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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-07-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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Zweiten Kamm» laute,: „Ueber die Petition der Stadl- gemeinden" re. bis „zu lassen". (S. L.M. 11. K. S. 3272 bis 3274 > Zu den zwei Anträgen hat nun die Deputation, wie bc rcits erwähnt worden ist, beantragt, den ersten anzunehmen, jedoch mit der Veränderung, daß der Betrag nicht bei Pos. 51, sondern bei Pos. 56 verschrieben wird und in Aufrechnung kommt und den zweiten Antrag dahin zu ändern, daß man die Petitionen der drei Gemeinden nicht auf sich beruhen lassen, sondern der hohen Staatsregierung zur Erwägung übergeben wolle; denn es hielt die Deputation für billig und gerecht, da einmal die ganze Angelegenheit künftig einer Revision unterworfen werden müsse, daß die Staats regierung von diesen drei Petitionen nähere Kenntniß er lange. Was die Abänderung des ersten Antrags anlangt, so muß ich, besonders veranlaßt durch die Worte des Herrn königlichen Commissars, erwähnen, daß es allerdings uner heblich zu sein scheint, bei welcher Position dieser eine Neugroschen, der eine Summe von circa 5,000 Thalern ergeben soll, verschrieben wird und in Ansatz kommt. In dessen da bei dem ganzen Militärbudget und bei seinen ganzen Unterlagen und Beilagen die allergrößte Ordnung stallfindet und bei diei'en Unterlagen einmal ein bestimmtes System angenommen worden ist, so schien es doch der De putation nothwendig zu sein, diesem System treu zu bleiben. In Pos. 51 bei den Ausgaben für Caserni- rung in Dresden und allen anderen Garnisonen ist aus drücklich nur von den Bedürfnissen für die Calernen und Mannschaften in den Caserncn und Garnisonen die Rede. Der Menagezuschuß srib 6, 120,000 Thaler, steht ausdrück lich bei der Easernirung und ist nur bestimmt für die Mannschaft, die sich in den Cascrnen befindet, mit dem ausdrücklichen Zusatze, daß dann, wenn sich die Mann schaft auf dem Marsche befindet, mithin abwesend ist, die Marschverpflegung eintritt. Bei Pos. 56 kommen aber 40,000 Thalcr vor und zwar 30,000 Thaler zur ordon- nanzmäßigen Vergütung für Unterbringung und Ver pflegung der Truppen auf dem Marsche und bei Comman- dos, weiter 10,000 Thaler zu Bestreitung des Auf wandes für Militärtransporte, in Summa 40,000 Thalcr. In diese Position und Unterposition scheint daher der eine Neugroschen wohl ohne Zweifel zu gehören. Ich erwähne auch hierbei noch, daß die Position von 40,000 Thalern beim vorigen Landtage noch mit 45,000 Thalern aufgestellt war und daß bei den Verhandlungen jenes Landtags die Staatsregierung sich dazu verstand, 5,000 Thaler wegfallen zu lassen. Daher sind damals nur 40,000 Thaler bewil ligt worden, wie auch diesmal; die 5,000 Thaler, die durch den einen Groschen entstehen, würden daher gerade wieder dahin passen und in die rechte Rubrik einzustellen sein. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand das Wort ergreift? —Es scheint nicht der Fall zu sein; wir können daher zur Abstimmung übergehen. Der Antrag, wie ihn die Zweite Kammer beschlossen hat, würde , dahin geben: j „Bei Militäreinquarticrung den Quartienvirthen l und zwar bis nach Abschluß der in Frankfurt schweben den bezüglichen Bundesverbandlungcn provisorisch 1 Ngr. pro Mann und Tag für Verabreichung eines Frühstücks zu gewähren und die Militärverwaltung zugleich zu er mächtigen, den Betrag als Mcnagczuschuß in Ausgabe zu stellen." Diesem Anträge schlägt die Deputation vor, beizutrcten, jedoch mit einer Abänderung und zwar die letzten Worte: „den Betrag als Menagezuschuß in Ausgabe zu stellen" in Wegfall zu bringen und dafür zu sagen: „den Betrag bei Pos. 56, „Fonds zu Bestreitung rc.", in Ausgabe zu stellen". Ich würde zunächst die Frage auf den Antrag richten mit Vorbehalt des Abänderungsvorschlags. Ich frage, ob die Kammer dem Anträge auf Anratben ihrer Deputation, wie ich ihn soeben vorgelesen habe, beitritt? — Einstimmig Ja. Ich frage weiter, ob die Kammer die Abände rung, die ich ebenfalls bereits erwähnt habe, die sich auf die letzten Worte des Antrags bezieht und von der Depu tation empfohlen wird, ebenfalls genehmigt? — Ein stimmig Ja. In Bezug auf die Petitionen, die von den Gemeinden Oschatz, Wurzen und Meißen eingereicht worden sind, hat die Zweite Kammer beschlossen, dieselben apf sich be ruhen zu lassen. Die Deputation jedoch rathel an, sie nicht auf sich beruhen zu lassen, sondern an die Staats regierung zur Erwägung abzugebcn. Ich frage, ob die Kammer auch hierin ihrer Deputation beipflichtet? — Einstimmig Ja. Somit ist der erste Gegenstand der heutigen Tages ordnung erledigt. Wir wenden uns sofort zum zweiten; es ist dies ein mündlicher Vortrag über die Resul tate des Vereinigungsverfahrens wegen der Differenzen bei dem Ausgabebudget, das De- vartement des Auswärtigen*) betreffend. Herr Bürgermeister Löhr wird die Güte haben, uns den Vortrag zu geben. Referent Bürgermeister Löhr: In den Beschlüssen beider Kammern über Ablheilung U des Ausgabebudgets, das Departement des Auswärtigen betreffend, besteht eine Meinungsverschiedenheit. Die hohe Kammer wird sich er innern, daß zur Position 73 zur Unterhaltung der Ge sandtschaften und zwar bei der Unterabtheilung 6 ein neues Postulat erschien in Höhe von 2,000 Thalern, dazu be stimmt,- in Hannover einen besonder» Geschäftsträger zu accreditircn. Die Zweite Kammer hat bei der erstmaligen Berathung über dieses Postulat dasselbe mit 46 gegen 21 Stimmen abzulehnen beschlossen, während unsere Kammer sich einstimmig für die Bewilligung der Position, ausge- *) S. L.M. U. K. S. 2441 flg. I. K, S. 1627 stgi. ^ g-
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