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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028265Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028265Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028265Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- SonstigesNotizen zu dem Entwurfe eines Gewerbegesetzes 39
- Protokoll4. Sitzung 57
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 111
- Protokoll7. Sitzung 135
- Protokoll8. Sitzung 159
- Protokoll9. Sitzung 185
- Protokoll10. Sitzung 209
- Protokoll11. Sitzung 233
- Protokoll12. Sitzung 261
- Protokoll13. Sitzung 293
- Protokoll14. Sitzung 319
- Protokoll15. Sitzung 341
- Protokoll16. Sitzung 375
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 457
- Protokoll20. Sitzung 491
- Protokoll21. Sitzung 531
- Protokoll22. Sitzung 565
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 601
- Protokoll25. Sitzung 627
- Protokoll26. Sitzung 645
- Protokoll27. Sitzung 677
- Protokoll28. Sitzung 697
- Protokoll29. Sitzung 729
- Protokoll30. Sitzung 769
- Protokoll31. Sitzung 781
- Protokoll32. Sitzung 817
- BeilageBeilage I. Erläuterungen zu Cap. L. des Staatsbudgets für ... 857
- Protokoll33. Sitzung 873
- Protokoll34. Sitzung 909
- Protokoll35. Sitzung 939
- Protokoll36. Sitzung 969
- Protokoll37. Sitzung 985
- Protokoll38. Sitzung 1001
- Protokoll39. Sitzung 1019
- Protokoll40. Sitzung 1055
- Protokoll41. Sitzung 1093
- Protokoll42. Sitzung 1127
- BandBand 1860/61,1 -
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Antrag zu stimmen. Ich halte es für wohlthätig, daß recht viele derartige Consequenzen aufkreten, damit die Staatsrcgierung erfahre, daß im Lande noch mancherlei dergleichen Harten stattfinden und weil ich von der hohen Staatsregierung die Ueberzeugung habe,-daß sie wirklichen Härten abzuhelfen bestrebt ist. Eine solche Harte scheint hier vorzuliegen. Sind die soeben vernommenen Angaben richtig, so ist Kautzsch nur fünfviertel Stunden von Dres den entfernt und 2Vo Stunde von Dippoldiswalde und unter solchen localen Verhältnissen scheint sich allerdings eine Ausbezirkung aus dem Gerichtsamte Dippoldiswalde und eine Einbezirkung in das Gerichtsamt Dresden noth- wendig zu machen. Es fordert Recht und Billigkeit, daß der Unterthan sein Iustizleiden auf die billiglke und mög lichst prompte Weise gewährt erhalte. Abg. Fahnauer: Meine Herren! Ich werde für den Müller'schen Antrag stimmen. Meine Ueberzeugung ist, daß die Staatsregierung die Pflicht habe, Zeit und Geld der Unterthanen zu schonen; es ist dies aber hierbei nicht der Fall; es ist aber besonders die Zeit für den Land mann ein Object, und die Botenlöhne erhöhen sich in dem Grade, je weiter das Gerichtsamt entfernt ist. Ich sollte daher wohl meinen, daß die Deputation hatte den Antrag stellen können, damit man im ganzen Lande nicht mißgestimmt wird und glaubt, cs wäre früher besser ge wesen- Abg. Jung nickel: Ich werde mich nicht weiter über die Angelegenheit verbreiten, indem die noch anderweiten für das Bittgesuch sprechenden Gründe bereits von andern Rednern Hervorgehoben worden sind. Nur dem Herrn Referenten muß ich in meiner Bemerkung entgegentreten. Derselbe sagte, der Deputation seien Competenzzweifel bei gekommen, einen weitergehenden Antrag zu stellen, zufolge des citirten Z. 115 der Landtagsordnung. Allein ich glaube, daß dieses Bittgesuch nicht nach §. 115 unter b der Land tagsordnung zu stellen ist; denn es wird dort beispielsweise angeführt: Anstellungsgesuche. Allein dies ist ein Bitt gesuch, in welchem die Gemeinde darauf anträgt, in ein anderes, ihr nächst gelegenes Gerichtsamt einverleibt zu wer den. Ich glaube daher nicht, daß §. 1l5 in dieser Be ziehung maaßgebend gewesen sein dürste, daß die Deputa tion sich hat abhalten lassen, einen weiter gehenden Antrag zu stellen. Präsident Haberkorn: Ich kann nunmehr die De batte schließen. Königl. Commiffar Hänel: Der Bericht der geehrten Deputation enthält in der Hauptsache, was von Seiten der Staatsregierung angeführt worden ist, um die Zurück weisung der Beschwerde der Gemeinde Kautzsch, die sie bum, MinzAriSm. elygebracht hat, zu rechtfertigen. Ich bitte jedoch um die Erlaubmß, einiges hinzuzufügen, weil aus der Mitte der Kammer geäußert worden ist, daß das Angeführte nicht genügend sei. Ich werde hierbei die Com- > petenzfrage auf sich beruhen lassen, da keine Nothwendig- keit vorhanden zu sein scheint, diese Frage hier zur Erör terung zu bringen. Die Regierung ist, als nach dem Er scheinen des Organisationsgcsctzcs vom 11. August 1855 das schwierige Werk der Bildung und Abgrenzung der Be zirksgerichte und namentlich der Gerichtsämter vorzunehmen war, dabei mit der größten Sorgfalt zu Wege gegangen. Von dem Grundsätze ausgehend, daß die Gerichtsbehörden der Gerichtsbefohlenen wegen, nicht aber die Gerichtsbefohle nen derGerichtsämter wegen da seien, hat sich das Ministerium keineswegs etwa durch einen bloscn Schematismus leiten lassen, sondern es sind die Bedürfnisse der Gerichtsbefohlenen nach allen verschiedenen Richtungen hin in Erwägung gezo gen und, soweit es immer möglich war, berücksichtigt worden. Der sicherste Beweis, daß so gehandelt worden ist, dürfte darin liegen, daß Umfang und Bcvölkerungszahl der Ge richtsämter so sehr verschieden sind; denn während es Ge- richtsämtcr von 30,060 bis 40,000 Einwohnern giebt, giebt es auch solche, welche nur bis zu 5000 Gerichtsbefohlcne haben. Es würde leicht gewesen sein, solche Verschiedenheit zu vermeiden, wenn man nicht jede mögliche Rücksicht auf die Bedürfnisse der Gerichtsbefohlenen genommen hätte; aber es ist den Verhältnissen der Gerichtsbefohlenen, soweit möglich, allenthalben Rechnung getragen worden. So ist -insbesondere auch ein Moment, der überall berücksichtigt worden ist, die Erhaltung möglichster Einheit der Parochial- bezirke mit den Gerkchtsbezirken. Die Parochialbezirke sind freilich hier und da in verschiedenen Gegenden so zerstreut und zersplittert, daß es nicht möglich gewesen ist, überall dahin zu gelangen, daß diese Einheit mit den Gerichtsbezir ken stattfändc; aber wo es geschehen konnte, ist dieses Mo ment beachtet worden. Ich erwähne das, weil es gerade bei Kautzsch mit bestimmend gewesen ist. Kautzsch ist nach Kreischa gepfarrt und Kreischa gehört in das Gerichtsamt Dippoldiswalde. Wenn ferner der Consequenzen in ver schiedenem Sinne gedacht worden ist, so kann ich, um zu bezeichnen, welche Consequenzen die Regierung gemeint hat, Bezug nehmen auf das, was ein geehrter Abgeordneter schon hervorgehoben hat, daß.nämlich mit Kautzsch auch noch mehr nahe gelegene Orte in gleichem Falle sind, die, wenn dem Ge suche der Gemeinde Kautzsch gewillfahrt worden wäre, billiger weise ebenfalls in das Gerichtsamt Dresden hätten gewie sen werden müssen, während dann auch bei diesen die Pa- rochien zerrissen werden würden. Erfahrungen hat die Regierung allerdings schon gemacht, seitdem die neue Ge richtsverfassung besteht und daß die Erfahrungen im Gan zen nicht unbenutzt geblieben sind, dafür dürfte der Beweis darin liegen, daß hier und da Veränderungen durch Auf hebung einiger Bezirksgerichte und eines Gerichtsamtfs ein getreten sind; die Erfahrung aber ist allerdings »och nicht gemacht worden, daß es möglich wäre, allen Ortschaften in il. K. (2. Abonnement.) 93
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