
- Protokoll8. Sitzung 159
- Protokoll9. Sitzung 185
- Protokoll10. Sitzung 209
- Protokoll11. Sitzung 233
- Protokoll12. Sitzung 261
- Protokoll13. Sitzung 293
- Protokoll14. Sitzung 319
- Protokoll15. Sitzung 341
- Protokoll16. Sitzung 375
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 457
- Protokoll20. Sitzung 491
- Protokoll21. Sitzung 531
- Protokoll22. Sitzung 565
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 601
- Protokoll25. Sitzung 627
- Protokoll26. Sitzung 645
- Protokoll27. Sitzung 677
- Protokoll28. Sitzung 697
- Protokoll29. Sitzung 729
- Protokoll30. Sitzung 769
- Protokoll31. Sitzung 781
- Protokoll32. Sitzung 817
- BeilageBeilage I. Erläuterungen zu Cap. L. des Staatsbudgets für ... 857
- Protokoll33. Sitzung 873
- Protokoll34. Sitzung 909
- Protokoll35. Sitzung 939
- Protokoll36. Sitzung 969
- Protokoll37. Sitzung 985
- Protokoll38. Sitzung 1001
- Protokoll39. Sitzung 1019
- Protokoll40. Sitzung 1055
- Protokoll41. Sitzung 1093
- Protokoll42. Sitzung 1127
- BandBand 1860/61,1 -
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modificirenden Vorschriften der-späteren Gesetze vom 9. Sep tember, 6. und 30. November 1843 auf den Track der ge-- nagnten, zweigeleisig anzulegenden und auf den Betrieb mit Dampfkraft bemessenen Eisenbahn, wenn solche wirklich zur Ausführung kommen wird, anzuwenden, und den Eintritt der Wirksamkeit dieses Gesetzes im' Vervrdnungswcge zu bestimmen. Nach den Worten des Dekrets und nach den von dem Herrn Regierungscommissar gegebenen Erklärungen erschien nun zwar das Zustandekommen des fraglichen Projects nur erst so ziemlich gesichert und ist auch jetzt noch nicht'zum Abschluß gediehen, soll vielmehr noch von hem Ergebniß der mit der Leipzig-Dresdener Eisenbahngesellschaft gepflo genen Verhandlungen abhangen. Es läßt sich mithin der Zeitpunkt, noch nicht bestimmen, wo von dem gedachten Ex- propriationsbefugniß Gebrauch gemacht werden würde. In Berücksichtigung der gewerblichen Wichtigkeit der Stadt Großenhain und der aus Verzögerung eines einmal für nothwendig erachteten Unternehmens möglicherweise erwach senden Nachtheile konnte es jedoch der Deputation un bedenklich erscheinen, schon jetzt die an sie gebrachte Ex propriationsfrage nach denjenigen Gesichtspunkten zu prüfen, welche bereits von den früheren Ständekammern und zuletzt in der über das Decret vom 14. Mai 1858, die Expropriation für verschiedene Eisenbahnen betreffend, verfaßten ständischen Schrift vom 3. August 1858 als maaßgcbend für' die Be- urtheilung der Zulässigkeit der Zwangsenteignung zu Eisen bahnzwecken, gegenüberden dem Eigenthum, durch §.31 der Verfassungsurkunde gewährten Garantien bezeichnet worden sind. Die Deputation hat bei dieser Prüfung die Ueber- zeugung fassen können, daß für das in Frage stehende Projcct die Voraussetzungen vorhanden seien, unter welchen zeither das Expropriationsbefugniß gewährt worden ist, da zunächst die Ausführbarkeit des beabsichtigten Bahntracts einem Zweifel nicht unterliegt, sodann und insbesondere aber weil bei der steigenden gewerblichen Bedeutung der Stadt Großenhain durch das Aufblühen ihrer Fabrikations zweige und den durch dieselben bedingten großen Fracht verkehr an Rohmaterialien, Producten und ganz besonders Steinkohlen, die national-öconomische Wichtigkeit der Bahn für diese Stadt als festgestellt erachtet werden muß. Die Deputation rathet deshalb der Kammer: Der Staatsregierung die verlangte Ermächtigung zur Ausdehnung des Expropriativnsgesetzes auf den in Frage stehenden Lract zu ertheilcn, dabei aber die Voraus setzung auszusprcchen, daß Hochderselben zuvor wegen Aufbringung und Beschaffung der Geldmittel zur Aus führung des Unternehmens die erforderlichen Nachweise und Garantien gegeben seien. Präsident Haberkorn: Begehrt Jemand das Wort? Abg. Gehe: Wenn ein Expropriationsgesetz für eine Eisenbahn in Frage kommt, so kann die Bewilligung nur geschehen im Interesse der gemeinen Wohlfahrt, nicht zur Be förderung von Interessen Einzelner. Dieses Expropriations gesetz wird muthmaaßlich der Leipzig-Dresdner Eisenbahn gesellschaft zum Vortheile gereichen und wenn ich mich darüber zu erklären habe, so muß ich mit dem „oetorum venseo" auftreten daß die Eisenbahnverwaltungen noch nicht ihren hauptsächlichen Beruf erfüllt haben, auf die Be förderung dör geMeiffett Wohlfahrt in erster Linie bedacht zu sein und dann'erst die Erreichung finanzieller Vörtheile zu erstreben. Gegenwärtig wird die Eisenbahnverwaltung besonders zuck Vörtheile der finanziellen Ausbeutung, we niger zum Vortheile des Gemeinwesens geleitet. Wenn wiv nun jetzt in der Lage sind, uns über ein neues Vorrecht für eine Eiscnbahnverwaltung zu bestimmen, so ist zwar der Gegenstand an und für sich so klein, daß in diesem speciellen Falle besonderes Gewicht nicht darauf zu legen ist. Doch aber kann er Gelegenheit geben, bei den bezüg lichen Verhandlungen früher ertheilte, zu hohe Vorrechte einigermaaßen wieder abzumildcrn. Die Eisenbahnen sollen volkswirthschaftliche Anstalten sein, das Vermögen der Nation zu vermehren Und den Verkehr im Ganzen, wie ilii Ein zelnen zu erleichtern; nicht aber Anstalten, nur rein finan zielle Zwecke zu verfolgen und auszubenten. Sie sind hier nicht immer so aufgcfaßt worden; das beweist der Umstand, daß die Staatsbahnen unter dem Finanzministerium sieben und daß diese Verwaltungen- durch den Gebrauch eine Menge Vorrechte gewonnen haben, die auch maaßgebend für die Privatbahnen wurden. Das Institut der Staatsaufsicht über die Privatbahnverwaltung ist hierdurch in eine schiefe Stellung gelangt, insofern die Vorrechte, die factisch den Staatsbahnen nachgelassen sind, nothwcndiger Weise- vom Aufsichtsrechte des Staats über die Privatbahncn rücksichklich dieser nicht beschränkt werden mochten. Es ist daher kein Wun der, wenn die Privatbahnen, namentlich auch die Leipzig- Dresdnör, zurückgeblieben sind gkgen die' Ansprüche, die'Män billig att sie Machet! konnte. Detasls'ivill ichcheute nicht-züt Sprache bringen, weil später dazu der Zeitpunkt in der Kam mer kommen wird. Bezüglich mancher Harten und Reclama- tionen wegen geweigerter Haftpflicht wird Abhülfe geschehen durch das bevorstehende deutsche Handelsgesetz. Davon will ich nicht sprechen; aber von andern Mängeln, für welche es sich empfiehlt, bei jeder und auch bei dieser Gelegenheit auf dem Verhandlungswege die Interessen des Publikums zu schützen. Es sind dies die zu hohen Fahr- und Frachtpreis», die Unterlassung billiger Concessionen für das Publikum, namentlich wohlfeiler Züge für die ärmeren Elasten des Volkes. Auf den Staatsbahnen ist man weiter gegangen; man hat das System eingeführt, Retourbillets zu gewähren und wohlfeile Extra- und Sonntagszüge einzurichten. Der gleichen finden wir auf der Bahn, welche wir mit einem neuen Expropriationsgcsetze bedenken wollen, nur in äußerst beschränktem Grade. In andern Staaten hat man das Interesse der ärmeren Classen fortwährend im Auge. So besteht in England die Vorschrift, daß jeden Tag in eine jede Richtung mindestens ein wohlfeiler Zug nach allen Stationen gehen muß zu den niedrigsten Preisen, für welche überhaupt jemals gefahren wird und hinsichtlich dft' Kinder ist der Preis noch mehr ermäßigt und Gepäck ist bis zu 50 Pfunden frei. Die Leipzig-Dresdner Eisenbahn 84»
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