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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-02-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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Präsident v. Schönfels: Der Jrrthum ist wahrschein lich daraus hervorgegangen, daß die Aufschrift lautet: ,,An die Ständeversammlung des Königreichs Sachsen" und daß die Eingaben mit dieser Aufschrift stets an die Erste Kammer abgegeben werden. Die Kammer hat den An trag des Herrn v. Mctzsch vernommen; ich frage, ob sie demselben Folge geben will? — Einstimmig Ja. Ich habe eine weitere Mittheilung nicht zu machen und wir können daher sogleich zur Tagesordnung uns wenden und zwarzurBerathung des Berichts,respectiveNach berichts der Zwischendeputation über den Entwurf zu einer Gewerbeordnung und ich habe Herrn Bürger meister Müller als Referenten zu ersuchen, den Rednerstuhl zu betreten und diesen Bericht vorzutragen. 'Referent Bürgermeister Müller: Das betreffende aller höchste Dekret lautet: , (S. dasselbe L.M. H. K. S. 18.) Die Gesetzesvorlage selbst lautet: Entwurf eines Gewerbegesetzes für das Königreich Sachsen. Der Eingang zum Gesetzentwurf lautet: Wir, Johann, von Gottes Gnaden König von Sachsen rc. rc. rc. haben, in Erwägung, daß die Gesetz gebung über den Gewerbebetrieb einer den veränderten Verhältnissen angemessenen Umgestaltung dringend bedarf, mit Zustimmung Unserer getreuen Stände beschlossen, wie folgt: Ich würde nun, meine Herren, die allgemeinen Mo tiven Seite 119 bis 161 vorzulesen haben; sie sind sehr ausführlich, wie die Umfänglichkeit schon andeutet; sie ent halten fünf volle Druckbogen. Man kann annehmen, daß die Motiven den geehrten Kammermitgliedern vollständig bekannt sind und ich würde daher an das geehrte Direkto rium die Bitte richten, die Kammer und den königlichen Negier«ngscommifsar zu fragen, ob vielleicht der Kürze halber von der Vorlesung dieser allgemeinen Motiven^ab- gesehen werden könnte? Präsident v. Schönfels: Es würde sich zuvörderst die hohe Staatsregierung darüber zu erklären haben. König!. Commissar Vr. Weinlig: Ich erkläre mich damit einverstanden. Präsident v. Schönfels: Ich habe nun die Kammer zu fragen, ob sie nach dem Vorschläge des Herrn Referen ten von der Vorlesung der allgemeinen*) Motiven absehen wolle? — Einstimmig Ja. ') Den allgemeinen Theil der Motiven, von deren Vorlesung die Kammer absieht, stehe L.M. II. K. S. 39—S6. Referent Bürgermeister Müller: Ich habe nun den Bericht der Zwischendeputation der Ersten Kammer über den Entwurf eines Gewerbcgesetzes vorzulesen, welcher als Hauptbericht erscheint, indem er schon vor Eröffnung des Landtags abgeschlossen worden ist. Dieser lautet: Das Verlangen nach einem den Verhältnissen des LanNcs entsprechenden Gewerbegesetze hat sich schon seit mehreren Jahrzehnten geltend gemacht. Darüber, daß die zerstreuten Bestimmungen über einzelne Materien des Ge werberechtes zusammengestellt und unter Ausscheidung des nicht mehr Brauchbaren und Hinzufügung dessen, was in zwischen nöthig geworden ist, in ein Ganzes vereinigt wer den möchten, war überall dringendes Verlangen vorhanden. Und doch wollte es nicht gelingen, dieses Ganze fertig zu bringen. Denn immer erschienen wieder entweder nur einzelne Theile des erwarteten Ganzen, wie z. B. das Ge setz über den Gewerbebetrieb auf dem Lande vom 9. Ok tober 1840, oder gar nur Einzclbcstimmungen im Wege der Verordnung oder der Concessionsertheilung. Waren auch bei der Schwierigkeit der Sache dem Kennerauge die Gründe dieser Zögerung erklärlich, so wurde dieselbe doch auch von anderer Seite auf nicht vortheilhafte Weise für den Staat ausgebeutet und benutzt. Endlich nach langem Harren erschien der von der Staatsregierung der Oeffentlichkeit übergebene, von den hauptsächlich Betheiligten mit Begierde entgegengenommene Entwurf zu einer Gewerbeordnung von 1857, eine Arbeit, in welcher der Wille zu helfen, weil es noth thut, in einer ancrkennungswerthen Weise Ausdruck gefunden hat. Er ist ein vom redlichsten Willen, von vorzüglicher Verstandes schärfe und seltener >Kenntniß der allgemeinen und speci- eilen Verhältnisse geschaffenes Werk, welches sicherlich Alle befriedigt hätte, wenn cs zehn oder noch mehr Jahre früher erschienen wäre. Durch den gewaltigen Fortschritt der Zeit, in welcher durch eherne Bahnen und Dampfschifffahrt die entferntesten Völker einander näher gerückt und die An sprüche an Handel und Gewerbe in jeder Hinsicht größer und vielseitiger geworden sind, ist jedoch der im Entwürfe von 1857 von sachverständiger Hand mit so großer Sorg falt und Gewandtheit aufgeführte künstlerische Bau, durch welchen eine Zwischenperiode zwischen dem Alten und Neuen geschaffen und die Ausgleichung auf minder fühlbare Weise vermittelt werden sollte, unbrauchbar geworden; und es bleibt, nachdem das Princip der Gewcrbefreiheit, welches in England, Holland, Belgien, Amerika, Frankreich, der Schweiz, Schweden und Dänemark schon lange besteht, auch in deutschen Nachbarländern sich Bahn gebrochen hat und insbesondere in Oesterreich bereits praktisch ins Leben getreten ist, dem industriellen Sachsenlande, das auf 272 Quadratmeilen über 2 Millionen Seelen zü ernähren hat, geradezu gar nichts Anderes übrig, als einen weiten Schritt vorwärts zu thun, um sich durch nachbarliche Eon- currenz nicht überflügeln oder in ein langes Siechthum ver setzen zu lassen. Mag auch die vorzunehmende Operation hie und da tief einschneiden in gewohnte Kreise und Ver hältnisse, mag auch das Ausziehen des alten Kleides schwer fallen, nach dem Ueberstehen wird -i- so darf man wohl mit Vertrauen hoffen — ein um so erquicklicheres Wohl befinden sich ergeben. Von dieser Anschauung- durchdrungen, erkennt die unterzeichnete Deputation, gestützt auf die dem neuen Ge-
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