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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-07-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand weiter das Wort verlangt? Dies scheint nicht der Fall zu sein, ich kann daher wohl die Debatte schließen und dem Herrn Referenten das Schlußwort ertheilen. Referent LandeSbestallter Hempel: Da das Dcputa. tionsgutachlen nicht weiter angegriffen worden ist, so kann ich auf eine weitere Rechtfertigung desselben verzichten und will nur, was die Bemerkung des Herrn Bischofs über den confessionellen Character unserer Schulen anlangt, darauf Hinweisen, daß unsere Gclehrtenschulen, um lediglich von ihnen zu sprechen, nicht blos deshalb als lutherische zu be trachten sind, weil die größte Zahl der sie Besuchenden der lutherischen Confession angehören, sondern auch nach ihrer Stiftung lutherische sind. Dies geht, namentlich, was die Fürstenschulcn anlangt, aus älteren Kirchengesetzen, in welchen sie erwähnt sind, klar hervor. Präsident v. Schönfels: Ich kann zur Abstimmung übergehen. In der Zweiten Kammer hat folgender Antrag Annahme gefunden: „die Staarsregierung möge bei Anstellung von Schul lehrern an höheren Schulanstalten, welche keinen Reli gionsunterricht zu ertheilen haben, die Mitglieder der evangelisch-reformirten Genossenschaft, wo es im confes- fionellen Interesse zulässig erscheint, von Leistung des Religionseides dispensiren." Diesem Antrag rathet unsere Deputation an nicht beizutreten, sondern vielmehr bei dem früher gefaßten Be schlüsse: die Petition der rcformirtcn Gemeinden zu Leipzig und Dresden auf sich beruhen zu lassen, zu beharren. Ich bemerke hierzu, daß, wenn der Antrag der Deputation ab gelehnt würde, ich dann veranlaßt sein würde, die Frage zu richten auf den Antrag der Zweiten Kammer. Es handelt sich um eine ständische Angelegenheit und deshalb ist die Abstimmung durch Namensaufruf zu bewirken. Der Antrag der Deputation geht dahin, „bei dem früher gefaßten Beschlüsse stehen zu bleiben und den Antrag der Zweiten Kammer abzulehnen." Tritt die Kammer dem An träge ihrer Deputation bei? Es antworten mit Ja: Vicepräsidenc o. Friesen. Secretär v. Egidy. Domherr v. Watzdorf. Graf zu Solms-Wildenfels. Advocat v. Kdnneritz. Oberhofprcdiger vr. Liebner. Bürgermeister Clauß. Freiherr v. Wclck. Rittergutsbesitzer v. Römer. Mit Nein Secretär Wimmer. -Hofrath vr. HLncl. Dischof Horwert. Bürgermeister Ldhr. Bürgermeister Gottschald. Freiherr v. Beschwitz. Klostervoigt v. Posern. Rittergutsbesitzer v. Bbhlau. Äammerherr v. Metzsch. Freiherr v. Schbnberg-Bibran. Kammerherr v. Miltitz. Oberbürgermeister Pfotcnhauer. Finanzrath v. Nostiz-Wallwitz. LandeSbestallter Hempel. antworten: Rittergutsbesitzer Kraft. Bürgermeister Hennig. Bürgermeister Müller. Freiherr v. Biedermann. Präsident v. Schönfels. Präsident v. Schönfels: Der Antrag der Depu-" tation hat mit 18 gegen 10 Stimmen Annahme gefun den und somit wäre dieser Gegenstand der Tagesord nung ebenfalls erledigt. Wir wenden uns nun zum letzten Gegenstände derselben, zum Bericht der vierten Depu tation über die Beschwerde der Stadtverord neten zu Schneeberg wegen der den dortigen Rathsmitgliedern zu gewährenden persönlichen Gehaltszulagen. Herr Domherr v. Watzdorf wird die Güte haben, uns den Bericht vorzutragen. Referent Domherr v. Watzdorf: Der Bericht lautet: Das Stadtverordnetencollegium zu Schneeberg führt in einer an die königlich sächsische hohe Ständeversammlung gerichteten Eingabe vom 2./10. vorigen Monats über das königliche Ministerium des Innern um deswillen Beschwerde, weil dasselbe verordnet hat, daß den drei besoldeten Raths mitgliedern persönliche Gehaltszulagen von je 100 Thalern, des dagegen von den Stadtverordneten erhobenen Wider spruchs ungeachtet, gewährt werden sollen. Die unterzeichnete Deputation, welche von der geehrten Kammer beauftragt worden ist, über diese Beschwerde Be richt zu erstatten, hätte wohl Veranlassung gehabt, deren Zurückweisung auf Grund ß. 115 snb e der Landtagsord nung zu beantragen; da jedoch diese Beschwerde nicht allein das Interesse der besoldeten Rathsmitglicder zu Schneeberg berührt, sondern auch deren Verhalten in dieser Gehalts frage angreift, so hat die Deputation aus naheliegenden Gründen geglaubt, nur im Sinne der geehrten Kammer zu handeln, wenn sie auf das Materielle der Beschwerde eingegangen. Der Relation der Beschwerde selbst hat man zu deren besserem Verständnisse Folgendes vorausschicken zu müssen geglaubt. Den Stadtrath zu Schneeberg bilden der juristisch befähigte Bürgermeister, der gleichfalls juristisch befähigte erste Stadlralh und Stellvertreter des Bürgermeisters, der besoldete zweite Stadlralh — welche 3 Personen auf Lebenszeit angestellt sind — und 6 unbesoldete Stadträthe. Die Bürgermeisterstelle ist im Localstatute von 183b mit einem Gehalte von 750 Thalern, seit Ernennung des jetzt amtirenden Bürgermeisters im Jahre 1844 mit 800 Thalern dolirt. Der Gehalt des ersten Stadtraths betrug früher 35j) Thaler, seit 1847 aber, nach Einziehung der Actuariats- stelle, 550 Thaler und ist seit 4 Jahren auf 600 Thaler erhöht worden. Der zweite Stadtrath war früher mit 300 Thalern angestellt, erhielt aber nach Uebernahme der Geschäfte des in Wegfall gekommenen Kämmerers 1854 eine Gehaltsauf besserung bis zu 508 Thlr. 10 Ngr. In dem auf Verordnung der königlichen Kreisdirection zu Zwickau vom Stadtrathe unter Mitwirkung der Stadt verordneten 1856 angefertigten Entwürfe eines neuen Local statuts — welches zum förmlichen Abschlüsse noch nicht gelangt ist — sind im §. 25 die obenerwähnten Besoldun gen der drei Stadträthe unverändert und unter allseitigem Einverständnisse ausgenommen worden.. Mittelst Verord- eröffnete die königliche Kreisdirec tion die von dem königlichen Ministerium des Innern gegen
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