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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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(Nr. 299.) Bericht der ersten Deputation der Ersten Kammer vom 12. April 1861 über den Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuches. Präsident v. Schön fels: Befindet sich zum Theil bereits im Druck, wird dann zunächst vertheilt und auf eine der nächsten Tagesordnungen gesetzt werden. (Nr. 300.) Protokollextract der Zweiten Kammer vom 10. April 1861, die fortgesetzte Berathung enthaltend über den Antrag der Herren Abg. Cichorius und Genoffen, die kurhessische Verfassungsangelegenheit bctr. (Staatsminister v. Beust tritt ein.) Präsident v. Sch önfels: Gemäß des Beschlusses, der bei Nr. 297 gefaßt worden ist, wird dieser Protokollextract an die dritte Deputation abzugeben sein. (Nr. 301.) Bericht der zweiten Deputation der Ersten Kammer vom 13. April 1861 über Abtheilung K des Aus- gabebudgels, den Pensionsetat betreffend. Präsident v. Schön fels: Äird heute vertheilt wer den und kommt auf eine der nächsten Tagesordnungen. (Nr. 302.) Petition der Gemeinden Limbach und Ge nossen vom 20. März 1861, die Vergütung für das Schnee auswerfen auf den Chausseen aus Staatsmitteln betreffend. Präsident v. Schönfels: Gelangt an die vierte De putation, wo bereits dergleichen Petitionen eingegangen sind. Es war dies die letzte Nummer der heutigen Regi- strande. Ich wende mich nun zu den eingegangenen Ent schuldigungen und Urlaubsgesuchen. Zuvörderst wünscht Herr Domherr v. Watzdorf entschuldigt zu sein für die heutige Sitzung; desgleichen Herr Graf Solms-Wildenfels und zwar Beide wegen dringender Privatgeschäfte. Herr Landesbestallter Hempel wünscht Urlaub vom 17. dieses Monats bis zum 8. des künftigen Monats und ich frage, ob die Kammer dieses Gesuch genehmigt? — Einstim mig Ja. Herr Vicepräsident v. Friesen wünscht Urlaub auf den heutigen und morgenden Lag und ich frage, ob die Kam mer dieses Urlaubsgesuch bewilliget? — EinstimmigkJa. Etwas Weiteres habe ich der Kammer nicht mitzu- theilen, wir können daher zur Tagesordnung übergehen. Der erste Gegenstand derselben ist der Vortrag der stän dischen Schrift, das Gewcrbegesetz, das Ent schädigungsgesetz und das Gesetz über Errich tung von Gewerbegerichten betreffend. Ich habe den Herrn Referenten, Bürgermeister Müller, zu ersuchen, uns diese Schrift vorzutragen. Bürgermeister Müller (nach Vortrag der ständischen Schrift): Ich würde nun der hohen Kammer die drei Bei lagen zu dieser ständischen Schrift vorzutragen haben, was aber sehr viel Zeit in Anspruch nehmen möchte. Ich kann im Auftrage der Deputation der hohen Kammer die Ver sicherung geben, daß von Seiten der beiderseitigen Referenten, sowie des Herrn königlichen Commiffars diese Beilagen auf das Sorgfältigste verglichen, geprüft und mit den von den Kammern gefaßten Beschlüssen übereinstimmend befunden worden sind. Es dürfte daher zur Abkürzung dienen, wenn es der hohen Kammer gefallen wollte, von ausdrücklicher Vorlesung dieser Beilagen abzusehen und den Vorschlag der Deputaten anzunehmen, die jetzt von mir vorgetragene ständische Schrift mit den Beilagen zu genehmigen. Präsident v. Schönfels: Bezug nehmend auf das, was der Herr Referent soeben zu vernehmen gab, frage ich die Kammer, ob sie zuvörderst von Vorlesung der er wähnten Beilagen absehen will? — Einstimmig Ja. Ich frage sodann weiter, ob die Kammer die soeben vorgelesene Schrift mit den erwähnten Beilagen zu geneh migen gemeint ist? — Einstimmig Ja. Bürgermeister Müller: Herr Präsident, darf ich in Bezug auf die jetzt verlesene Schrift noch ein Wort an fügen? Präsident v. Schön fels: Ich wollte nur noch hinzu fügen, daß die Schrift eben auch in der Zweiten Kammer Genehmigung gefunden hat und demgemäß abgegeben werden wird. Bürgermeister Müller: Wenn auch nicht im Namen der Deputation, welche den Gesetzentwurf berathen hat, so doch in meinem eigenen Interesse und auf eigene Ver anlassung gestatte ich mir noch eine Bemerkung in Bezug auf die vorgetragene Schrift zu machen. Es ist der ge ehrten Kammer bekannt, daß sowohl in der Zweiten Kam mer, als in unserer Kammer der Beschluß in Bezug auf den Hufbcschlag-Prüfungszwang an die ausdrückliche Vor aussetzung und Bedingung geknüpft worden ist, daß inner halb des Landes an verschiedenen Stellen und wenigstens an einigen Stellen Prüfungseinrichtungen dergestalt ge troffen werden, daß die betreffenden Schmiede nicht mehr, wie zeither der Fall war, unbedingt in die Residenz reisen müssen, um die Prüfung daselbst zu bestehen. Nach der jetzt erwähnten Beschlußfassung von Seiten beider Kam-, mern sind nun im Dresdner Journale über den Hufbe schlag einige Aufsätze erschienen, deren erster Theil für die Angelegenheit im Allgemeinen wohl sehr belehrend sein mag, deren zweiter Theil aber insofern etwas frappirt hat, als darin darzuthun versucht worden ist, daß die Herstellung verschiedener Prüfungsstellen zu gedachtem Zwecke im Lande wohl kaum ausführbar und wenigstens nicht räthlich sein möchte. Ich sage, es hat dies einigermaaßen frappirt, weil, nachdem bereits Beschluß in beiden Kammern gefaßt wor den ist, diese beiden Aufsätze erschienen sind. Wären diese beiden Aufsätze zur rechten Zeit erschienen, so hätte man dafür nur dankbar sein können; denn die Wahrheit 170*
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