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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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suchen, den Nednerstuhl zu betreten und hierüber den be treffenden Vortrag zu geben. Referent Bürgermeister Löhr: Der Bericht der zwei ten Deputation über die von dem Landtagsausschusse zu Verwaltung der Staatsschulden auf die Jahre 1856, 1857 und 1858 abgelegten Rechnungen lautet so: Nachdem die von dem mit Verwaltung der Staats schulden betrauten Landtagsausschusse*) auf die Jahre 1853, 1854 und 1855 gelegten Rechnungen bei der letzten ordent lichen Ständeversammlung 1857/58 vorschriftmäßig geprüft und von beiden Kammern auf vorherige Berichterstattung, vergleiche Landtagsmittheilungen der Ersten Kammer 1857/58, Band 2, Seite 1148, und die der Zweiten Kammer Wand 3, Seite 2044, als richtig anerkannt worden, hat der genannte ständische Ausschuß, wie dies §. 107 der Verfassungsurkunde und §. 15 des Gesetzes vom 29. September 1834, die Einrich tung der Staatsschuldencasse betreffend, vorschreibt, der gegenwärtig versammelten Ständeversammlung mittelst Schreibens vom 8. November dieses Jahres folgende Rech nungen über die Verwaltung der Staatsschulden in den Jahren 1856, 1857 und 1858 zur Erinnerung und Justi- fication vorgelegt: 1) drei Rechnungen über die älteren Steuerschulden; 2) drei dergleichen über die Zprocentige Anleihe vom Jahre 1830 oder die sogenannten neueren Steuer schulden ; 3) drei dergleichen über die zinsbare Kammercreditcassen- schuld; 4) drei dergleichen über den zum Behuf der gänzlichen Abwickelung der unzinsbaren Kammercreditcassen- schuld werbend angelegten Nebenfonds; 5) drei dergleichen über die im Jahre 1844/48 creirte Staatsschuld zu drei und resp. fünf Procent; *) Das in Betreff der Neuwahlen des Landtagsaus schusses zu Verwaltung der Staatsschulden erlassene könig liche Decret (vgl. L.M. I. K. Nr. 2, S. 14) lautet: In Gemäßheit des Gesetzes vom 29. September 1834 ist von den jetzt versammelten Ständen eine neue Wahl des Ausschusses zü Verwaltung der Staatsschulden vorzuneh men, bei welcher das Absehen auf drei Mitglieder und drei Stellvertreter aus der Ersten, sowie auf zwei Mit glieder und zwei Stellvertreter aus der Zweiten Kammer zu richten sein wird. Seine Königliche Majestät geben daher den getreuen Ständen anheim, diese Wahlen zu veranstal ten, den neuerwählten Ausschuß zur Uebernahme der Ge schäfte von dem abtretenden zu veranlassen und -den Erfolg anzuzeigen. Allerhöchstdieselben verbleiben den getreuen Standen in Huld und Gnaden jederzeit wohl beigethan. Gegeben zu Dresden, am 6. November 1860. Johann. 8.) Richard Freiherr von Friesen. 6) drei dergleichen über die im Jahre 1847 creirte 4pro- centige Staatsschuld; 7) drei dergleichen über die im Jahre 1851 creirte 4Vsprocemige Staatsschuld; 8) drei dergleichen? über die im Jahre 1851 übernom mene 4procentige sächsisch-schlesische Eisenbahnschuld; 9) drei dergleichen über die in den Jahren 1852 und. 1855 creirte 4procentige Staatsschuld; 10) drei dergleichen über die im Jahre 1855 wegen Er werbung der sächsisch-bayerischen Staatseisenbahn creirte 3procentige Staatsschuld und 11) drei dergleichen über den, zur Abwickelung bei der Bezahlung ausgelooster Capitalien gekürzten Baar beträge für fehlende Zinscoupons bestehenden Fonds. Es liegen diesen Rechnungen die darüber von den dazu autorisirten Rechnungsrevisionsbcamten zusammengestelltcn und von den Rechnungsfertigern, beziehendlich deren Erben noch schriftlich als richtig anerkannten besonderen Abschlüsse, sowie drei Gutachten der königlichen Oberrechnungskammer vom 7. September 1858, 13. September 1859 und 15. October 1860 bei, wornach bei letzterer jene Rechnungen bereits geprüft, hierbei insgesammt als richtig befunden worden und gegen die darüber dem Landtagsausschusse zu crtheilende Liberation ein Bedenken weiter nicht stattsindet. Die Rechnungen nebst Beilagen sind zunächst an die Erste Kammer gelangt und von dieser durch Beschluß vom 13. November dieses Jahres, Landtagsmitthcilungen der Ersten Kammer, Seite 7 und 8, der unterzeichneten Deputation zur ebenmäßigen Prüfung und zur Begutachtung überwiesen worden. Zur Erledigung dieses ihr gewordenen Auftrags beehrt sich nun dieselbe, mit dem Bemerken, daß sie von einer eingehenden und erschöpfenden Darlegung des Ursprungs und geschichtlichen Verlaufs der unter 1 bis 6 angegebenen Staatsschulden gegenwärtig deshalb absehen zu dürfen ge glaubt hat, weil derselbe früher schon wiederholt, und namentlich im Berichte der Ersten Kammer vom 4. Januar 1852, ' vergleiche Landtagsacten vom Jahre 1851/52, Bei lagen zu den Protokollen der Ersten Kammer, 1. Band, Seite 1, auf das Ausführlichste beleuchtet worden ist, über das ge dachte Rechnungswert Folgendes berichtlich und beziehend lich gutachtlich vorzutragen: Zu 1. Die älteren Steuerschulden betreffend. Die Rechnung auf 1855 schloß mit einem baaren Cassenbestande von 2672 Thlr. 6 Ngr. 7 Pf. ab, 'welcher in den Jahren 1856/58 aus dem Grunde eine Verände rung nicht erfahren, weil im Verlaufe derselben eine Ab zahlung auf die älteren Steuerschulden nicht stattgefunden hat. Es ist daher auch am Schluffe des Jahres 1858 nach Ausweis der betreffenden Rechnung ein Baarvorrath von 2672 Thlr. 6 Ngr. 7 Pf. verblieben. Derselbe besteht aus zur Bezahlung aus der Steuercreditcaffe ausgesetzten älteren Beträgen, hat wegen mangelnder Legitimationen und sonst noch nicht ausgezahlt werden können, ist bei der Staatsschuldencasse zur Abzahlung der noch ungetilgten Passivcapitalien an
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