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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,3
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028268Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028268Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028268Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 102. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-08-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll76. Sitzung 1907
- Protokoll77. Sitzung 1929
- Protokoll78. Sitzung 1951
- Protokoll79. Sitzung 1967
- Protokoll80. Sitzung 1973
- Protokoll81. Sitzung 1985
- Protokoll82. Sitzung 2009
- Protokoll83. Sitzung 2037
- Protokoll84. Sitzung 2049
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2109
- Protokoll87. Sitzung 2129
- Protokoll88. Sitzung 2159
- Protokoll89. Sitzung 2191
- Protokoll90. Sitzung 2221
- Protokoll91. Sitzung 2245
- Protokoll92. Sitzung 2269
- Protokoll93. Sitzung 2297
- Protokoll94. Sitzung 2321
- Protokoll95. Sitzung 2337
- SonstigesBeilage zum königlichen Decrete, einige das Pensionswesen ... 2368
- Protokoll96. Sitzung 2371
- Protokoll97. Sitzung 2399
- SonstigesBeilage zur Nr. 95-97 der Landtagsmintheilungen der zweiten ... 2423
- Protokoll98. Sitzung 2453
- Protokoll99. Sitzung 2481
- Protokoll100. Sitzung 2507
- Protokoll101. Sitzung 2535
- Protokoll102. Sitzung 2543
- Protokoll103. Sitzung 2559
- Protokoll104. Sitzung 2585
- Protokoll105. Sitzung 2603
- Protokoll106. Sitzung 2623
- Protokoll107. Sitzung 2641
- Protokoll108. Sitzung 2661
- Protokoll109. Sitzung 2671
- BandBand 1857/58,3 -
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Stellen ve-rfMe, weil sich dann weniger tüchtige Kräfte dem Fache widmen möchten, nicht unbeachtet, lassen: .Auf dse Bemerkungen des Herrn Ministers .rücksichtlich der Organisation des Forstdienstes gegenwärtig noch tiefer einzu gehen möchte nicht ganz an der Zeit sein. Auch ich glaube nicht, daß eine ganze Klasse.Beamter entbehrlich sein möchte, wie vielfach behauptet wurde. Wenn aber der Herr Staatsmi nister sich auf sachkundige, Stimmen beriesi-welche der Meinung wären, daß'man. die Zahl der Oberforftmeister nicht vermin dern möchte,, so ,kann, ich andererseits versichern, daß ich auch von sachkundiger. Seite gehört habe, es werde ohne Nachtheil für den Dienst, möglich sein, die Bezirke etwas Zu vergrößern, und die Stellen besser ökonomisch auszu statten. Indessen! dieser Gegenstand liegt nicht mehr vor. Ihre Finanzdeputativn glaubt übrigens das Zeugniß zu verdienen, Laß sie da, wo es sich um Aufbesserungen höherer Gehalte handelte, nicht'eben--besonders freigebig gewesen ist, hiev aber handelt es sich von einer solchen , wo die De putation mit vollster Ueberzeugung Ihnen anrathen darf, die früher beanstandete Erhöhung nunmehr zu gewähren. Präsident vr. Haase: Bei der Position, wo. es sich um Aufbesserung der Gehalte der fünf jüngsten Oberforst meister — es sind für selige überhaupt 1000 Thlr. ^o- stulirt—'.handelt, hatte di"'Kammer solche nicht bewilligt, die erste Kammer hingegen deren Bewilligung ausge sprochen. Gegenwärtig schlägt unsre Deputation vor, den frühern Beschluß zurückzunehme'n und der ersten Kam mer beizutreten. Ich frage nun, ob die Kammer nun mehr die geforderten 1000 Thlr. für die fünf. Oberforstmeister bewillige? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Georgi: Der zweite Differenzpunkt findet sich bei . Pos. 12, Zeitungsnutzungen, . welche von der diesseitigen Kammer mit 28,300 Thlr., von der jenseitigen aber nur in dar von der Regierung postulirtcn Höhe von 27,800 Thlr. Genehmigung gesunden hat. . Der Unterschied von 500 Thlr. findet seikle Begrün dung" darin, daß der eventuelle Zuschußbedarf für das Dresdner Journal, welcher im Etat mit 2000 Thlr. in Ab zug gebracht, von der ersten Kammer in dieser Höhe ge nehmigt, pon der diesseitigen Kammer aber auf 1,500 Thlr. herabgesetzt und, nur für letztem Bedarf genehmigt wor den ist. Bei vorigem Landtag wurden für gedachten Zweck 3000 Thlr. in Ansatz gebracht und genehmigt, zugleich aber ständischerseits: „die zuversichtliche Erwartung ausgesprochen, daß es der Verwaltung gelingen werde, die Verhältnisse des Dresdner Journals in. der Art günstig zu entwickeln, daß Mach Ablauf dieser Finanzperiode die Herausgabe und das Fortbestehen^dieses.Blattes feine weitere Unter- . stützung vom Staate beanspruchen werde." In dem bei gegenwärtigem LansSge von der unter zeichneten Deputation erstatteten Berichte ist nachgewiesen, wie allerdings das gedachte Unternehmen, sowohl in Bezug auf die Höhe der AÜflage, als der Einkünfte aus den Jn- sertionsgebühren, sich günstiger gestaltet hat; die unterzeich nete Deputation glaubte auf Grund dieser Ergebnisse, daß fernerhin wohl dem Zuschußbedürfnisse mit einer Summe von 1,500 Thlr. genügt werden könne und beantragte des halb, nur diese Summe zu bewilligen, welchem Antrag die geehrte Kammer beipflichtete. ' - Die erste Kammer hat dagegen geglaubt, den postulir- ten eventuellen Zuschußbedarf an 2000 Thlr. vollständig bewilligen zu sollen-,! weil, wenn auch die günstige Entwicke lung des Blattes , nicht zu unterschätzen sei, doch andererseits leicht Erhöhungen in den Ausgabesätzen durch Steigen der .Papierpreise, oder durch die Kosten der auswärtigen Cor- respondenzen, oder durch zahlreiche telegraphische Nachrichten- entstehen könnten. Die erste Kammer hat aber dabei daran erinnert, daß der oben referirte Antrag der vorigen Ständeversammlung' in der ständischen Schrift vom 2. August 1855 noch in Kraft sei. . Die Differenz scheint nicht wichtig genug zu sein, um sie aufrecht zu erhalten Und ein Vereinigungsverfahren erst deshalb eintreten zu lassen. Denn ob bei einer Position, wie die vorliegende, welche nur Berechnungsgeld ist und auf welche Umstände einwir ken, deren Gestaltung gar nicht allein in der Hand der Regierung liegt, nur 1,500 Thlr. bewilligt oder 2000 Thlr. genehmigt werden, letztenfalls aber die in Erneuerung obi gen Antrags liegende Aufforderung zu möglichster Spar samkeit hinzugefügt wird, möchte zuletzt zu keinem wesent lichen Unterschied führen. Der künftige Rechenschaftsbericht wird nachzüweisen haben, welche Höhe des Zuschusses er forderlich gewesen.ist und dann auch eine genaue Prüfung' der Ausgaben stattzusinden baden. ' Da nun nächstdem in dem ersten Bericht der unterzeich neten Deputation bemerkt ist, daß im Jahre 1857 noch ein Zuschußbedarf von 2,963 Thlr. erforderlich gewesen, demnach immer es etwas unsicher ist, obschon im folgenden Jahre mit 1,500 Thlr. auszukommen sein wird, hiernächst- der. Herr Regierungscommissar der Deputation die bestimmte Zusicherung ertheilt hat, es werde, die Bewilligung möge mit 2000 Thlr. oder nur mit 1,500 Thlr. erfolgen, die Re gierung der möglichst ökonomischen Verwaltung der gedach ten Unternehmung ihre volle Aufmerksamkeit schenken, so rathet die Deputation der geehrten Kammer an, der ersten Kammer beizutreten, den eventuellen Zuschußbedarf für das Dresdner Journal mit 2000 Thlr. zu genehmigen, auch dabei ihrerseits den oben referirten, in der ständischen Schrift vom 2. August 1855 enthalte nen Antrag als noch in Kraft bestehend zu erklären und schließlich Pos. 12, anstatt mit 28,300 Thlr., nur wie postulirt mit 27,800 Thlr. anzunehmen. Präsident vo. Haase: Wünscht Jemand über diesem Differenzpunkt zu sprechen? - '
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