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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,3
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028268Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028268Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028268Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 102. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-08-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll76. Sitzung 1907
- Protokoll77. Sitzung 1929
- Protokoll78. Sitzung 1951
- Protokoll79. Sitzung 1967
- Protokoll80. Sitzung 1973
- Protokoll81. Sitzung 1985
- Protokoll82. Sitzung 2009
- Protokoll83. Sitzung 2037
- Protokoll84. Sitzung 2049
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2109
- Protokoll87. Sitzung 2129
- Protokoll88. Sitzung 2159
- Protokoll89. Sitzung 2191
- Protokoll90. Sitzung 2221
- Protokoll91. Sitzung 2245
- Protokoll92. Sitzung 2269
- Protokoll93. Sitzung 2297
- Protokoll94. Sitzung 2321
- Protokoll95. Sitzung 2337
- SonstigesBeilage zum königlichen Decrete, einige das Pensionswesen ... 2368
- Protokoll96. Sitzung 2371
- Protokoll97. Sitzung 2399
- SonstigesBeilage zur Nr. 95-97 der Landtagsmintheilungen der zweiten ... 2423
- Protokoll98. Sitzung 2453
- Protokoll99. Sitzung 2481
- Protokoll100. Sitzung 2507
- Protokoll101. Sitzung 2535
- Protokoll102. Sitzung 2543
- Protokoll103. Sitzung 2559
- Protokoll104. Sitzung 2585
- Protokoll105. Sitzung 2603
- Protokoll106. Sitzung 2623
- Protokoll107. Sitzung 2641
- Protokoll108. Sitzung 2661
- Protokoll109. Sitzung 2671
- BandBand 1857/58,3 -
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Tagesordnung und zwar zunächst auf die Berathung des andcrweiten Be richts der zweiten Deputation, das Budget der Staatseinkünfte des ordent lichen Staatsbudgets auf die Jahre 1 858, 1859 und 1860 betreffend. Der Vorstand der Deputation, Herr Staatsminister Georgi, wird die Güte haben, uns den Vortrag zu geben. (Königlicher Commissar Leucher tritt ein.) Referent Abg. Georgi: Der anderweite Bericht lautet: Die erste Kammer ist sämmtlichen Beschlüssen der zweiten Kammer zu dem Budget der Staatseinkünfte, über welches die unterzeichnete Deputation in zwei Berich ten ihr Gutachten abgegeben hatte, beigetreten, bis auf zwei, über welche demnach hiermit anderweit Bericht zu er statten. ist. Der erste Differcnzpunkt betrifft bei Pos. 1, Forst- und Jagdnutzungen, die von der Staatsregierung den 'fünf jüngsten Oberforst meistern zugedachte Gehaltsaufbesserung um je 200 Lhlr., für welche'sich die unterzeichnete Deputation ausgesprochen hatte, die aber von der geehrten Kammer abgelehnt wor den ist- Die erste Kammer hat diese Aufbesserung, bei welcher es. sich im Ganzen um 1000 Thlr. handelt, einstimmig ge nehmigt, und die unterzeichnete Deputation muß nach er neuerter Erwägung wiederholt sich dafür verwenden, daß .auch hier diese Bewilligung erfolge. Es scheint dies erforderlich ebensowohl aus allgemeinen als aus speciellen Gründen, die nur in wenig Zügen die Deputation zu wiederholen sich gestatten will. Die Stellung als Oberforstmeister ist die höchste, welche im Forstdienst zu erreichen ist und es kann nicht gleichgiltig sein, ob für eine solche Stellung eine ungenügende ökono mische Dotation geboten wird oder nicht. — Ein Gehalt von 1000 Lhlr. erscheint aber an sich und nach allen Er fahrungen nicht genügend, gegenüber den Ansprüchen, welche an Ärie solche Stellung.gemacht werden, um so mehr als dieser Gehalt noch geschmälert wird durch die unzureichende Vergütung von 240 Lhlr. für das' Halten zweier Dienst pferde. Es ist notorisch, daß hierfür ein größerer Auf wand erforderlich ist. Reducirt sich hiernach der bezeich nete Gehalt noch um ein Ansehnliches, ist auch an den Vergütungen für Wohnung, Holz und Expeditionsauf wand für die betreffenden Beamten gar nichts zu erübrigen, so läßt es sich wohl erklären, daß Letztere, wenn sie nicht eigenes' Vermögen besitzen, fort und fort mit Nahrungs sorgen zu kämpfen haben, eine Thatsache, die durch die Erfahrung bestätigt, wird und schon bei vorigem Landtage die Regierung veranlaßte, zu erklären: sie werde darauf verzichten müssen ,- Forstbeamte ohne Vermögen in diese höhern Stellen zu befördern, wenn letztere ökonomisch nicht etwas besser dotirt würden. Es kann nicht fehlen, daß für manchen tüchtigen und pflichtgetreuen Beamten, der aber nicht so glücklich ist, Vermögen zu besitzen, die Versagung des Aufrückens in die höchsten Stellen sehr niederschlagend sein würde, und daß eine so kümmerliche Aussicht unmöglich von Vortheil sein kann für das Festhalten des Standpunktes hoher In telligenz, in dem gerade unser sächsisches Forstpcrsonal sich weit über die Grenzen unsers Vaterlandes hinaus aus zeichnet. In keinem andern Berufskreise, der ein gleiches M.aß von wissenschaftlicher Vorbildung beansprucht, als der Forst dienst, sind die höchsten Stellen, die überhaupt erreichbar sind, so sparsam ökonomisch ausgestattct, als bei letzterm. Der jüngste Regierungsrath in den Mittelbehörden, der Appcllationsrath, der Eisenbahndirector, der Amtshaupt- mann — Alle sind besser gestellt als die Oberforstmcistek, namentlich die jüngern. Es kann nicht fehlen, daß ein solches Verhältniß nach und nach einen ungünstigen Ein fluß äußern muß auf die Bewerbung tüchtiger Kräfte üm den Forstdienst und in der Thal ist ein solcher Einfluß -auch bereits bemerkbar. , Wenn man aber dagegen die wachsende Bedeutung des Schatzes erwägt, den Sächsen glücklicherweise in feinen Forsten besitzt, so kann man nicht ohne Besorgniß .und Bedauern daran denken, daß.dse Intelligenz in seiner Be- wirthschaftung abnchmen könnte. Sicher würde eine Spar samkeit,<d>ie zu solchem Resultat führte, eine sehr übel an gebrachte sein, und es ist Pflicht der Finanzdeputation, davon entschieden abzurathen. Möge auch, wie vielfach behauptet wird, der Schwer punkt unsrer Forstverwaltung in dem Revierdienst liegen, — es wird, soll dem Revierverwalter ohne Vermögen die Aussicht verschlossen werden, einst Oberforfimeistcr zu wer den, auch auf den Stand der Revierverwalter dieser Um stand eine deprimirende Wirkung äußern, die für den Dienst nicht günstig sein kann und wird. — Man hat in früherer Zeit vielfach sich darüber beklagt, daß , in die Stellen als Oberforstmeister eine Beförderung stattfand, wie man.sie nicht wünschte; — es ist in anerkcnnungswerther Meise eine Aenderung hierin cingetreten — es wäre aber sicher tief zu beklagen, wenn durch eine zu weit gehende Spar samkeit bei Dotirung des höchsten Dienstes indirect die frühem Verhältnisse wieder hervorgerufen werden sollten. Zu berücksichtigen ist aber noch, daß bei der Erhöhung von 1000 Lhlr. auf 1,200 Thlr. zwar die fünf jüngsten Oberforstm'eister, keineswegs aber die Verwalter der kleinsten: Bezirke in Frage sind. Es handelt sich vielmehr um die Verwaltung sehr großer und theilweise auseinander liegender Reviere umfassender-Bezirke. Eine der Hauptobliegcnheiten des Oberforstmeisterdienstes ist eine sorgsame Controle und dabei kommt es darauf an, daß der Oberforstmeister recht thätig und beweglich sei. Das Herumfahren im Bezirk ist aber mit Kosten verknüpft, und bezahlt man die Stelle zu kärglich, so beeinträchtigt man sicher die Erfüllung dieser Dicnstobliegenheit ganz wesentlich. Kommt nun endlich hinzu,- daß chier eine Vergütung in Frage ist, die aus den so erfreulich wachsenden Erträgen desjenigen Verwaltungszweiges genommen werden soll, um den es sich dabei handelt uns daß die fraglichen 1000 Thlr. in her Summe- mit'begriffen Md, weiche ursprünglich zu Gehaltsaufbesserungen bestimmt worden ist, so kann- die Deputation der geehrten Kammer nur anrathen:
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