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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-07-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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Der Bericht sagt: (S. L.M. U. K. S. 3129.) Der Paragraph ist auch in der Zweiten Kammer gegen l Sriylme angenommen worden; Ihre Deputation schlägt Ihnen vor, demselben beizutreten. Ich will mjr hierbei gleich noch eine Bemerkung erlauben. Es ist nämlich der Deputation nicht unbekannt geblieben, daß mehrere Herren Sachwalter die durch den Vorschlag der Deputation in die Höhe kommenden Gebühren immer noch nicht genügend befinden und sie mögen vielleicht Recht haben. Es kann sein, daß die Sätze noch immer zu gering sind. Jndeß geholfen ist für den Augenblick gegen den Gesetzentwurf sehr und geholfen auch durch die Bestimmung des Gesetz entwurfes insofern, als es nicht blos auf die Arbeit über haupt ankvmmt, je nachdem sie gemacht worden ist oder nicht, sondern darauf, wie sie gemacht worden ist und ich denke, es wird sich eine angemessene Praxis Herausstellen, so daß die Herren Sachwalter sich nicht weiter werden zu beklagen haben. Ich bitte also zu beachten, daß gegen den Gesetzentwurf allerdings eine Verbesserung eingetreten ist insofern, als die Zweite Kammer den von mir mitge- theilten Beschluß gefaßt hat. Präsident v. Schönfcls: Ich habe zu erwarten, ob Jemand zu h. 7 zu sprechen wünscht? Oberbürgermeister Pfvtenhauer: Ich glaube, die Befürchtungen der Sachwalter sind doch nicht so gänzlich zu unterschätzen. Es ist jedenfalls von der hohen Staats regierung einem dringenden, praktischen Bedürfniß ent sprochen worden, indem sie uns einen Gesetzentwurf wegen Abkürzung und Vereinfachung des bürgerlichen Proceßvcr- fahrens vvrgelegt hat. Jndeß, daß damit auch eine Aen- derung der jetzt gültigen Taxordnung vörgenommen worden ist, das glaube ich nicht billigen zu können, wenigstens haben sich meines Wissens im Lande keinerlei Klagen kundgcgeben, daß die dermaligcn gültigen Gebührensätze, nach welchen die Sachwalter ihre Mühe und Arbeit ver gütet erhalten, irgendwie zu hoch gegriffen sind. Ganz unerwartet muß es daher dem Sachwalterstande kommen, daß jetzt und bei der vorliegenden Veranlassung e.ine Aen- dcrung der Gebührentaxe vorgenommen werden soll. Schon der Zweiten Kammer hat dies unbillig geschienen und sie hat dadurch nachzuhelfen gesucht, indem sie für die nach h. 2 zu behandelnden Rechtssachen künftig die Hälfte der Sätze der für wichtige Sachen fcstgestellten Sporteln den Sach, waltern zukommen lassen will. Es scheint mir dies aber in der That darum noch immer nicht genügend zu sein, weil unsere gegenwärtige Aufgabe überhaupt nicht die ist, die Gebührentaxe der Sachwalter im Allgemeinen zu revi- diren, noch weniger, solche herabzusetzen. Ich kann nur bestätigen, was der Herr Referent schon angedeutet hat, daß die Besorgnisse ussd Klagen des Sachwalterstandes hierüber ziemlich allgemein sind. Die advocatorische Praxis hat im Laufe der Zeit überhaupt zum Nachtheile der Sach walter eine bedeutende Veränderung erlitten und dtr Zu wachs, der denselben neuerdings durch die erweiterte Nota- riatspraxis zu Theil geworden ist, ist in der That nicht so erheblich, um diesem Stande in vielen seinen Mitgliedern ein hinlängliches Auskommen zu sichern. Ich möchte daher dringend bitten, daß die hohe Kammer an der jetzt gültigen Spvrtelraxe der Sachwalter Etwas weiter nicht ändere und auf den Vorschlag, für die nach §. 2 des gegenwärtigen Gesetzentwurfes zu behandelnden geringfügigen Rechtssachen den Sachwaltern nur das Liguidiren der Hälfte der Ge bührensätze zu gestatten, nicht eingehe, sondern daß es ihr vielmehr gefallen möge, die jetzt gültige Sporteltaxe auch in dieser Beziehung forcbestehen, mithin nachzulassen, daß die Sachwalter bei Processen, deren Object über 50 Thaler ist, nach wie vor die vollen Sätze liguidiren. In dieser Absicht erlaube ich mir einen Antrag zu stellen, nämlich den Schluß satz des §. 7 so zu fassen: , „die Hälfte der bei wichtigen Rechtssachen geord neten niedrigsten Gebührensätze in den nach H. 2 des gegenwärtigen Gesetzes zu behandelnden geringfügigen Rechtssachen, die für wichtige dergleichen bereits geord neten Gebührensätze verlangen." Mein Antrag geht also dahin, daß der Status guo auf recht erhalten werde; die Sachwalter also auch künftig berechtigt sein sollen, in Processen, deren Object über 50 Thaler ist, dieselben Gebühren zu liquidiren, wie jetzt. Diese Gebühren, meine Herren, sind nicht so hoch, daß sich Jemand darüber beschweren könnte, wie es auch jetzt schon nicht- der Fall gewesen ist. Ich erlaube mir, den Herrn Präsidenten zu bitten, meinen Antrag zur Unter stützung zu bringend Präsident v.; Schö nfels: Der Antrag des Herrn Ober bürgermeisters Pfotenhauer geht dahin, dxn Schlußsatz des H. 7 anders zu fassen und zwar wie folgt: „die Hälfte der bei wichtigen Rechtssachen geord neten niedrigsten Gebührensätze in den nach h. 2 des gegenwärtigen Gesetzes zu behandelnden geringfügigen Rechtssachen, die für wichtige dergleichen bereits geord neten Gebührensätze verlangen." In dieser Weise soll der Schlußsatz des Paragraphen gefaßt werden. Ich habe zuvörderst die Unterstützungsfrage an die Kammer zu richten und frage daher, ob die Kam mer den Antrag des Herrn Oberbürgermeisters Pfotenhauer unterstützt? — Zahlreich. Es würde sich nun über den Antrag des Herrn Ober bürgermeisters Pfotenhauer die Discussion zu verbreiten haben. Staatsminister vx. v. Behrr Die Negierung ist bei dieser Vorlage von der Ueberzeugung ausgegangen, daß sie dieselbe derjenigen Commission zur Bearbeitung zu über-
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