Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-05-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
und einzelnen Anführungen, welche bei dieser Gelegenheit vorgebracht worden sind. Präsident v. Schönfels: Es scheint, als wenn Nie mand weiter das Wort verlangt? — Herr Referent. Referent Bürgermeister Hennig: Die Deputation hat keineswegs die wohlwollende Absicht verkannt, die die Staatsregierung bei dieser Vorlage geleitet hat; im Gegen- theil hat sie recht wohl diese Fürsorge zu würdigen gewußt, die die Negierung für die Interessen der Landwirthschaft hierdurch an den Tag gelegt hat. Es ist daher auch die Deputation, sollten die Verhältnisse sich ändern und die Gefahr größer werden, a priori keineswegs gegen weitere und neue Vorlagen der Regierung und ich glaube, dies ist nicht blos die Ansicht der Deputation, sondern auch die der Kammer. Indessen wie jetzt die ganze Frage steht, glaubte die Deputation ein anderes Votum nicht abgeben zu können. Es ist hier zu unterscheiden zwischen der Krankheit selbst und den Mitteln, die angewendet werden sollen, um ihr vorzubeugen und sie zu unterdrücken. In letzterer Be- zichung ist die Hauptsache eine Entschädigung und zwar auf Grund einer Zwangsversicherungsanstalt. Was die Krankheit betrifft, so will ich zugeben, daß die Gründe, welche die Deputation in ihrem Berichte niedergelegt hat, vielleicht, wie der Herr Commiffar sagte, etwas zu positiver Natur sind; allein soviel steht doch fest, daß über das Wesen der Krankheit, namentlich über die Entstehung der selben selbst, man noch nicht ganz im Klaren ist. Ein Theil, nämlich die Landwirthe in ihrer Mehrzahl, ist der Ansicht, daß sie sich durch sich selbst erzeugt, namentlich durch ungesunde Fütterung des Viehes u. s w. Ein andrer Theil und mit ihm die Theoretiker sind der Ansicht, daß eine Selbstcrzeugung durchaus nicht nachgewiesen werden könne, im Gegentheil diese Krankheit nur eingeschleppt würde. Man ist also nicht einig. Ist man aber über das Wesen der Krankheit noch nicht einig, so bleibt es sehr gefährlich, Mittel in Vorschlag zu bringen, mit welchen man die Krankheit heben will. Man kann dabei leicht, wenn man diese Entschädigungs- und Versicherungsanstalt einrichtet, ungerecht und unbillig werden. Das Uebel, welches durch die Krankheit hervorgcbracht wird, ist auch in der That keineswegs so sehr groß; wenigstens unterscheidet sich die Lungenseuche wesentlich, bezüglich ihrer Folgen und Gefahren, von der Rinderpest. Es steht erfahrungsmäßig fest, daß dieRinderpest95 Procent in den betroffenen Ställen als Opfer fordert, während die in Bezug auf die Lungen- sxuche gemachten Erfahrungen ergeben, daß nur etwa 25 Procent verloren gehen. Dann ist auch noch hervorzu heben, daß, wie auch im Berichte gesagt ist, dem Umsich greifen dieser Krankheit weit leichter und sicherer entgegen getreten werden kann. Es ist die Besorgniß, die diese Krankheit erweckt, keine so erhebliche. Was dagegen das Mittel, die Zwangsvcrsicherungsanstalt anlangt, so ist her vorzuheben, wie dies auch bei den Verhandlungen der Zweiten Kammer geschehen ist, daß in Sachsen der geringere Theil des Viehes durch eigentliche Nachzucht ersetzt, daß der größere Theil importirr wird. Jetzt muß jeder Landwirth, der Vieh ankauft, möglichst vorsichtig im Ankäufe sein, er muß sich überzeugen, ob das Vieh krank oder gesund ist und wenn er weiß, daß er den Schaden, den ihm krankes Vieh bringen würde, selbst zu tragen hat, wird er vorsich tiger sein. Bei der Zwangsversicherungsanstalt weiß der Landmann im Voraus, daß, wenn ihn ein solcher Schaden trifft, er ihn nicht allein zu tragen hat, sondern daß er dafür aus der betreffenden Anstalt seine Entschädigung be kommt. Die nächste Folge ist aber, daß er beim Ankauf des Viehes weniger vorsichtig und sorglos sein wird. Ich glaube also, durch die Zwangsversicherungsanstalt wird der Einschleppung dieser Krankheit mehr Vorschub geleistet. Es ist auch der Apparat, welcher durch die Vorlage in Be wegung gesetzt werden soll, ein sehr umfangreicher und es scheint mit der Sache in keinem Verhältniß zu stehen, wenn nach der Vorlage etwa 4,000 Thaler nöthig sind, um den Schaden, der im Laufe des Jahres daraus entsteht, zu decken. Um dies aufzubringen, werden nach der Vorlage die Friedensrichter mit einer MasseArbeit behelligt; es werden Kataster gehalten werden müssen und Heberegistcr, nach denen die Beiträge von den Contribuertten erhoben werden sollen und diese werden sich alljährlich ändern. Es ist ferner auch der Modus der Aufbringung nicht ganz gerecht und gleichmäßig.^ Es sollen die Steuern aufgebracht werden von dem landwirthschaftlichen Grundbesitze nach dem Flur buche. Es sind also ausgenommen Gebäude, Gärten und Wald. Wir Alle wissen, daß seit Entstehung der Flur bücher viel Wald ausgerodet worden ist. Diesen kann man unmöglich frei lassen; bei der Contribution muß er zugezogen werden, um gerecht zu sein. Es muß vorher eine Revision im ganzen Lande über die dermalige Bc- wirthschaftung der Grundstücke statlsinden. Denken Sie, welche unendliche Arbeit dies verursachen würde. Fasse ich das Alles zusammen, so ergiebt sich also, daß das Wesen der Krankheit noch nicht ganz fest steht, daß die Zwangs versicherungsanstalt sogar ihr Bedenken hat, insofern sie die Einschleppung der Krankheit befördert und daß der Apparat, den man nöthig hat, um den Zweck zu erreichen, viel zu groß und kostspielig ist. Das sind die Gründe, welche die Deputation bewogen haben, dem Beschluß der Zweiten Kammer beizutreten. Präsident v. Schönfels: Es scheint Niemand weiter das Wort verlangen zu wollen; ich kann die Debatte schlie ßen und da das, was der Herr Referent erwähnte, als Schlußwort anzusehen sein dürfte, zur Abstimmung über gehen. Es handelt sich in diesem Berichte um ein aller höchstes Decret. Es wird daher die Abstimmung durch
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview