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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-05-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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'in der Art, daß die erste Frage auf die ersten fünf Zeile des Passus gerichtet würde. Präsident v. Schönfels: Ich werde die Abstimmung demgemäß einrichten. Es wird daher der Absatz, von dem die Rede war, in zwei Theile gethcilt werden und zwar wird der erste Theil anfangen mit den Worten: „Jagdver pachtungen können" und bis zu dem Worte: „vorzulegen" gehen. Der zweite Theil wird beginnen mit den Worten: „die Einzahlung" bis „erfolgen". Zunächst werde ich also die Frage darauf richten, ob die Worte: „Im ersteren Falle sind sie unter Leitung der Orts polizeibehörde vvrzunehmen, in beiden Fällen bedürfen sie der Genehmigung derselben" in Wegfall gebracht werden sollen? Die Deputation rathet hierzu und ich frage, ob die Kammer derselben An sicht ist? — Einstimmig Ja. Die Deputation wünscht nun den ersten Absatz des §. 17 der Verordnung von 1851 in veränderter Fassung, wie ich bereits vorgetragen habe; da nun aber auf eine Theilung dieses Absatzes bei der Abstimmung angctragen worden ist, so will ich die erste Frage darauf richten, ob der erste Theil des betreffenden Absatzes in der beabsichtig ten veränderten Fassung folgendermaaßen lauten soll: „Jagdvcrpachtungen können sowohl öffentlich im Wege des Meistgebots, als auch aus freier Hand erfol gen. In beiden Fällen hat ihnen eine vierzehntägige öffentliche Bekanntmachung vvrauszugehen. Der Erfolg der Verpachtung ist der Ortspolizeibehörde zur Geneh migung anzuzeigen und ihr deshalb das darüber aufzu nehmende Protokoll zur Einsicht vorzulegen." Ich frage, ob die Kammer nachAnrathen ihrer Deputation den ersten Absatz des §. 17 also fas sen will? — Einstimmig Ja. Ich gehe nun zu dem folgenden Theile dieses Absatzes über; er lautet: „Die Einzahlung der Pachtgelder hat pränumerando an den Gemcindevorstand, beziehendlich Stadtrath und durch denselben die Vertheilurig nach einer von ihm zu entwerfenden Distributionsliste an die einzelnen Em pfangsberechtigten unter dessen Verantwortlichkeit zu er folgen." Ich frage, ob die Kammer auf Anrathen ihrer Deputation auch diesem Theile des vorgeschla genen Passus ihre Zustimmung ertheilt? — Gegen 1 Stimme hat auch dieser Theil des vorgeschlagenen Passus den Beifall der Kammer gefunden. Ich komme nun zum Punkte 3: „Die Dispensationscrmächtigung in §. 5 der Ver ordnung von 1851 sei nicht schlechterdings von der Vor aussetzung abhängig zu machen, daß der Gemeinde- oder Flurbezirk schon 1851 einen besonderen Jagdbezirk gebil det hat." Diesen von der Zweiten Kammer beschlossenen Antrag schlägt die Deputation dieser Kammer vor, auch hier an zunehmen und ich frage, ob die Kammer sich hier- mit ein verstehen will? — Einstimmig Ja. Der Punkt 4 lautet folgendermaaßen: „Die Bestimmungen in §. 8 zu Gunsten der dort erwähnten Grundstücke seien zum Zweck der Herstellung möglichster Gleichheit zwischen Alt- und Neujagdberech tigten in angemessener Weise zu modisiciren." Auch dieser Punkt hat in der Zweiten Kammer An nahme gefunden; die diesseitige Deputation räth aber an, demselben nicht beizustimmen und ich frage, ob die Kammer hierin ihrer Deputation beitritt? — Einstimmig Ja. Es folgt nun Punkt 5; dieser lautet: „Den freien Austausch einzelner Parcellen benach barter Gemeindcfluren zur besseren Arrondirung der Jagd bezirke unter Zustimmung der betheiligten Jagdgenossen schaften resp. der betheiligten Grundstücksbesitzer zu ge statten." Diesem Beschlüsse der Zweiten Kammer räch die De putation an, bcizutreten und ich frage, ob die Kam mer ihrer Deputation beipflichtet? — Einstim mig Ja. Zu diesem Punkte 5 hat nun aber die Deputation einen Zusatz vorgeschlagen, dahin gehend, daß nach dem Worte „Grundstücksbesitzer" eingeschaltet werden soll: „und mit Genehmigung der Amtshauptmann schaft." Ich frage, ob die Kammer diese Einschal tung genehmigt? — Einstimmig Ja. Der sechste Punkt lautet folgendermaaßen: „der Negierung sei zur Erwägung anheim zu geben, zu Verhütung des Wildschadens durch Hochwild eine Verkürzung der dicsfallsigen Schon- und Hegezeit anzu ordnen." Dieser Punkt hat in der Zweiten Kammer Annahme gefunden; aber die Deputation dieser Kammer räth an, den selben abzulehnen und ich frage, ob die Kammer hierin ihrerDeputation bei tritt?—Gegen 1 Stimme ist auch hier der Antrag der Deputation genehmigt. Ich komme nun zu dem Anträge der Deputation zu Punkt 7, der nach dem Beschlüsse der Zweiten Kammer folgendermaaßen lautet: „Die 4 bis Ende der Verordnung von 1852 seien mit zu übertragen, ohne jedoch die Richtigkeit und Nothwendigkeit aller darin getroffenen Bestimmungen anzuerkennen." Die Deputation rathet an, den ersten Satz anzu nehmen, den zweiten aber abzulehnen. Ich würde nun zuvörderst die Frage auf den letzten Satz zu richten haben; er lautet: „Die Z§. 4 bis Ende der Verordnung von 1852 seien mit zu übertragen." Ich frage, ob die Kammer diesem Theil des Punktes 7 nach Anrathen ihrer Deputation bei pflichtet? — Einstimmig Ja.
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