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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860-12-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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die Gemeindevorstande oder die Mitglieder der jetzigen Ge meindebehörden fallen würden. Ich habe nur die Ueber- zeugung oder den Wunsch betont, daß die Wahl auf die geeignetsten Personen fallen möge, gleichviel ob sie jetzt Gemeindevorstande sind oder nicht. Superintendent vr. Lechler: Ich habe zur Widerlegung ums Wort gebeten; ich begebe mich in dem Falle für jetzt meines Wortes, daß noch heute die Abstimmung statlsindet und ich als Vertreter der Minorität das Wort bekomme. Präsident v. Schönfels: Ganz gewiß! Kammerherr v. Metz sch: Meine Herren, ich will die Kammer nicht ermüden und verzichte aufs Wort, indem ich erkläre, daß ich für die Minorität stimmen werde. Präsidentv. Schönfels: Ach hatte mir Herrn v. Zeh- men notirt „zur Widerlegung". Es ist das wohl nicht richtig? (Dies wird verneint.) Ich habe zu erwarten, ob Jemand weiter sich meldet, da die Liste der ausgezeichneten Redner erschöpft ist? Freiherr v. Nochow: Ich verzichte ebenfalls aufs Wort, indem der Herr Kammerherr v. Erdmannsdorff das gesagt hat, was ich mir vorgenommen hatte zu sagen. Präsident v. Schönfels: Es scheint Niemand weiter das Wort zu begehren; ich kann daher die Debatte schließen und ertheile zunächst de'm Herrn Superintendenten vr. Lech er als Referenten der Minorität das Wort und dann dem Herrn Referenten der Majorität. Superintendent vr. Lechler: Ich werde die hohe Kammer mit meinen Worten nicht lange Hinhalten. Ich wende mich vorerst zu demjenigen, weshalb ich vorhin ums Wort gebeten hatte. Ich kann Das, was der Frei herr v. Beschwitz zur Abwehr gesagt hat, nur auf mich beziehen. Aber ich muß da sagen, wenn cs sich auf mich bezog, so sind meines Herzens Gesinnung und meine Ge danken völlig mißverstanden worden. Es ist gesagt worden, es sei dem Majoritätsgutachten der Vorwurf gemacht, daß es „oberflächlich" sei. Meines Wissens habe ich etwas der , Art nicht gesagt. Sollte mir dennoch so Etwas im Flusse > der Rede entschlüpft sein, so nehme ich es auf der Stelle zurück. Das liegt mir ferne. Was aber das Andere be trifft, was mir vorgehaltcn worden ist, daß ich das Majo ritätsgutachten beschuldigt habe, es sei principiell falsch und lege einen schiefen Grund, so habe ich das allerdings ge sagt, kann es auch nicht zurücknehmen; ich glaube aber nicht, daß das heißt, der Majorität der Deputation Etwas in's Gewissen schieben. Das ist rein fachlich und ich hatte überdies vorausgeschickt, daß ich nur mein individuelles Unheil, meine persönliche Ueberzeugung ausspreche. Ich kann natürlich nur meine Anschauung aussprechen; Jeder spricht seine Anschauung aus und je aufrichtiger wir's thun, .desto besser ist es. Da Handelt sichs rein um die Sache, nicht um die Gewissenhaftigkeit und Treue, um den Fleiß, mit dem etwas behandelt worden ist und ich weiß auch, mit welcher Sorgfalt und Hingebung sämmtliche Depu- tationsmitglieder sich ihrer Aufgabe ergeben haben. Aber ich kann mir andererseits nicht verhehlen, wix sind auf diesem Punkte principiell verschiedener Anschauung; da ist auch eine Vereinigung der Principien nicht möglich. — Dann ist von Herrn v. Zehmen bemerkt worden, der Haupt unterschied zwischen unserem Majoritäts- und Minoritäts gutachten liege blos in der Frage: indirectc oder directe Wahlen? Nein, ich glaube nicht! Ich behaupte, wenn wir eine indirecte Wahl der Vertreter und Kirchengemeinde be kommen, in der Art: es wählt die Gesammthcit der evan gelischen Hausvater.nach den Bestimmungen im Entwürfe §. 26; die wählen Wahlmänner und diese ernenrtcn den Kirchenvorstand, dann bin ich ganz einverstanden. Das ist, glaube ich, die untergeordnete Frage, nicht die Haupt frage, in der wir auseinander gehen. Der Herr Referent hat die. Majorität vertheidigt gegen den Verdacht eines wider die Kirche feindseligen Animus. Darauf erwidere ich: wenn je in mdinen Worten oder in dem Tone meiner Worte etwas so geklungen haben sollte, als liege mir das im Sinn, so nehme ich das hiermit zurück; das war meines Herzens Sinn nicht. Ich will Nichts weiter sagen. Ohne irgend Jemandem die Ueberzeugung, die er hat, ins Gewissen schieben zu wollen, muß ich rein von mir aus sagen: ich kann das Gefühl nicht überwinden; ich würde das Bewußtsein nicht los werden, wenn ich dem Gutachten der Majorität zustimmte fsir meine Person; ich hätte die Kirche verrathen und verkauft. Ich muthe Niemandem zu, so etwas zu fühlen und ich sage nur: „ein Jeglicher sei seiner Meinung gewiß"! Und ich bitte Jeden der Herren, der noch einer solchen Bitte Raum geben kann, Jeden, bei dem der Entschluß nicht schon feststehet, um des Besten der Kirche willen: stimmen Sie dafür, daß die Vertreter der Kirchengemeinde durch die Kirchengemeinde ge wählt werden! Referent Vicepräsident v. Friesen: Der Referent darf sich heim Schluffe der allgemeinen Berathung gewiß mit erlauben, ein Urtheil über die Berathung im Ganzen auszusprcchcn. Auch habe ich für die Meinung eines Jeden eine zu hohe Achtung, als daß ich dieselbe einer mir nicht zu kommenden Kritik unterwerfen sollte. Aber einen Gedanken erlaube ich mir denn doch auszusprechen und das werden mir die geehrten Herren, die gesprochen haben, nicht ver argen. Ich glaube, wir haben uns doch zu sehr in Idealen bewegt und manchmal nicht ganz frei von Uebertreibung. Es wird mir obliegen, das einigermaaßcn nachZuwcisen, nur durch sehr-wenige Beispiele. Ich kann kurz sein. Es. ist gesagt worden- wenn Man überhaupt die Trennung zwischen . kirchlichen-und politischen Gemeinden, zwischen Kirche und Staat nicht wolle; wenn man die Auseinan-
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