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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-07-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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worden sind, meine Angaben sich vollständig bestätigen mögen. Präsident v. Schönfels.-Jch habe zu erwarten, ob Jemand weiter zu sprechen wünscht? Kammerherr v. Zeh men: Der Herr Cultusminister hatte die Güte, sich vorhin auf mein Gutachten über die Kirchenordnung zu beziehen. Ich gestatte mir hierauf nur die Bemerkung-, daß meine Schlußerklärung nicht ganz so lautete, wie der Herr Minister sie anzog. Ich habe weder allein am Schlüsse meines Separatvotums den Antrag ge stellt, die Superintendentcngehalte zu erhöhen, noch habe ich überhaupt verkannt, daß die Durchbrechung der ganzen Kirchenreformfrage viel Gutes haben werde und haben müsse, wenn auch nicht sofort zu einem schlüßlichen Resul tate zu gelangen sei. Daß ich aber mit dem gegenwärtig vorliegenden Postulats vollständig einverstanden bin, habe ich bereits damals bemerkt. Freiherr v. Welck: Ich erlaube mir an dieAeußerungen und Wünsche, die wir von Seiten des Vertreters der schön- burg'schen Receßherrschaften gehört haben, Einiges anzu knüpfen. Er bezog sich auf einen Fall, wo, wie es scheint, einem Geistlichen durch Gerüchte, welche sich über einen Theil seiner Amtsrhätigkeit verbreitet haben, Unrecht geschehen ist und er äußerte — wenn ich mich seiner Worte noch recht erinnere — den Wunsch, daß zur Aufklärung dieser Ange legenheit und zur Berichtigung der darüber verbreiteten Ge rüchte von Seiten der höchsten Behörde Etwas geschehen möge. Diesem letzteren Wunsche habe auch ich Veranlas sung, auf das Dringendste beizutreten, indem ich nämlich das hohe Cultusministerium auf das Angelegentlichste er suchen muß, daß, je mehr sich in den letzten Zeiten der gleichen Gerüchte und Anklagen gegen Geistliche in öffent lichen Blättern vermehrt haben, Hochdasselbe cs doch auch für eine dringende Nothwendigkeit erachten möge, solchen Gerüchten, wenn sie sich durch die angestellten Untersuchun gen als falsch und lügenhaft erwiesen haben, durch öffent liche Bekanntmachung enigegenzutreten und die Meinung des Publikums zu berichtigen. Es ist ein ganz ähnlicher Fall auch in meinem Orte im vorigen Jahre vorgekommen. Wenn ich nicht sehr irre, war es im Monat November oder Anfang December vorigen Jahres, wo eine sehr bekannte Zeitung einen Artikel voller Schmähungen gegen den Geist lichen in Riesa brachte und über einen Theil seiner amt lichen und seiner seelsorgerischen Thätigkeit sich in höchst unbegründeten Auslassungen erging. Ich glaube, das Wort Unbegründet" mit Recht gewählt zu haben; denn es hat sich, rpie mir aus sicherer Quelle zugekommen ist, auch nicht eine einzige der Beschuldigungen, die gegen den Geistlichen in Riesa erhoben worden waren und denen leider auch von einer dortigen Behörde beigetreten wurde, als begründet er wiesen. Leider scheint aber das Resultat der amtlichen Er- I örterungen, die nun seit bereits sieben oder wenigstens sechs Monaten stattgefunden haben, noch nicht soweit constatirt zu sein, daß das hohe Ministerium öffentliche Bekannt« machung desselben hätte erlassen können; eine Bekannt» machung, die es meiner unmaaßgeblichen Ansicht nach der Pflichttreue und der ungetrübten und ungestörten Amts tätigkeit des dortigen Geistlichen durchaus schuldig ist. Ich habe allerdings zu erwarten, ob das hohe Ministerium viel leicht besondere Ursache gehabt habe, warum in dieser Be ziehung eine solche öffentliche Bekanntmachung nicht erfolgt ist. Allein, da die Erfahrung gezeigt hat, daß ein Tadel, Vorwürfe und Zurechtweisungen, denen sich mancher Geist liche vielleicht durch vorschnelles und unvorsichtiges Betragen im Amte ausgesetzt hat, sehr schnell in den Zeitungen of- siciell bekannt gemacht werden, so sehe ich nicht ein, warum das nicht auch in den entgegengesetzten Fällen geschehen ist, ja ich muß beinahe glauben, daß in einem solchen Falle, wo der Geistliche vollkommen gerechtfertigt dastcht, mit sol chen Bekanntmachungen absichtlich gezögert werde und das würde mir allerdings als ein sehr beklagenswerthes Ver fahren erscheinen. Ich bitte also den verehrten Vorstand des hohen Eultusministeriums um gefällige Auskunft, wie es komme, daß immer noch sltissimum Silentium über diese in Riesa angeblich stattgesundeneri Pflichtwidrigkeiten des dortigen Geistlichen herrscht und warum nicht eine ofsicielle Erklärung erfolgt, die geeignet ist, jenem Geistlichen die so wohlverdiente Rechtfertigung in den Augen des Publikums zu gewähren. Staatsminister Vr. v. Falkenstein: Die Frage, die der geehrte letzte Sprecher zur Sprache gebracht hat, ist allerdings eine sehr schwer in der Allgemeinheit zu beantwortende und ich möchte kaum glauben, daß er selbst im Interesse der Geistlichen, im Interesse des kirchlichen Wesens es wünschen könnte, daß in der Allgemeinheit, in der er sich darüber aussprach, von dem Ministerium in jedem einzelnen Falle verfahren würde. Es würde das eine, wenn ich so sagen darf, Profanirung oft der-wichtigsten, ernstesten Sachen zur Folge haben, hervorgerusen oder we nigstens bezeugt durch das Ministerium, also durch die oberste geistliche Behörde selbst, die doch unmöglich wünschen kann, daß es Mode, mehr und mehr Mode werde, daß diese Angelegenheiten in den Bereich der gewöhnlichen Preß» angelegenhciten mit hineingezogen werden. Was den vor liegenden Fall belrifft, den der geehrte Sprecher im Auge hat, so ist es ihm bekannt, daß diese Angelegenheit vor das Ministerium zur Zeit nicht gelangt ist, daß das Ministe rium also auch gar nicht in der Lage gewesen ist und noch nicht ist,eine solcheBekanntmachung zu erlassen. Ja, ich habe überhaupt darauf aufmerksam zu machen, daß man gar wohl unterscheiden muß. Es giebt Fälle, in denen gegen Geistliche Beschwerde geführt worden ist, in denen Geistliche verunglimpft worden sind; allein sie kommen gar nicht
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