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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-05-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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der in der Zweiten Kammer zum Beschluß erhoben worden ist, befindet sich auf Seite 651 des Berichts und geht dahin: „die vorliegenden Petitionen an die hohe Staats regierung zur Erwägung gelangen zu lassen und das Resultat dieser Erwägungen der nächsten Standeversamm- lung mitzutheilcn." Diesem Anträge rathet die Deputation der diesseitigen Kammer an beizutreten und ich frage, ob die Kam mer ihrer Deputation hierin beipflichtet? —Ein stimmig Ja. Ferner schlagt die Deputation vor: „die im Bericht erwähnten Petitionen und den An trag des Herrn Abg. Göhler als erledigt zu erklären, die Petition der Gemeinde Limbach und Genossen, als an die hohe Ständeversammlung gerichtet, annoch an die Zweite Kammer gelangen zu lassen", und ich frage, ob die Kammer mit dem Anträge ihrer Deputation sich einverstehen will? — Ein stimmig Ja. Hierdurch ist der zweite Gegenstand der heutigen Ta gesordnung ebenfalls erledigt. Wir wenden uns nun zum dritten; es ist das der mündliche Bericht der vierten Deputation über die Petition des Stadt raths zu Thum und Genossen, die Abänderung des Gensdarmeriebezirks betreffend*). Herr Graf Wilding wird die Güte haben, den betreffenden Vortrag zu geben. Referent Graf Wilding v. Königsbrück: Der Stadt rath zu Thum und Genossen bitten die Ständeversammlung, dieselbe wolle sich bei dem Ministerium des Innern dahin verwenden: „es möge der Stationsort des Gensdarmen ent weder von Ehrenfriedersdorf nach Thum oder Geyer ver legt werden, da derselbe dort mehr im Mittelpunkte des Bezirks sei, oder es möge dem Ministerium des Innern gefallen, aus dem einen Bezirk, der ohnehin zu groß sei, zwei zu machen und für den einen Ehrenfriedersdorf, für den andern Geyer oder Thum zum Stationsort zu wählen." Die Petenten erwähnen, daß sie bereits im Jahre 1849 mit einer dergleichen Bitte an die Amtshauptmann, schäft zu Niederforchheim und an das Ministerium des In nern sich gewendet hätten, aber abschläglich beschicken wor den seien. Sie erwähnen ferner, daß seit jener Zeit das Bcdürfniß ein immer dringenderes bei ihnen geworden; denn die Zahl der Bevölkerung sei zeither immer gestiegen; sie belaufe sich nach der letzten Zählung nahezu an 19,000. Die Lage von Ehrenfriedersdorf sei sehr ungünstig, denn der Bezirk sei nahe 5 Stunden lang und 2 Stunden breit; Ehrenfriedersdorf sei an dem einen Ende des Bezirks gelegen, während Thum in der Mitte des Bezirks liege, Geyer aber am andern Ende des Bezirks sich befinde; Geyer habe außerdem die Polizei an den Staat abgegeben; der *) S. L.M. II. K. S. 1890 flg. Ort Gelenau, welcher unter den Petenten sich befindet, sek sehr arm und könne auf die Handhabung der Polizei nicht viel verwenden. Der angestellte Gensdarm, gegen dessen Diensteifer sie übrigens Nichts zu erinnern haben, könne bei der Lage der verschiedenen Ortschaften und bei der ge birgigen Gegend höchstens einmal die Woche an jeden Ort gelangen und denselben beaufsichtigen; die Polizei müsse nothwendig darunter leiden. Die Petenten richten daher schließlich ihr Petitum dahin: „die hohe Ständeversammlung wolle sich bei dem königlichen Ministerium des Innern geneigtes! dafür ver wenden, daß der jetzige Gensdarmeriebezirk Ehrenfrieders dorf verkleinert und die Stadt Thum zum Stationsort des neuen Bezirks bestimmt werden möge." Die Deputation der Zweiten Kammer hat derselben angerathen, die. Petition auf sich beruhen zu lassen, weil das Ganze sehr localer Nalur sei. Die Wünsche im Lande über zu viel und zu wenig Gensdarmen seien zu mannig fach, als daß es räthlich erscheinen dürfte, sich auf einzelne Anträge der Art einzulassen. Die Zweite Kammer ist die sem Beschlüsse einstimmig beigetreten. Ihre Deputation kam nach Berathung der Sache zu einem anderen Resul tat. Sie ist zwar mit der Deputation der jenseitigen Kammer darin einverstanden, daß die Frage, ob ein Stations ort eines Gensdarmen zu verlegen, oder ob ein Gens darmeriebezirk in zwei zu theilen sei, reine Verwaltungs sache sei und daher wohl nicht zum Ressort der Ständever sammlung gehöre. Da jedoch der Herr Commiffar in der jenseitigen Kammer erklärt hatte, daß dieser Fall nur ein neuer Beweis dafür sei, daß Klagen in vielen Theilen des Landes wegen nicht zureichender Gensdarmen stattfän. den, daß bereits seit mehreren Jahren sowohl von Stadt- räthen als Friedensrichtern vielfach derartige Anträge an die Regierung gelangt seien; daß aber die Regierung für den Augenblick nicht in der Lage sei, bei der Ständever sammlung auf Vermehrung der Gensdarmerie anzutragen, indem sie mit derartigen Postulaten mehrfach Unglück ge habt habe — ob es künftig einmal geschehen werde, könne in diesem Augenblick nicht beurtheilt werden — so hatte die Deputation die Absicht, der geehrten Kammer vorzuschla gen, die fragliche Petition an die Regierung zur Kenntniß- nahme abzugeben für den Fall, daß jene von dem Herrn Commissar erwähnte Eventualität einträte. Nun ist aber in der letzten Sitzung eine ganz ähnliche Petition aus Wildenfels von der geehrten Kammer an die Zweite De putation abgegeben worden und Ihre Deputation erlaubt sich daher, der hohen Kammer vorzuschlagen, mit der vor liegenden Petition des Stadtraths zu Thum und Genossen in ähnlicher Weise zu verfahren, dieselbe also an die zweite Deputation abgeben zu wollen. Präsident v. Schönfels: Die Kammer hat den An trag der Deputation vernommen. Es steht gewiß der Kam-
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