Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,3
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028268Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028268Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028268Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-07-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll76. Sitzung 1907
- Protokoll77. Sitzung 1929
- Protokoll78. Sitzung 1951
- Protokoll79. Sitzung 1967
- Protokoll80. Sitzung 1973
- Protokoll81. Sitzung 1985
- Protokoll82. Sitzung 2009
- Protokoll83. Sitzung 2037
- Protokoll84. Sitzung 2049
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2109
- Protokoll87. Sitzung 2129
- Protokoll88. Sitzung 2159
- Protokoll89. Sitzung 2191
- Protokoll90. Sitzung 2221
- Protokoll91. Sitzung 2245
- Protokoll92. Sitzung 2269
- Protokoll93. Sitzung 2297
- Protokoll94. Sitzung 2321
- Protokoll95. Sitzung 2337
- SonstigesBeilage zum königlichen Decrete, einige das Pensionswesen ... 2368
- Protokoll96. Sitzung 2371
- Protokoll97. Sitzung 2399
- SonstigesBeilage zur Nr. 95-97 der Landtagsmintheilungen der zweiten ... 2423
- Protokoll98. Sitzung 2453
- Protokoll99. Sitzung 2481
- Protokoll100. Sitzung 2507
- Protokoll101. Sitzung 2535
- Protokoll102. Sitzung 2543
- Protokoll103. Sitzung 2559
- Protokoll104. Sitzung 2585
- Protokoll105. Sitzung 2603
- Protokoll106. Sitzung 2623
- Protokoll107. Sitzung 2641
- Protokoll108. Sitzung 2661
- Protokoll109. Sitzung 2671
- BandBand 1857/58,3 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
wogen gefunden hat, eine niedere Steuer zu beantragen, sondern vorzog, für Eisenbahnzwecke 994,000 Lhlr. eigen mächtig zurückzulegen, um die Zukunft vor starken Aus gaben zu schützen. Nun wird zwar gesagt, und die Re- regierung glaubt in dieser Beziehung eine recht sichere Basis zu haben, und berechnet nach einer Beilage, nicht wie im Berichte falsch gedruckt ist L, sondern in der Bei lage sub k einen sehr hohen Zinsenertrag aus den für die Eisenbahnen angelegten Fonds, so daß die zurückgelegten Summen nur als Ueberschüsse erscheinen. Ich mag nicht streng rechnen, meine Herren, mit den Eisenbahnen. Ich mag z. B. nicht danach fragen, ob das Verhältniß der Post zu den Eisenbahnen geregelt wurde und wie, ob die Poft durch die Eisenbahnen beeinträchtigt wird oder die Eisenbahnen gewisse Beträge abgeben an die Postver waltung. Ich mag nicht berechnen, was die Oberverwaltung kostet, die Pensr'onslast, die dem Staate erwächst, die Brandversicherungsbeitrage, Repräsentationsaufwand auf den Bahnhöfen, Vorarbeiten und Kosten zu allgemeinen Eisenbahnzwecken, die wir alle besonders im Ausgabebudget finden, nicht den Verlust an Gewerbesteuern, welche Privat bahnen zu zahlen hätten, alles Das mag den Staatseisen- bahnen zu Gute gehen. Aber die Ansätze in dieser Beilage sub P möchte ich doch etwas näher ins Auge fassen und den Herren eine andere Berechnung vorlegen, wie ich mir aus dem Materiale, was ich im Stande war einzusehen, zusammen getragen habe, besonders aus den Rechenschafts berichten. In der Beilage sub k' ist von der Staats regierung angeführt bis zum Jahre 1848, daß verwendet worden sei auf die Eisenbahnen 11,418,816 Lhlr. 10 Ngr. 8 Pf., in dem Rechenschafsberichte vom gleichen Jahre sind angegeben 14,678,516 Lhlr. 4 Ngr. 9 Pf. und außer dem aus Baarfonds, den sogenannten Reinerträgen 44,978 Lhlr. 26 Ngr. Zu Ende des Jahres 1851 ist in der Beilage suä k aufgcführt 27,675,631 Lhlr- 10 Ngr. 4 Pf. Im Rechenschaftsberichte ist aufgcführt 29,350,102 Lhlr. 12 Ngr. 1 Pf. und aus Reinerträgen 694,529 Lhlr. 22 Ngr. 6 Pf. Bis Ende des Jahres 1854 ist von der Regierung ange geben 31,044,549 Lhlr. 10 Ngr. 4 Pf., im Rechenschafts berichte 31,524,914 Lhlr. 26 Ngr. 6 Pf. und aus Baar fonds 1,119,951 Lhlr. 24 Ngr. 1 Pf. Ferner wurde bis Ende 1857, was schon früher bewilligt war, jedenfalls ver wandelt in 1,434,225 Lhlr. 15 Ngr. 9 Pf. und 997,125 Lhlr. aus Reinerträgen. Das macht im Ganzen nicht, wie die Regierung angegeben, 31,728,599 Lhlr., sondern 35,076,217 Lhlr. baar bestrittene Neubaukosten für die Staatsbahnen. Nun wird sich nach den sehr veränderten Sätzen, denn es ist wohl ein Unterschied, ob 3 Millionen drei Jahre eher oder später in Ausgabe kommen, Jeder leicht den Zinsenverlust wenigstens annähernd berechnen können, welcher in den Baujahren oircu 1V2 Millionen be trägt. Aber auch diesen Verlust zum geringsten Satze an genommen, so wird man doch niemals weniger, als 36 Millionen auf die Eisenbahnen verwendeten Capitals an nehmen können. Wenn man nun 36 Millionen annimmt, so wird man auch zugeben müssen, daß man nach dem Budgetansatze für nächste Finanzperiode die Bahnen noch nicht 4 Procent rentiren, indem unter den 1,400,000 Lha- lern Eisenbahnertragen für die neuern Bahnen, für welche wir 9 Millionen, d. h. 3 Millionen Löbau-Reichenberg, 4 Millionen Zwickau - Chemnitz, 2 Millionen Zwickau- Schwarzenberg, bewilligt haben, 100,000 Lhlr. als Rente angenommen sind. Falsch ist es meiner Ansicht nach fer ner, daß in der Beilage ? die abgezahlten Staatschulden den Eisenbahnen zu Gute gerechnet sind. Wollte man aber annehmen, es wären die Schulden von den Eisen bahnen selbst contrahirt worden, so ist immer wieder nicht in Anschlag gebracht, was die Anleihe für Kosten verursacht hat, und nicht die jährliche Abzahlung von den Erträgen abgezogen worden. Der Staat hat also seinen Eisenbahn betriebsanstalten, wie anzunehmen ist, ein spesenfreies Dar lehn gemacht, in welcher Weise er selbst die Summe auf gebracht hat, das ist Sache der Hauptstaatskaffe und kann nicht Sache der Eisenbahnen selbst sein. Nur der Staat kann dem Eisenbahnbetriebe das Darlehn gemacht haben und er hat auch nur in seiner Gesammtheit den Credit und die Garantie dafür zu bieten. Ebenso verhält es sich mit den 400,000 Kassenbillcts. Der Herr Minister hat wie derholt erklärt, wie nothwendig es sei, in den Kellern der Hauptstaatskasse einen tüchtigen Baarfond zu halten, um für Zeiten, wo es nöthig, stets eine tüchtige Auswech selungskasse bereit zu haben für die Kassenbilletschuld. Die Zinsen von diesem todten Capitale werden den Eisenbahnen nicht angerechnet, wohl aber rechnet man ihnen die Zinsen von jenen 4 Millionen zu Gute, um ja den Steuerpflich tigen recht viel Eisenbahnertrag herausrechnen zu können. Es ist den Eisenbahnen nicht angerechnet die Summe von 80,000 Lhaler wegen Beschaffung neuer Kassenbillets, nicht die Summe für Verluste rc. Es werden ihnen über haupt keine Lasten zugeschrieben, sondern nur der Vortheil, keine Zinsen berechnen zu dürfen, weil es zufällig den Ständen beliebte, 4 Millionen in unverzinslichen Kassen billets aufzunehmen, als für Eisenbahn- und andere Zwecke auch verzinsliche Anleihen gemacht wurden. Nach meiner Ansicht ist dies allein Sache der Hauptstaatskasse und wer wird behaupten, daß Sachsen nicht fähig wäre, ohne die Eisenbahnen selbst zu besitzen, 7 Millionen Kassenbillets zu machen? Es hat aber eben der Staat die 4 Millionen ausgenommen und sie den Eisenbahnen spesenfrei geliehen, und ich würde es für eine reine Comödie erklären, wenn man den Eisenbahnen willkürlich etwas zu Gute schreibt oder zur Last, wie es eben beliebt. Es kann niemals ein Vergleich stattsinden Mischen vom Staate gebauten und zwischen Privateisenbahnen und deren Erträgen und Kosten, wenn Capital und Betriebsrechnungen nicht nach gleichen Grundsätzen gestellt werden, und für uns ist die Beurthei-
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview