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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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ein zweites Resultat vorzutragen und zwar über die Posi tionen 85, 86 und 87 des Bauetats.*) Referent Pfotenhauer: Die geehrten Mitglieder wissen aus der Berathung des Budgets und können durch Einsichtnahme in dasselbe augenblicklich sich davon überzeu gen, daß in Bezug auf die Positionen 13 s und b, 14 und 15, das Justizdepartement betreffend; ferner Position 19, 20 und 21, das Departement des Innern betreffend; ferner Position 48 und 50, das Departement des Kriegs und Position 72, 73, 74s, das Departement des Auswärtigen betreffend, schon seit längerer Zeit der Gebrauch besteht, daß diese Positionen behufs gegenseitiger Uebertragung et waigen Mehrbedarfs zusammengezogen werden können. Es ist dies von beiden Kammern genehmigt worden und auch bei gegenwärtiger Berathung obiger Budgettheile wie der der Fall gewesen. In den letzten Tagen ist von der hohen Staatsregierung indessen der Finanzdeputation die Mittheilung zugegangen, daß lediglich aus einem Ueberse- hen in der Budgetvorlage unterlassen worden sei, diese gleiche Bemerkung auch auf die Positionen 85, 86, 87 des Wauetats zu erstrecken. Diese Positionen umfassen die jüngst bewilligten Postulate für Chaussee-, Straßen-, Brük- kenbau, für den Regierungs-, Land- und Wasserbau. Auch diese Positionen sind nöthigenfalls zusammenzuziehen und es handelt sich gegenwärtig darum, dieses Omissum zu ver bessern und die 2. Deputation erlaubt sich, der geehrten Kammer anzurathen, sie wolle erklären, daß ebenso, wie bei den Ausgabepositionen 13 a und b, 14 und 15 und wie sie vorhin von mir alle genannt worden sind, auch die Positionen 85, 86 und 87 des Bauetats für den Zweck der gegenseitigen Uebertragung etwaigen Mehrbedarfs nöthigen falls zusammengezogen werden dürfe. Präsident v. Schön fels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand zum Sprechen sich melden wird? — Es ist nicht der Fall. Es handelt sich darum, wie auch der geehrte Herr Referent erklärt hat, ob die Kammer ihr Ein- verständniß damit erklären will, daß ebenso, wie die Ausgabepositionen 13s und b, 14 und 15 des Justizdepartcments, die Positionen 19, 20 und 21 des De partements des Innern, die Positionen 48 und 50, das Departement des Kriegs und die Positionen 72, 73, 74 s, ' as Departement des Auswärtigen betreffend, auch die Po- utioncn 85, 86 und 87, den Bauetat betreffend, für den Zweck gegenseitiger Uebertragung etwaigen Mehrbedarfs wthigenfalls zusammengezogen werden dürfen? — Ein stimmig Ja. Somit wären die Vorträge über diverse Resultate des Vereinigungsvcrfahrens beendigt. Wir würden uns aber nun weiter wenden zur Berathung des Berichts der zweiten Deputation über ein Nachtragspostulat zu Position 22ä des Ausgabebudgets und über S.t'.M.II.K.S.784flg.u.3863flg. I.K. S. 1765 flg. u. 2138 flg. einen ständischen Antrag.*) Herr v. Römer wird die Güte haben, uns den betreffenden Vortrag zu geben. Referent v. Römer: Der Bericht der zweiten Depu tation über ein Nachtragspostulat zu Position 22 ä des Aus gabebudgets und einem ständischen Antrag lautet folgender maßen: In dem allerhöchsten Decret vom 10. Mai 1861, den Hauprnachtrag zum Staatsbudget auf die Jahre 1861/63 betreffend, werden unter Pos. 22 ä zu Unterstützungen bei Brand- und anderen Unglücksfällon, nachträglich 10,334 Thlr. transitorisch jährlich, also zusammen 31,000 Thlr. überhaupt, für die laufende Finanzperiode postulirt. Diese Summe zerfällt in I. 26,000 Thlr. zur Unterstützung der im Jahre 1859 durch Brand großentheils zerstörten Stadt Oelsnitz und H. 5,000 - zu gleichem Zweck für die Stadt Fal- kenstein. Bei der außerordentlichen Kürze der Zeit, welche der Deputation zu ihrer Berichtserstattung gegönnt ist, muß sie sich gestatten, auf die in dem oben angeführten Berichte der jenseitigen Deputation, S. 868 bis 876 aufgenomme-- nen speciellen Erläuterungen und Nachweisungen der hohen Staatsregicrung, sowie auf die ebendaselbst ersichtlichen, von einem Mitgliede der Zweiten Kammer mitgethcilten weiteren Notizen zu verweisen und erwähnt nur sd I. Der Brand in Oelsnitz ist, nach der Aeußerung der Staatsrcgierung, seinem Umfange nach der größte gewesen, der sich bisher in Sachsen ereignet hat. Von den am Tage des Brandes (14. September 1859) mit 800,981:f- Thlr. versicherten 554 Gebäudecomplcren (Catasternummern- wurden durch denselben 320 Nummern mit 604 Gebäuden betroffen, nämlich 530 Gebäude total zerstört, 74 beschä digt. Von der Brandversicherungscasse wurden 553,446 Thlr. 8 Ngr. 3 Pf. für Jmmobiliarschäden und Entschä digungen für Umfriedigungen, für infolge des Neubaupla nes nicht wieder benutzbare Grundmauern, Keller und ab zutragende Gebäude, für einige Fcuergeräthe und Prämien ausgezahlt. Die Ausführung des zur Verhütung künftiger ähn licher Unglücksfälle unumgänglichen Neubauplanes wird nach der speciellen Angabe S. 869 a. a. O. der Stadt gemeinde nach dem Anschläge einen Aufwand von 51,000 Thlrn. verursachen, dessen (Überschreitung aber bis auf 60,240 Tblr. schon zu berechnen ist. Hierüber hat die Gemeinde noch 27,654 Tblr. auf die Wiederherstellung des Rathhau ses, der geistlichen Gebäude und der Kirche zu verwenden, so daß sich die Gesammtausgabe der Gemeinde auf 87,894 Thlr. infolge des Brandunglücks berechnet. Der gleich zeitige Mobiliarverlust sämmtlicher Betheiligten wird S. 871 außerdem auf 286,770 Tblr. mindestens angenommen, nach Abzug der erlangten Entschädigungen und Hülfs- gelder. Das gesammte Vermögen der Stadtgemeinde hat im Jahre 1851 aber nur 61,476 Thlr. betragen, wovon zwei Dritttbeile auf zum Theil zerstörte Gebäude und un verzinsliche Vorschüsse an die Schulgemeinde rc. kommen. *) S. L.M. II. K. S. 1559 flg. u. 4075 flg. I. ir. L. 1547 flg.
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