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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-07-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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Um den Rücksichten auf diese veränderten Verhältnisse Geltung zu verschaffen und die Gleichstellung sämmtlicher die Leipziger Messen besuchenden Fabrikanten und Gros sisten, mögen sie in Gewölben, Höfen und Hausständen oder in Buden auf öffentlichen Plätzen und Straßen feil halten, in Betreff des Auspackens der Maaren und Aus hängens der Firmen durchzusctzen, vereinigten sich unlängst eine nicht geringe Anzahl von Fabrikanten und Grossisten des In- und Auslandes, welche während der Leipziger Messen nur Buden auf öffentlichen Plätzen und Straßen, insbesondere auf dem Markte, Naschmarkte, Neumarkte, Augustusplatze, Nicolaikirchhofe, auf der Reichs-- und Catharinenstraße innehaben und beantragten bei dem Rathe der Stadt Leipzig, daß ihnen, wie den übrigen die Messe besuchenden Fabrikanten und Grossisten, welche in Ge wölben, Höfen und Hausständen feil halten, nachgelassen werden möge, bereits am Montage der Meßvorwoche aus zupacken und die Firmen auszuhängen oder wenn dies wirklich unthunlich sein sollte, auch den Letzteren solches, wie ihnen, erst vom Donnerstage an zu gestatten. Auf diesen eben so billigen, als zeitgemäßen Antrag erfolgte wider Erwarten eine abfällige Bescheidung, welcher sowohl die königliche Kreisdirection zu Leipzig, als auch das königliche Ministerium des Innern zu Dresden, zu deren Cognition die Sache infolge Rekurses gelangte, nachträglich beigetreten sind. Die Gründe, welche dafür vorgebracht wurden, sind im Wesentlichen folgende: daß das Aufbauen der Buden früher als jetzt im straßenpolizeilichen Interesse unthunlich sei; daß die Rücksicht auf die Zollvereinsstaaten erheische, daß die Meßgeschäfte nicht noch früher, als jetzt schon be ginnen; daß den Inhabern von Meßgewölben eine mit der präsumtiven größeren Umfänglichkeit ihrer Geschäfte in Ver bindung stehende Erleichterung billig nicht wiederum zu entziehen sei. Diese Gründe sind aber offenbar nicht durchschlagend. Es liegt auf der Hand, daß das Aufbauen der Buden wenn es im straßenpolizeilichen Interesse am Mittwoch der Vorwoche thunlich ist, drei bis vier Lage früher nicht un thunlich sein kann. Es ist eine unrichtige Auffassung, daß die Fabrikanten und Grossisten in den Meßbuden darnach strebten, daß die Meßgeschäfte noch früher, als jetzt schon begönnen; im Ge genteile stünde ein solches Streben mit ihrem Wunsche nach Gleichstellung mit den übrigen Fabrikanten und Grossi sten im direkten Widerspruche; sie wollen nur von dem in der Vorwoche notorisch jetzt schon statlsindenden Meßgeschäfte nicht ausgeschlossen sein; sie wollen, daß, wenn, ihnen frei lich unbekannte, Rücksichten gegen den Zollverein dem Meß geschäfte in der Vorwoche wirklich entgegenstehen, diese Rücksichten gegen sämmtliche Fabrikanten und Grossisten, nicht blos gegen Diejenigen zur Geltung gebracht werden, welche in Buden, auf öffentlichen Plätzen und Straßen feil halten. Diese gleichmäßige Geltendmachung wird durch die Gerechtigkeit geboten. Der Gerechtigkeit müssen alle anderen Rücksichten'weichen. Am unhaltbarsten ist die Rücksicht auf die größere Umfänglichkeit des Geschäfts, zumal wenn sie, wie im vor liegenden Falle, auf falscher Voraussetzung beruht, da die Geschäfte in den Buden, namentlich Glas- und lKurz- waarengeschäfte, notorisch ebenso umfänglich, oft wohl um fänglicher sind, als die Geschäfte in den Gewölben, Hof» und Hausständen. Bei der Unhaltbarkeit der gegen sie vorgebcachten Gründe glaubten daher die Antragsteller, bei der abfälligen Bescheidung, trotzdem sie in drei Instanzen gleichmäßig er folgt ist, sich nicht beruhigen zu können. Sie wenden sich vertrauensvoll mit ihrer begründeten Beschwerde an eine hohe Ständeversammlung und bitten: Dieselbe möge sich dafür verwenden, daß dem als Fabrikanten und Grossisten sich legitimirenden Inhaber von Meßbuden auf den öffentlichen Plätzen und Straßen Leipzigs das Auspacken der Maaren und Aushängen der Firmen, wie den Inhabern von Meßgewölben, Hof- und Hausständen bereits am Montag der Meßvorwoche ge stattet oder, wenn dies unthunlich sein sollte, die Zeit, zu welcher das Auspacken der Maaren und Aushängen der Firmen erfolgen darf, für sämmtliche Fabrikanten, mögen sie feil halten, wo sie wollen, gleichmäßig erst auf den Donnerstag der Meßvorwoche festgesetzt werde. Die jenseitige Kammer hat mit Hinblick darauf, daß eine ähnliche von Laubegast am Landtage 1849/50 einge reichte Petition der hohen Staatsregierung zur möglichsten Berücksichtigung empfohlen worden ist und daß der Herr Regierungscommiffar die Frage als eine noch offene be zeichnet hat, folgenden Antrag ihrer Deputation einstimmig angenommen, welcher lautet: „Unter Bezugnahme auf den noch stehenden stän dischen Antrag die Petition ihrer neuen Motivirung halber der Staatsregierung zur Kenntnißnahme zu über geben." Ihre Deputation trägt kein Bedenken, Ihnen anzu- rathen, diesem Beschluß beizutreten. Präsident v. Schönfels: Es würde nun über den soeben vorgetragenen Bericht die Diskussion zu eröffnen sein. Ich habe zu erwarten, ob Jemand das Wort verlangt? Bürgermeister Müller: Daß eine Disparität in dieser Angelegenheit vorhanden ist, dies ist Jedem bekannt, der nur einigermaaßen die fraglichen Verhältnisse ins Auge gefaßt hat. Ich meinerseits bin zwar mit dem Vorschlag der Depution ganz einverstanden; möchte aber doch erfahren, ob man Hoffnung hat, daß der jetzige Antrag noch mir dem früheren als identisch betrachtet wird, so daß also der frühere noch als vollständig bestehend angesehen wird und dieser gewissermaaßen nur ein Zusatz zu dem früheren An träge ist. Wäre dies der Fall, so daß man Hoffnung haben kann, daß die Staatsregierung die Sache ander- weit in Erwägung zieht und nach Befinden berücksichtigt, so bin ich meinerseits beruhigt.' Kölligs. Cotnrllissar vv. Meinlig: Diese Hbffnung wird der Herr Sprecher hiibcn können, gleichviel, ob man den jetzigen Antrag als einen neuen oder als eine Fort-
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