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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- II. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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Was ferner die von den getreuen Ständen an Uns gebrachten II, Oefchwrrden und Petitionen anlangt, so wird 1) der als Beschwerde bezeichneten, ihrem Inhalte nach aber als Petition aufzufassenden Eingabe der Stadt gemeinde zu Sebnitz, den dem Advocat Ziesler zu gewäh renden Gehalt betreffend, die Berücksichtigung, zu welcher solche von den getreuen Ständen empfohlen worden, zu Theil werden. 2) Anlangend die Petition der Rechtscandidaten G. D. Rainer Schulz und Genossen um außerordentliche Ad mission und erleichterte Zulassung zur Advocatur, so wird Unsere Regierung zwar den Vorschriften^er Advocatenord- nung vom 3. Juni 1859 §Z. 4 und 5 auch fernerhin pflicht mäßig nachzugehen haben, im Uebrigen aber dem darauf bezüglichen, diese Nothwendigkeit selbst anerkennenden und nur mit dieser Voraussetzung gestellten ständischen Anträge thunlichst entsprechen. 3) Der mit der ständischen Schrift vom 14. Juni dieses Jahres zur Berücksichtigung empfohlenen Petition des Vereins deutscher Spiritusfabrikantenßwollen Wir thun lichst entsprechen und für den Fall, daß zu einer gemein samen Revision und Codification der in Bezug auf die Maischsteuer bestehenden Vorschriften unter den sämmtlichen, zu dem engeren Steuervereine gehörigen Staaten nicht ver- schritten werden sollte, eine Sammlung der einschlagenden, noch in Kraft bestehenden gesetzlichen und reglementären Bestimmungen, insoweit solche die Gewerbtreibenden betref fen und nicht lediglich die innere Steuerregie angehen, als Leitfaden veranstalten lassen, welcher zum Gebrauch der Gewerbtreibenden bestimmt und daher nicht selbst als eine vorkommenden Falles die Bezugnahme auf die erlassenen Gesetze und Verordnungen ersetzende oder ausschließende Entscheidungsquelle anzusehen sein wird. 4) In Gemäßheit der in der Schrift vom 14. Juni dieses Jahres ausgesprochenen ständischen Verwendung wird fernerhin der Betrag der durch den Rauch der Halsbrück- ner und Muldner Hütten verursachten Schäden nach den jedesmaligen Ergebnissen einer möglichst zutreffenden com- missarischen Würderung den Beschädigten, dafern nicht im einzelnen Falle eine besondere Veranlassung zu einem Ab züge vorliegt, unverkürzt ausgezahlt werden. 5) Die hinsichtlich des Schneeauswerfens auf den Straßen mittelst der ständischen Schrift vom 29. Juni dieses Jahres gethanen Vorschläge werden Wir bei der Abfassung eines neuen Straßenbaugesetzes in sorgfältige Erwägung ziehen lassen. 6) Die mittelst ständischer Schrift vom 10. vorigen Monats zu Unserer Kenntniß gebrachte Petition des Kauf manns August Erdmann Krauß und Genossen in Chemnitz und andern Orten, betreffend den Transport des Getreides auf Eisenbahnen, werden Wir einer genauen Erörterung unterziehen und den in Bezug hierauf begründet erfun denen Mängeln, soviel die inländischen Bahnen betrifft, möglichste Abhilfe geben, bei den ausländischen Bahn verwaltungen aber auf ein Gleiches soweit thunlich hin wirken lassen. 7) Auf die ständische Schrift vom 24. vorigen Monats sind Wir gern geneigt, dem darin enthaltenen Anträge in dem versöhnlichen Geiste, in welchem derselbe gestellt worden, zu entsprechen, und werden demgemäß die mit Führung der Wahllisten beauftragten Organe angewiesen werden, alle diejenigen Personen, welche wegen ihres nicht gerechtfer tigten Außenbleibens bei dem Landtage der Jahre 1850/51 der Wählbarkeit verlustig erklärt worden sind und ihren Wunsch, von dem Rechte der Wählbarkeit für die Stände versammlung wieder Gebrauch zu machen, der Obrigkeit ihres Wohnortes zu erkennen geben, dafern sie im Uebrigen den gesetzlichen Erfordernissen für die Wählbarkeit zu ge nügen vermögen, in die Liste der zu Abgeordneten Wähl baren wieder aufzunehmen. 8) Dem in der ständischen Schrift vom 31. vorigen Monats ausgesprochenen Wunsche gemäß, soll der weiteren Ausbildung des Bankwesens in Unseren Landen fortdauernd die der Wichtigkeit des Gegenstandes entsprechende Aufmerk samkeit zugewendet, auch die Frage wegen Aufhebung oder zeitgemäßer Abänderung der bestehenden Zinsbeschränkungcn in weitere Erwägung gezogen werden. 9) In Gemäßheit des in der ständischen Schrift vom 15. Mai dieses Jahres, die Petition der Stadträthe zu Borna, Pegau, Leisnig und Oschatz betreffend, niedergeleg ten Antrags, halten Wir für genehm, daß nicht nur, soweit es innerhalb der vertragsmäßigen Grundsätze ausführbar erscheint, den einschlagenden Bestimmungen des Paßkarten vertrags vom 21. October 1850 im Interesse der zur Zeit von dem Befugnisse zur Ertheilung von Paßkarten aus geschlossenen städtischen Paßpolkzeibehörden eine thunlichst weite Auffassung gegeben, sondern auch bei der nächsten Paßkartenconferenz, sowie in sonst geeignetem Wege, auf völlige Beseitigung der die Ausdehnung der Ermächtigung zur Ausstellung von Paßkarten auf alle zur Ertheilung von Auslandspässen' befugten Stadträthe hindernden Ver tragsbestimmungen hingewirkt werde. 10) Dem in der ständischen Schrift vom 19. vorigen Monats zu erkennen gegebenen Wunsche, die Verordnung vom 26. Juli 1859, die Aufhebung der Fleischtaxen und Einführung einer Fleischbeschau betreffend, in der Art zu modificiren, daß die Einrichtung der bezüglich des Fleisch verkaufs zu handhabenden sanitätspolizeilichen Controle den Ortspolizeibehörden überlassen werde, kann um so unbedenk licher entsprochen werden, als ohnedies schon gegenwärtig die in dieser Beziehung zu treffenden Maßregeln in der
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