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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-03-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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ISS» Man muß nur wissen, was für eine Classe von diese sogenannten Bomätscher sind und wie wenig —"Schonung und Berücksichtigung des Privateigenthums bei ihnen zu finden ist; wo sie am Ufer im fremden Weitsicht einen für sie passenden Stock finden, da wird er abgeschnit ten, sie klettern an dem Ufer herauf und herunter, stoßen mit den Stöcken in die Böschungen, wo dann das Regen wasser hineinläuft, das Ufer untergräbt und wegspült. Aber, wie schon gesagt, eS ist heute schon dreimal Beruhigung bezüglich aller dieser Gegenstände in diesem Saale ausge sprochen worden, ich trete dem ganz bei. Staatsminister v. Friesen: Nur zwei thatsächliche Bemerkungen möchte ich mir erlauben auf das, was die Herren v. Wclck und Rittner angeführt haben. Ich glaube nicht gesagt zu haben, daß die anstoßenden Grundstücksbe sitzer stets die Schuld tragen, daß Ufcrabrifse vorkommen; ich habe nur gesagt, dies sei der Fall, wenn sie.unterlassen, die Ufer zu befestigen. Ich gebe gern zu, daß auch Fälle Vorkommen können, wo die Abreißring erfolgt ohne Schuld des Adjacenten. Auf das, was der Herr Abg. Rittner be merkt hat, muß ich erwidern, daß ich nicht zugeben kann, daß das Mandat von 1819 in der erwähnten Beziehung gar nicht ausgeführt worden sei. Es sind allerdings Fälle vorgckommen, wo auch die hintorliegenden Grundstücksbe sitzer zur Verbindlichkeit eines Uferbaues herangezogen worden sind, wenn es den zunächstliegendcn zu schwer wurde. Zwar ist mir in diesem Augenblicke-vmr den Slb> ufern ein Fall der Art nicht gleich erinnerlich; aber von der Mulde in der Nähe von Zwickau ist mir ein solcher be kannt, wo rechtskräftig entschieden wurde, daß auch die hin- terliegenden Grundstücksbesitzer mit beitragen müßten. . Bei der Elbe ist aber etwas gai;z Aehnliches hinsichtlich der Dammccmmunen häufig vorgekommen, wo zu der Erbauung und Unterhaltung von Dämmen hinterliegende, nicht un mittelbar angrenzende Grundstücke mit beigezogen wor den sind. Rittergutsbesitzer Rittner: Ich bcschcide mich gern, daß meine Erfahrung nur hinsichtlich der Elbe reicht; aber da ist es wahr, daß die Staatsregierung stets mit ihren Hülfsmitteln eingeschritten ist, wo es sich um große Bauten handelte, da es wirklich meist unmöglich war, daß die Be theiligten die Kosten ohne Staatsbeiträge aufbringen konnten. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand weiter das Wort verlangt, so schließe ich die Debatte und eriheile dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent Oberbürgermeister Pfotenhauer: Meine Herren! Es laßt sich jedenfalls nicht in Abrede stellen, daß viele Bestimmungen des Mandats vom 7. August 1819 als mit draconischer Strenge geschrieben erscheinen können. Sowohl aus diesem Grunde, als auch deshalb, weil dieses Mandat sich nicht allein auf die Elbe, sondern auch auf die kleineren Flüsse in Sachsen bezieht und An» wendung zu leiden hat, erschien es der Deputation noch» wendig, auf die Frage zurückzugehen, ob, wenn nicht eine Aufhebung, so doch eine Revision dieses Mandats sich als nothwendig darstelle. Jndeß man hat sich, wie schon er« wähnt, überzeugen müssen, daß dies nicht geraden sei, weil doch schlüßlich an den Grundprincipien, an der Ad- jacenzverpflichtung der Ufcrbesiher Nichts geändert werden könnte und wenn man auch auf Erlaß eines neuen Ge setzes zukommen wollte, allemal an diesem Principe fest halten müßte. Das Mandat von 1819 ist seiner Zeit in legaler Weise als Landesgesetz publicirt worden und hat bis zu dem Augenblicke, wo es auf gesetzliche Weise wieder aufgehoben sein wird, seine vollständige Gültigkeit. Es konnte der Deputation daher nicht zweifelhaft sein, daß an den Bestimmungen desselben in alle Wege festgshalken wer den muß. Um aber den Adjacenten wenigstens eine Be ruhigung zu gewähren, ist ausdrücklich und absichtlich von der Deputation hervorgehoben worden, daß die Lage der selben künftig jedenfalls nur werde eine bessere werden und daß durch jetzt beabsichtigte Cvrrectivnsbaue eine unzweifel hafte Erleichterung für ihre Uferunterhaltungspflicht eintre ten werde. Uebrigens haben wir zu unserer Freude aus dem Munde dreier verehrter Mitglieder bestätigen gehört, daß schon gegenwärtig von der Staarsregicrung in allen den-Fällen, wo Adjacenten zur Mitleidenheit bei Uferbau- tcn zugezogen werden müssen, mit der größten Billigkeit verfahren werde. Da in Bezug auf den Antrag auf Seite 518, daß künftigen Negulirungsbauen allemal eine Ver- rainung der Ufer mit. den Adjacenten vorausgehen solle, von einer Seite Befürchtung, von der anderen Erwartung ausgesprochen worden ist, eine Befürchtung nämlich, daß vielleicht ein Eingriff in wohlerworbenes Eigenthum ein treten könnte, auf der anderen Seite die Erwartung, daß man cs vielleicht als das Zweckmäßigste erkennen würde, solche Uferstrccken- an die benachbarten Grundstücksbesitzer zu verkaufen, so muß ich sagen, daß Beides durch den Antrag nicht ausgeschlossen wird. Es ist selbstverständlich, daß jeder Verminung vorher eine Ermittelung, Feststellung und Berichtigung der Grenze vorausgehen muß. Tritt ein zweifelhafter oder streitiger Gesichtspunkt ein, so ist über diesen zuvörderst rechtliche Gewißheit herzustellen und erst nach Beseitigung aller Bedenken kommt zum Schluffe die Verrainung hinzu. Ich glaube, die geehrte Kammer-kann auch in dieser Beziehung allerwege Beruhigung fassen und dem Anträge unbedenklich beipflichken. Präsident v. Schönfels: Ich kann mich nun zur Abstimmung wenden. Ich würde zunächst die Frage auf die beiden Anträge richten, die sich auf Seite 525 des Be richtes befinden und zwar, da die beiden Anträge auf das 164*
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