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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,3
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028268Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028268Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028268Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 106. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-08-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll76. Sitzung 1907
- Protokoll77. Sitzung 1929
- Protokoll78. Sitzung 1951
- Protokoll79. Sitzung 1967
- Protokoll80. Sitzung 1973
- Protokoll81. Sitzung 1985
- Protokoll82. Sitzung 2009
- Protokoll83. Sitzung 2037
- Protokoll84. Sitzung 2049
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2109
- Protokoll87. Sitzung 2129
- Protokoll88. Sitzung 2159
- Protokoll89. Sitzung 2191
- Protokoll90. Sitzung 2221
- Protokoll91. Sitzung 2245
- Protokoll92. Sitzung 2269
- Protokoll93. Sitzung 2297
- Protokoll94. Sitzung 2321
- Protokoll95. Sitzung 2337
- SonstigesBeilage zum königlichen Decrete, einige das Pensionswesen ... 2368
- Protokoll96. Sitzung 2371
- Protokoll97. Sitzung 2399
- SonstigesBeilage zur Nr. 95-97 der Landtagsmintheilungen der zweiten ... 2423
- Protokoll98. Sitzung 2453
- Protokoll99. Sitzung 2481
- Protokoll100. Sitzung 2507
- Protokoll101. Sitzung 2535
- Protokoll102. Sitzung 2543
- Protokoll103. Sitzung 2559
- Protokoll104. Sitzung 2585
- Protokoll105. Sitzung 2603
- Protokoll106. Sitzung 2623
- Protokoll107. Sitzung 2641
- Protokoll108. Sitzung 2661
- Protokoll109. Sitzung 2671
- BandBand 1857/58,3 -
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schlusse stehen zu bleiben und dem Anträge der Deputation i gemäß zu beschließen. Präsident Dr. Haase: Meine Herren! Die Deputation rathet uns an, hinsichtlich des eben vorgetragenen zweiten Lheiles des gefaßten Beschlusses, welchem die erste Kam mer nicht beigetreten ist, bei unserm früher gefaß ten Beschlüsse stehen zu bleiben. Ich frage: Will die Kammer dem Rathe der Deputation gemäß ihr Verbleiben bei ihrem frühern Antrag be schließen? — Gegen 7 Stimmen Ja. Wir gehen übed zu dem Berichte der vierten Deputation über die Pe- tion der Gemeinde Stollberg und 17 anderer Landgemeinden „um Wiederaushebung des an das Chausseehaus zu Niederdorf beim Jassiren von Pferden zu entrichtenden Brückengeldes." Herr Abg. Klee berg wird die Güte haben, denselben zu erstatten. Will die Kammer auf Antrag des Herrn Referenten von dem Verlesen der Petition selbst absehen? — Einstimmig Ja. Der Herr Referent würde sonach sogleich zum Vor trag des Berichts übergehen können. Referent Abg. Kleeberg: Dieser Bericht lautet: Der unterzeichneten Deputation ist mittelst Kammer beschlusses vom 3. Juni d. I. die nebengenannte Petition zur Begutachtung und Berichterstattung überwiesen worden, und entledigt sich dieselbe ihres Auftrags in Folgendem: Die Petenten°ssagen: „Zwischen den Dörfern Niederdorf und Pfaffenhain durchschneide das sogenannte Goldbächlein, welches ein ganz unbedeutendes Wasser sei, die von Stollberg nach Chemnitz führende Chaussee und sei durch eine Schleuße von ganz geringer Weite geleitet. Diese Schleuße habe bei ihrer vor ungefähr dreißig Jahren erfolgten Erbau ung einen Aufwand von nicht einhundert Lhalern er fordert. Da nun von jedem das Chausseehaus zu Nieder dorf passirenden Pferde deshalb ein sogenanntes Brücken geld von drei Pfennigen entrichtet werden müsse, so sei dieser Aufwand nicht nur längst reftituirt, sondern es werde auch, im Falle der Ansammlung des Ueberschusses dieser Abgabe, sich ein Fond gebildet haben, dessen Zins ertrag unmöglich aufgehen könne, wenn auch diese Schleuße alljährlich neugebaut werden müßte, während ihres Wissens bis jetzt nicht einmal eine Reparatur daran nöthig gewesen sei. Habe man nun aber unter diesen Umständen, ganz abgesehen davon, ob es überhauptentsprechend sein dürfte, neben demChaussee-auch noch ein Brückengeld, be sonders wegen einer so unbedeutenden Schleuße, zu erheben, wohl mit Recht erwarten können, daß dieses so genannte Brückengeld wenigstens nun, da die Schleuße, wie gedacht, dem Staate gar keinen Aufwand mehr verursache, in Wegfall kommen werde, so habe im Gegentheil im verflossenen Jahre noch in sofern eine Erhöhung dieses Schleußenzolles stattgefundcn, als man denselben, wel cher bis dahin beim Hin- und Herpassiren an einem Lage nur einmal zu berichtigen gewesen, nun bei der I!° K. (6. Abonnement.) Rückfahrt ebenfalls, mithin zweimal an demselben Lage entrichten müsse. Dieselbe Abgabe erscheine ihnen, die sie den Weg zwischen Stollberg und Chemnitz häufig passirten, sowie allen andern Passanten auf dieser Lour außerordentlich drückend und um so härter, als man sich von der recht lichen Begründung derselben, zumal bei den obenange- führten und durch die Rechnungen der Chauffeegeld- einnahme zu Niederdorf nachweislichen Umständen nicht zu überzeugen vermöge." Petenten wenden sich daher an die hohe Ständever sammlung und zunächst an die . zweite Kammer mit der Bitte: Hochdieselbe wolle bei der hohen Staatsregierung nicht nur die Wiederaushebung des seit dem vorigen Jahre cingeführten Zuschlags, sondern den Wegfall der ganzen vorbezeichneten Brückengelderhebung, als einer unbilligen Belastung des verkehrenden Publikums, in Antrag bringen. Die Deputation hat sich vor allen Dingen mit einem königlichen Commissar hierüber vernommen und von diesem folgende Mittheilung erhalten: „DieErhebung einessiscalischenBrückengeldes auf der Chemnitz-Stollberger Straße geht nach actenmäßigen Nach weisungen bis weit in das vorige Jahrhundert zurück. Ein Rescript vom 22. Oktober 1792 erwähnt bereits dieses Brückengeldes als einer auf altem Herkommen beruhenden Abentrichtung, von welcher blos den straßenbaudienst pflichtigen Gemeinden Pfaffenhain, Seifersdörf, Ursprung und Kirchberg Befreiung zugesianden worden ist. Es ist daher auch bei der Ablösung der Straßenbaudienste der genannten Gemeinden diese Befreiung von denselben als Gegennutzung mit in Zurechnung gebracht worden. Das Brückengeld bezieht sich auf eine im Jahre 1730 auf Staatskosten erbaute Brücke über den Würschnitzbach, sowie überhaupt auf die Ueberbrückung der zahlreichen Wasserläufe in der Niederung zwischen den Dörfern Pfaf fenhain und Niederdorf, von denen die Chcmnitz-Stoll- berger Chaussee durchschnitten wird. Das Anführen der Petenten, daß es sich nur um eine einfache Schleuße handele, ist daher eben so unbe gründet, als daß dadurch kein Unterhaltungsaufwand erfordert werde, indem allein eine Beschädigung der er wähnten Brücke durch eine Gewitterfluth im Jahre 1854 damals einen Reparaturaufwand von nahezu 600 Lhlr. veranlaßt hat. Früher bestand für die Erhebung des Brückengeldes eine eigne Hebestelle in Pfaffenhain, welche jedoch nach der chausseemäßigen Herstellung der Straße und nach Errichtung der Chauffeegcldeinnahme in Niederdorf im Jahre 1832 mit der letztem combinirt worden ist. Es war aber diese Combination, auch abgesehen von der Verminderung des Regieaufwandes, schon in sofern voll kommen zulässig, als zwischen den, ungefähr eine halbe Stunde von einander entfernten Dörfern Pfaffenhain und Niederdorf kein anderes Dorf, sondern nur der Gast hof zur Königseiche an der Straße liegt, mithin der ge jammte Verkehr, welcher die Einnahme in Niederdorf be rührt, zugleich die vorgedachten Straßenbrücken entweder schon passirt hat, oder noch passiren muß. Indessen findet zugleich für den Verkehr, welcher von Stollberg aus nur bis zu dem genannten Gasthofe geht, oder noch im Dorfe Niederdorf auf dem Communicationswege nach 385
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