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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-01-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 1I. Dresden, am 3. Januar 1861. Dreizehnte öffentliche Sitzung der Ersten Kammer-am 21. December 1860. Inhalt: Verlesung des Protokolls. — Reglstrandenvortrag. — Mit« theilung des'Herrn v. Erdmannsdorff über einen im Leipziger Journal erschienenen Artikel. — Fortgesetzte Berathung des Berichts der Zwischendeputation über den Entwurf einer Kirchenordnung für die evangelisch-lutherische Kirche, und zwar nachträgliche Abstimmung über die in §. 26 enthalte nen Worte: „das 40. AlterSjahr", und den letzten Satz im ersten Absätze des Paragraphen, wie auch über §. 27. Die Sitzung beginnt um 11 Uhr 20 Minuten Vor mittags in Anwesenheit von 38 Kammermitgliedern, sowie in Gegenwart des Herrn Staatsministers v. Falken stein und der königlichen Commissare Geheimen Raths vr. Hübel und Geheimen Kirchenraths vr. Gilbert. Präsident v. Schönfels: Herr Secretär Wimmer wird die Güte haben, das Protokoll der gestrigen Sitzung zu verlesen. (Dies geschieht.) Ich habe zu erwarten, ob JeWnd gegen die Fassung des Protokolls Etwas zu bemerken hat. Superintendent vr. Lechlerr Ich habe gehört, (ver- muthe aber, daß es im Protokoll doch wohl richtig steht) ich hatte gegen das Minoritätsgutachten gesprochen. Secretär Wimmer.- Nein, gegen das „Majoritätsgut achten" steht im Protokolle. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand weiter gegen die Fassung des Protokolls etwas zu erinnern hat, so würde ich es für genehmigt erklären und ersuche Herrn Bürgermeister Müller und Herrn v. Schönberg» Bibtan, dasselbe mit mir zü vollziehen. (Geschieht.) - Wir wenden uns nun zum Vortrag aus der Regi- strande. Es befindet sich auf derselben eine Nummer und I. A. (2. Abonnement.) ich ersuche den Herrn Secretär Wimmer, uns den Vor trag derselben zu geben. (Nr. 86.) Petition des Professors vr. Nicolaus Mat thias Petersen zu Grimma vom 14. December 1860 um Verwendung bei der hohen Staatsregierung auf Verbesser ung des Eaxationsverfahrens bei Expropriation städtischer Grundstücke. Ueberreicht durch Herrn Rittergutsbesitzer Rittner -mit 45 Druckexemplaren einer „actenförmigen Darstellung". Präsident v. Schönfels: Was die gedruckten Exem plare anbetrifft, so sind dieselben bereits vertheilt. Im Uebrigen aber hat diese Eingabe von Herrn Rittner eine Unterstützung erhalten und zwar insofern, als derselbe ein Begleitschreiben dazu gegeben hat, in welchem er den Wunsch ausdrückt, bei Gelegenheit der Ueberreichung der Eingabe einige Worte zu sprechen und etwaige Mißver ständnisse aufzuklären, die etwa hinsichtlich derselben ent stehen könnten. Ich muß freilich auf Z. 114 der Land tagsordnung aufmerksam machen; denn sollten diese Worte eine Bevorwortung der Petition sein, 'dann würde ich bitten, damit zu warten, bis dieselbe zur Verhandlung in der Kammer kommt. Sollten sie aber nur dazu dienen, um ein Mißverständniß aufzuklaren, so ertheile ich Herrn Rittner das Wort. Rittergutsbesitzer Rittner: Es geschieht nur auf den ausdrücklichen Wunsch des Petenten, daß ich mir das Wort erbeten habe, um den Lhatbestand dieser Petition in das richtige Licht zu stellen. Der Sachverhalt ist folgen der: Dem Petenten und mehreren anderen benachbarten Grundbesitzern sind im Jahre 1852 Grundstücke expropriirt worden und es ist nun der merkwürdige Fall vorhanden, daß die Betheiligten nach 8Vs Jahren die Bezahlung für die ihnen vollständig entzogenen Grundstücke trotz zahl reicher Actenstücke noch nicht erlangen können. Es mag wohl eine sehr verwickelte Sache sein; sie hat auch bereits vor Jahren in mehreren Ministerien zur Beförderung und Entscheidung vorgelegen; aber der Petent ist dennoch weit entfernt, einer der hohen Behörden eine directe, Schuld beimessen zu wollen; eben so wenig will er Beschwerde in seiner Angelegenheit.führen; denn er ist viel zu sehr von seinem guten Rechte überzcugi'und hofft mit Zuversicht, seine Bezahlung auch ohne eine Beschwerde zu erhalten. 56
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