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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-01-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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als zurückgezogen zu betrachten. Ich habe mir nur er lauben wollen, meine abweichende Ansicht auszusprechen. Präsident v. Schönfels: Wenn die Kammer mit der Zurückziehung des Koch'schen Antrages einverstanden ist, so ist derselbe als zurückgezogen anzusehen und es stünde nur noch der v. Nostiz-Nochow'sche. Herr v. Rochow hat das Wort zur Widerlegung. . Freiherr v. Rochow: Ich glaube doch, daß ein solcher oppositioneller Sinn, wie ihn Herr Bürgermeister Koch voraussetzt, in kirchlich-religiösen Dingen bei den Gemein den dem Pfarrer gegenüber nicht vorausgesetzt werden kann. Freiherr v. Welck: Wenn bei irgend welchen Para graphen dieses Gesetzes, so tritt es bei den 27 bis mit 36 ein, daß die Stände etwas Anderes, als wie ein Gut achten über den Inhalt dieser- Paragraphen nicht abgeben können und auch die Staatsregierung wird es gewiß weder erwarten, noch für zweckmäßig halten, daß hier über das Wahlvcrfahren schon ganz bestimmte ständische Beschlüsse ausgesprochen werden. Ich bin also, wie sich schon hieraus ergiebt, im Allgemeinen ganz mit dem ehemaligen Koch'schen — jetzt Koch-Nostiz'schett Amendement insofern einverstan den, als auch ich glaube, daß das ganze Wahlverfahren Nothwendig durch einzelne Statuten geordnet werden müßte. Es wird gewiß ein großer Unterschied sein müssen zwischen dem Wahlverfahren auf dem Lande und in kleinen Städten, die die Landgemeindeordnung angenommen haben und zwi schen dem in größeren Städten. Ich glaube-also, daß, wie schon von einem geehrten Redner in einer früheren Sitzung gesagt wurde, das Resultat der jetzigen Berathung des Gesetzes eigentlich nur mit einer ersten Lesung zu ver gleichen sein wird. Ich überzeuge mich immer mehr und mehr, daß die hohe Staatsregierung aus den jetzigen Be- rathungen nur ein beachtenswerthes und hoffentlich auch beachtet werdendes Material für die nochmalige Vorlegung eines Gesetzentwurfes entnehmen werde. Kommt es also meiner Ansicht nach nur darauf an, im Allgemeinen seine Meinung über den Inhalt dieses Paragraphen auszu sprechen, so wiederhole ich, daß ich bei §'. 27 vollkommen mit dem dazu gestellten v. Nostiz'schen Amendement ein verstanden bin. Ich hätte aber allerdings geglaubt, daß in allen Fällen, selbst auch bei den Wahlen in Landgemein den, die relative Stimmenmehrheit genügen würde. Wenn man die unendlichen Weltläufigkeiten betrachtet, welche in größeren Gemeinden diese Wahl haben wird, so möchte ich doch davor warnen, daß diese Weitläufigkeit nicht vielleicht noch unnöthigerweise vermehrt werde. Die Sache ist denn doch so ernst, daß wohl zu erwarten steht, daß bei einer recht eindringlichen und angemessenen Ansprache an die Wählenden es sich Jeder gleich beim ersten Male recht genau überlegen und mit seinem Gewissen zu Rathe gehen werde, Wem er seine Stimme geben müsse. Mit dem Amende ment des Herrn v.-Metzsch werde ich mich auch eknver- stehen. Dagegen'müßte ich aber dringend bitten, den In halt des zweiten Absatzes in §. 27, auch wenn es sich nur, wie meine Ansicht ist, darum handelt, -jetzt allgemeine Grundsätze auszusprechen, unverändert beizubehalten. Es scheint mir eine Gewissenspflicht zu sein, die wir gegen die Geistlichen unseres Landes erfüllen, wenn wir ihnen durch Annahme dieses Schlußsatzes das Vertrauen aussprechen, daß sie eben am Besten wissen müssen, welche Mitglieder ihrer Gemeinde sich am Besten zu diesem Amte eignen. Ich kann auch nicht die Befürchtung theilen, die Herr Bürgermeister Koch ausgesprochen hat. Ich gebe zu, daß bei politischen Wahlen diese Befürchtung ganz an ihrem Orte sein würde. Meine Herren, das ist eben der Fluch, der auf diesem ganzen politischen Treiben haftet, daß eben dabei Alles von Mißtrauen gleich a priori ausgeht und von den Wäh lern die Gewissenhaftigkeit nur darein gesetzt wird, daß sie Leute wählen, die recht Opposition zu machen verstehen. Wir wollen hoffen, daß es in Angelegenheiten des kirch lichen Lebens bei uns nie so weit kommen möge. Es ist vielfach in diesem Saale von dem erfreulichen Zustand ge sprochen worden, der in Bezug auf unsere Kirche bestehe. Es scheint also auch keine Ursache zu einem Mißtrauen vorhanden zu sein, welches wir gegen die Pfarrer sowohl, wie gegen die Gemeinden selbst dadurch aussprechen wür den, daß wir fürchteten, diese Letzteren würden in oppo sitioneller Weise dem Anrathen und den Vorschlägen ihrer Pastoren widersprechen. Ich müßte dringend bitten, daß die geehrte Kammer sich für den zweiten Satz ausspreche: Uebrigcns sehe ich ganz von der Stellung eines besonderen Antrages ab; ich habe es nur für meine Pflicht gehalten, im Allgemeinen meine Ansicht über diesen Paragraphen auszusprechen. — Da Niemand in diesem Augenblicke das Wort ergreift, so darf ich wohl noch ein paar Morte hin zufügen in Bezug auf das Sousamendement des.Herrn v. Rochow. .Ich Muß gestehen, daß auch ich wünschen möchte, daß bei der Vorberathung, die der Pfarrer mit sich selbst und mit seinem Gewissen über die vorzuschlagen den Mitglieder des Kirchenvorstandes znFveranstaltcn hat, auch dem Patron die Ehre einer Mitberathung zu Theil werde. Ich nenne es absichtlich eine „Ehre"; denn es wird zu einer solchen durch das Vertrauen, das man dadurch gegen die Patrone ausspricht. Ich würde also ganz dem Anträge des Herrn v. Rochow beistimmen. Präsident v. Schönfelsr Herr-Oberhofprediger vr. Liebner zur Widerlegung. Oberhofprediger vr. Liebner: Es hat mich Herr Bürgermeister Koch, indem ich vorhin die Leitung der Wahl durch die Pfarrer betont habe, angegriffen. Allein mein geehrter Herr Nachbar hat bereits das Wesentliche zur Wi derlegung gesagt. Es ist ein Unterschied; man muß die kirchlichen Wahlen mit den politischen nicht confundirem
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