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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,3
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028268Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028268Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028268Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-07-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll76. Sitzung 1907
- Protokoll77. Sitzung 1929
- Protokoll78. Sitzung 1951
- Protokoll79. Sitzung 1967
- Protokoll80. Sitzung 1973
- Protokoll81. Sitzung 1985
- Protokoll82. Sitzung 2009
- Protokoll83. Sitzung 2037
- Protokoll84. Sitzung 2049
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2109
- Protokoll87. Sitzung 2129
- Protokoll88. Sitzung 2159
- Protokoll89. Sitzung 2191
- Protokoll90. Sitzung 2221
- Protokoll91. Sitzung 2245
- Protokoll92. Sitzung 2269
- Protokoll93. Sitzung 2297
- Protokoll94. Sitzung 2321
- Protokoll95. Sitzung 2337
- SonstigesBeilage zum königlichen Decrete, einige das Pensionswesen ... 2368
- Protokoll96. Sitzung 2371
- Protokoll97. Sitzung 2399
- SonstigesBeilage zur Nr. 95-97 der Landtagsmintheilungen der zweiten ... 2423
- Protokoll98. Sitzung 2453
- Protokoll99. Sitzung 2481
- Protokoll100. Sitzung 2507
- Protokoll101. Sitzung 2535
- Protokoll102. Sitzung 2543
- Protokoll103. Sitzung 2559
- Protokoll104. Sitzung 2585
- Protokoll105. Sitzung 2603
- Protokoll106. Sitzung 2623
- Protokoll107. Sitzung 2641
- Protokoll108. Sitzung 2661
- Protokoll109. Sitzung 2671
- BandBand 1857/58,3 -
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lung unsrer Bahnverwaltungen fast unmöglich. Ich werde nun im Verlauf der Debatte sehen, ob diese meine Ansich ten von dem einen oder andern Kammermitgliede getheilt werden, um nach Befinden einen betreffenden Antrag zu stellen. Die Zahlen habe ich mitgetherlt, die mir zur Unter lage gedient haben, um mir meine Ansichten zu bilden, damit man dieselben öffentlich in weitern Kreisen beurtheile. Also, um nochmals zu wiederholen, 3A Procent nimmt die Staatsregierung an als Ertrag des in den altern Bahnen angelegten Capitals, für 9 Millionen neuere Bahnen, ohne Dresden-Freiberg natürlich, 100,000 Khaler Rente, das ist 1 Proccnt. Woher soll der Ausfall gedeckt werden, wenn nicht der Ueberschuß der alten Bahnen dazu verbraucht wer den kann, sondern als Erneuerungsfond aufgehoben werden soll? Ich glaube, wir würden recht wohl thun, wenn wir der Regierung nicht erlaubten, die von uns aus baaren Mitteln hergestelltcn Betriebsanstalten in denselben Orga nismus hineinzuziehen, worin die übrigen ältern verrostet stecken, und nicht zu dulden, daß sie sich auf diese Weise einen Fond bilde, mit dem sie machen kann, was sie will. Ich habe gesehen, wie in diesem Saale vor wenig Lagen erst dem Kriegsministerium abgeschlagen wurde, sich jährlich 2000 Thaler zu einem Fond zu asserviren, um für den mög lichen Fall gesichert zu sein, daß Brandunglück das Kriegs material zerstörte. Man sagte: nein, das wollen wir nicht, denn es würde sich auf diese Weise ein Fond bilden, den die Regierung eher oder spater verwenden könnte und wo- HU dann post ksstum die Stände wenig mehr zu sagen hätten. Hier handelt es sich um eine Bewilligung von 1,617,900 Lhaler für die nächste Finanzperiode zu unbekannten Zwecken oder vielmehrzu bekannten allgemeinen Zwecken: zu Bauten bei den Eisenbahnen und um 117,000 Thaler zu Anschaffung von Immobilien. Nun, meine Herren, wenn solche Summen in der nächsten Zeit für die Eisenbahnen nothwendig sind, wenn man 117,000 Lhaler auf Erwerbung von Grundbesitz wenden will, das dächte ich, müßte man doch schon im Einzelnen zu Anfang der Finanzperiode wissen. Wenn man ferner über 1 Millionen auf Erneuerung des Be- lriebsrnaterials verwenden will in derselben Zeit, so müßte doch, denke ich, der Ingenieur zu finden sein, der darüber bei Zeiten einen Anschlag für das Budget und die Kam mern anfertigte. Ich sehe überhaupt nicht ein, warum es der Staatsregierung nicht möglich wäre, ebenso gut wie die Leipzig-Dresdner Eisenbahngesellschaft, eine Rechnung aufzuftellen, durch die auch der Laie sich ein Bild machen und einen Schluß ziehen könnte, wie der Betrieb der säch sischen Staatseisenbahnen wäre, ob gut oder schlecht, ob er «ine gute Rente giebt oder nicht u. s. w. Dazu gehört aber freilich außer einer richtigen Rechnung ein richtiger Ansatz für diese. Königlicher Commissar v. Ehren stein: Es ist nicht Has erste Mal, daß in diesem Saale der Abg. Seiler sein Mißfallen über diejenige Form des Rechnungswesens aus spricht, welche bei den sächsischen Staatseisenbahnen einge führt ist. Er hat namentlich darauf hingewiesen, daß bei Uebernahme der bayerschen Eisenbahn die damals vorge fundene, üblich gewesene Form umgeworfen und eine an dere dafür eingeführt worden sei. Es ist nicht zu laugnen, daß die Form des Staatsrechnungswesens nicht ganz die selbe ist, welche bei kaufmännischen Geschäften und meh rer» Privatbahnen stattsindet. Allein Dasjenige, was eine Rechnung im Wesentlichen überhaupt nachweisen soll, muß das Staatsrechnungswerk ebenfalls und eben so gut nach weisen und wenn der Abg. Seiler das nicht darin gefun den zu haben glaubt, so verweise ich nur darauf, daß die Deputation hieraus ganz andere Schlüffe gezogen hat. Er hat der Beilage P eine andere Rechnung entgegengestellt, welche auf einer andern Basis beruht. Es ist nicht zu verkennen, daß bei einem so umfänglichen Rechnungswerke das Herausziehen allgemeiner Resultate zu verschiedenen Schlüssen führen kann, obgleich beide Lheile vollkommen richtig gerechnet zu haben glauben. Ich verweise nur auf einen Fall, der in der neuesten Zeit in Belgien vorgekom men ist. Man war dort ebenfalls zweifelhaft über die finanziellen Ertragnisse der Staatseisenbahnen und es sind zu diesem Zwecke von dem dortigen Oberrechnungshof einer seits, von dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten anderer seits Zusammenstellungen gemacht worden, um die Resul tate klar übersehen zu können. Nichtsdestoweniger und ob gleich alle amtlichen Unterlagen gewährt worden waren, hat sich bei beiden eine Differenz von mehrern Millionen her ausgestellt, weil eben beide von verschiedenen Voraussetzun gen ausgegangen waren. Was die Beilage? anlangt, so kann ich mich nur darauf beziehen, daß darin sämmtliche Zahlen von der Staatsbuchhalterei auf Grund der amtlichen Unterlagen und ihres Gewissens aufgestellt worden sind. Was den Rechenschaftsbericht betrifft, so liegt es am Lage, daß er von andern Gesichtspunkten ausgehen muß. Ich mache aber nur auf einen mir im Vorübergehen ausge fallenen Jrrthum aufmerksam, dessen der Abg. Seiler sich hierbei doch schuldig gemacht haben dürfte. Er fügte nämlich hinzu, daß die Ziffern allemal diejenigen Sum men bezeichneten, welche im Laufe des Jahres auf die Eisenbahnen aufgewendet sein sollten, während doch auf der betreffenden Seite der Beilage ausdrücklich gesagt ist, daß hier der jedesmalige „Betrag des Anlagekapi tals zu Anfang des Jahres aufgeführt werde;" denn es versteht sich von selbst, daß die Verzinsung nur die jenigen Beträge zum Gegenstand haben kann, welche be reits bis zu Anfang des Jahres zur Verwendung gelangt waren. Im Allgemeinen verweise ich aber nochmals darauf, daß beide Vorlagen, sowohl der Rechenschaftsbericht, als die Budgetvorlagen sammt Beilagen durch die Staats buchhalterei aufgestellt worden sind. Ob diese sich bei ihrew
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