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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-06-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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ehrten Deputation und des geehrten Sprechers vor mir, daß uns dermalen keinerlei Competenz und Einmischung in diese innere Angelegenheit Kurhesscns zusteht. Wollten wir demungeachtet als treue Freunde des hessischen Volkes unsere Wünsche in dieser Angelegenheit aussprechen, indem es schon so viele andere deutsche Ständekammern vor uns gelhan haben, so würde dies von der großen Mehrheit dieser Versammlung gewiß nur im Sinne einer Verständigung zwischen Fürst und Volk geschehen können. In der Heftig keit, mit welcher von manchen Seiten darauf gedrungen wird, die durch den Bund beseitigte Verfassung von 1831 in Kurheffen wieder herzustellen, in dem Streben, jede Verständigung dort zu verhindern, vermag ich leider bei vielen der geehrten Sprecher, — Herr Oberbürgermeister Pfotenhaucr kann hier natürlich von mir nicht gemeint sein, da er sich in ganz anderer Weise geäußert hat — nicht sowohl verletztes Rechtsgesühl, als vielmehr eine be dauerliche Tendenzpolitik zu erkennen, welche nicht nur eine Discreditirung des Bundes, sondern sogar die Be seitigung der deutschen Föderativversassung herbeizuführen strebt. Gegen eine solche Tendenz ist Mißtrauen wohl gerechtfertigt. Sind doch die Träger dieser Politik meist solche, ivelche mit Hohn und Schadenfreude auf die Schwächung deutscher Macht an unfern Grenzen bli cken, solche, welche ihre Sympathien für Verletzung alles Völkerrechts offen zur Schau tragen! Eine Gefahr für die deutschen Verfassungen im Allgemeinen vermag ich, gleich unserer geehrten Deputation, in den Vorgängen in Kurheffen ebenfalls nicht zu erblicken. Frei und ungestört hat sich in Sachsen und andern deutschen Staaten das Verfafsungsleben entwickelt, sogar in einer Zeit, wo Preu ßen und Oesterreich noch von absoluten Herrschern regiert wurden. Jedenfalls sind solche Befürchtungen für unser engeres Vaterland um so weniger begründet, als die sächsische Regierung sich zwar beim Einschreiten des Bundes in Kurheffen der Politik der deutschen Großmächte unter geordnet, zugleich aber gegen die Motiven des Ausschuß berichts sich ausdrücklich erklärt hat. Sind demungeachtet auch unserer Regierung Vorwürfe und Angriffe nicht erspart worden, so ist es gewiß doppelter Beruf dieser Versamm lung konservativer und patriotischer Männer, dem Ver halten unserer Regierung in ihrer Stellung zum Bunde die verdiente Anerkennung zu zollen. Ist es doch Tat sache, daß gerade die sächsische Negierung die Consolidirung und Kräftigung des Bundes nach Innen und Außen stets mit rühmlichstem Eifer erstrebt hat; Thatsache, daß von ihr die Vorschläge zu einem Bundesschiedsgericht zuerst ausgegangen, nützliche, gemeinsame Maaßregeln von ihr stets mit dem redlichsten Willen gefördert wurden; Thatsache, daß Anmaaßungen des Auslandes und Ein mischungen in die inneren Angelegenheiten Deutschlands gerade von sächsischer Seite die nachdrücklichste Zurück- l. K. (6. Abonnement.) Weisung erfahren babcn; Thatsache, daß unser sächsisches Bundescontingenc im Jahre 1859 eines der ersten war, kampfbereit für deutsche Bundestreue, Macht und Ehre in die Schranken zu treten. Meine hochzuverehrcndcn Herren, im Hinblick auf diese und noch viele andere redende Thatsachen liegt gewiß kein Grund vor, unserer Regierung in Be ziehung auf gewissenhafte, redliche Erfüllung ihrer Bundes pflichten im Mindesten zu mißtrauen. Sie wird gewiß die alte schöne Tradition dieses glücklichen Landes: „die Politik des redlichen Mannes" auch in Zukunft in allen Richtungen bewahren. Ich bin mit dem Anträge unserer geehrten Deputation und dem Inhalte ihres Berichts voll kommen einverstanden. Rittergutsbesitzer Rittner: Es hat bereits der erste geehrte Redner darauf hingewiesen, daß die vorliegende Frage eine sehr schwer zu beantwortende sei und ich gestehe, daß sie auch mir sehr schwierig erscheint. Einmal nämlich ist sie schwierig vom rechtlichen Standpunkte aus; denn es handelt sich hier um die Prüfung der wichtigsten Urkunden unseres deutschen Staatsrechts; dann aber ist sie schwierig und verwickelt-deshalb, weil es sich dabei um Erscheinungen handelt, welche zum Theil schon eine Reihe von Jahren hinter uns liegen; sie ist aber auch schwierig deshalb, weil, wenn irgendwo, so gerade hier der Satz anzuwenden ist: „peocatur extra et intra". Nach meiner Meinung haben alle Organe des öffentlichen Lebens hierbei nicht immer das Rechte getroffen. Um sich diesen Schwierigkeiten gegen über ein selbständiges Urtheil zu bilden, auf alle die Ein zelheiten basirt, welche in dieser Angelegenheit in Betracht zu ziehen sind, dazu gehört jedenfalls ein langes und an dauerndes Studium einer Menge von Unterlagen und zahlreicher Urkunden und ich gestehe, daß ich dieses Stu dium nicht unternommen habe, theils aus Mangel an Zeit, theils aus Mangel an Kraft. Meine hierüber aus zusprechende Meinung beruhet, da ich wenigstens in der letzten Zeit Nichts darüber gelesen habe, als die Berichte der Deputationen beider Kammern und die Verhandlungen in der Zweiten Kammer, auf diesen Vorlagen, zusammen gehalten mit dem, was ich seit zehn, ja zwanzig Jahren im politischen Verfassungsleben selbst erfahren habe und gehet dahin, daß mir weder die in der Zweiten Kammer gestellten Anträge vollständig genügen, noch daß ich mit dem rein negativen Votum unserer dritten Deputation ein verstanden sein kann. Was zunächst den ersten Antrag der Zweiten Kammer anlangt, so will ich gern gestehen, daß die Rücksichten, welchen unsere Deputation auf Seite 14 Worte geliehen hat, für mich durchschlagend sind, um nicht an dem einzigen Organe, was wir für unsere deutschen Gesammtinteressen zur Zeit besitzen, rütteln zu wollen. In Bezug auf den zweiten Antrag, so halte ich mich nicht für vollständig befugt, ein Urtheil darüber abzugeben, ob 224
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