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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 86. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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nur eine Controlgebühr von 5 Pf. pro Centner zu erlegen sein soll. Hiernächst gedenkt das königlicbe Decret der bei der XIV. Generalconferenz erfolgten Revision und neuen Auf stellung des Vereinstarifs und der Waarenverzeichniffe, welche durch administrative Anordnungen zur Ausführung gebracht worden sind und hebt dabei hervor, daß dabei einem auch von den sächsischen Ständekammern ausge sprochenen Wunsche der Herabsetzung des Eingangszolles für Del in Fässern mit Ausschluß des Baumöls zu Gunsten der Erleichterung der sächsischen Wachstuchfabrikation und eine Herabsetzung des Zolles für Talg erzielt worden ist. Ueberdies enthalt das königliche Decret Mittheilungen über vereinbarte erleichternde Zollverwaltungscinrichtungen, sowie über Aufstellung einer Gewerbe- und Bergwerkssta tistik des Zollvereins, ferner über den Abschluß von Maß regeln, welche für den Fall eines Krieges zur Sicherung des Zollinteresses und zur Aufrechthaltung des Zollsystems im Vereinsgebiet ergriffen werden sollen und über Auf stellung angemessener Normal- und Minimalgehaltssätze für mehrere Kategorien der auf gemeinschaftliche Rechnung be soldeten Zollbeamten, namentlich des Aufsichtspersonals, so wie der Aufbesserung der Equipage- und Pfcrdeunterhal- rungsgelder für die Oberzollinspectoren und die berittenen Grenzaufsichtsbeamten. Der Bericht der jenseitigen Deputation verbreitet sich besonders tiefeingehend über die Zollvereinstarife. Unter Verweisung auf denselben hält die diesseitige Deputation für genügend, dahin sich auszusprechen, daß sie in den mit- gethellten Veränderungen über die Verzollung mehrerer Waarenartikel, welche als Abänderungen des früheren Zoll tarifs zwischen den Zollvereinsregierungen getroffen worden sind, auf Fortschritt beruhende zweckmäßige Anordnungen zu betrachten hat. Sie findet gegen dieselben, sowie gegen die vereinbarten Zollverwalmngsmaßregeln und GehaltSbe- stimmungen der auf gemeinschaftliche Rechnung besoldeten Zollbeamten Nichts zu erinnern, sie fühlt sich vielmehr der Regierung zu danken verpflichtet, daß es ihr gelungen ist, die schon früher angestrebte und von der diesseitigen Kam mer ebenfalls lebhaft gewünschte Zollvergünstigung für das zur Wachstuchfabrikation eingehende Leinöl zu erreichen, zugleich aber auch in das im jenseitigen Deputationsbericht ausgesprochene Bedauern einzustimmen, daß es noch immer nicht gelungen ist, im Interesse der ärmeren Volksclassen eine vollständige Befreiung der Cerealien von Eingangs zöllen mit den Zollvereinsregierungen zu vereinbaren. In Bezug auf die ferner im königlichen Decrete unter L. über die Rübenzuckersteuer und die Zollsätze von ausländischem Zucker und Syrup gemachten Mittheilungen ist zu bemerken, daß hierüber an die Ständekammern unterm I I. Mai 1861 ein besonderes Decret ergangen ist, nach welchem über diese Angelegenheit von den Zollvereinsregierungen nun eine Vereinbarung ge troffen worden ist und daß beide Kammern zu demselben ihre Zustimmung bereits ertheilt haben. Hierdurch hat sich dieser Gegenstand erledigt. Anlangend 0. die Uebergangsabgaben von Wein, Most ° undTabak, so erhellt aus dem im königlichen Decrete Mitgckheilten, baß es zür Zeit noch nicht gelungen ist, dieselben, als den freiem Verkehr unter den Zollvereinsstaaten hemmende, in ihrer Höhe herabzusetzen, geschweige denn ganz zu beseitigen. Die getroffenen Abänderungen mußten sich daher unter Be lassung beim zeitberigen Erhebungsfuße wegen Einführung eines neuen Landesgewichtes auf die Gewichtsermittelung beschränken. Hinsichtlich v. der Branntweinsteuer haben nach der Verordnung vom 27. December 1859 (Gesetz- und Verordnungsblatts S. 379) die Regierungen des engeren Steuervereins sich zu einer Erhöhung der Aus fuhrvergütung von 6S Pfennig für die Dresdener Kanne Branntwein zu 50 Procent Alkohol nach Tralles auf 7H Pfennig vereinigt. Die Deputation hat diese Vereinbarung um so mehr anzucrkennen, jemehr sie in der Absicht erfolgt ist, das seit längerer Zeit bemerkbare Sinken der Spirituspreise und die hieraus für den Brennereibetrieb und die Land- wirthschaft entstehenden Nachtheile zu beseitigen. Anlangend k. die Biersteuer, so beschränken sich die Verordnungen vom 7. October 1858 (Gesetz- und Verordnungsblatt, S. 262) und vom 14. Oc- tobcr 1858 (Gesetz- und Verordnungsblatt, S. 266), erstere auf anderweite Regelung der Gewichtsbestimmung, welche das neue Landesgewicht erforderlich gemacht hat, letztere auf Aufnahme der Räume, in welchen Malzquetschmaschinen ausgestellt sind, unter die Betriebsräume, respcctive die Malzquetschmaschinen selbst unter die Betriebsgeräthschaften, welche als solche in die bei den Bezirkssteuerämtern einzu reichenden Verzeichnisse aufzunehmen sind. Die Deputation findet auch gegen die Mitthcilungen unter II. k, 0, v und 6 Nichts zu erinnern. Endlich ist in dem königlichen Decrete unter k. die Elbschifffahrtsverhältnisse betreffend das lebhafte Bedauern der Regierung ausgedrückt, daß es dem gemeinsamen Streben derselben, sowie der Negierungen Preußens, Oesterreichs und des Senates zu Hamburg nicht gelungen ist, die so dringend erwünschte, wesentliche Er- mäßi-ung der Elbzölle herbeizuführen. Indem die Depu tation dieses Bedauern theilt, giebt sie sich der Hoffnung hin, daß die Regierung in dem Bestreben nach Erreichung dieses Zieles nicht Nachlassen werde. Die durch öffentliche Blätter kund gewordene Nachricht von erfolgter Ablösung und in deren Folge eintretcndem Wegfall des Stader Zolles hat bei der Deputation die Frage in Anregung gebracht, ob die diesfallsigen Nach richten in Wahrheit beruhen und ob und resp. welchen Einfluß der Wegfall des Stader Zolles auf den Fort bestand oder den Wegfall der übrigen Elbzölle äußern werde? Der Herr Regierungscommissar hat über diese Frage der Deputation erklärt, daß über den erfolgten Abschluß und die Ratification des zwischen der Krone Hannöver und den betheiligten auswärtigen Staaten wegen Wegfall des Stader Zolles verhandelten Staatsvertrags eine amtliche Mittheilung der diesseitigen Regierung zur Zeit nicht zuge gangen sei, vielmehr deren Wissenschaft hierüber sich auf dasjenige beschränke, was bereits die öffentlichen Blätter verlautbart haben. Materiell stehe dieser Gegenstand mit den Verhandlungen wegen Aufhebung oder Ermäßigung der Elbzölle in keinem Zusammenhangs; nur formell mache
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